Schatzsucher.de  


Zurück   Schatzsucher.de > Militaria > Fundmunition

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 06.09.2001, 13:59   #1
andrebryx
Geselle

 
Registriert seit: Sep 2001
Ort: NRW
Beiträge: 72

Was tun bei geladener Granate ?

Hi Leut´s!
Mal was anderes ...
Habe bei einem Militariahändler auf dem Flohmarkt einiges an
WK-Granaten erstanden.
Alles ohne Zünder und auch delaboriert - dachte ich :-(
Alles war in Ordnung bis auf eine 8cm Werfer-Granate, die mir
etwas verdächtig vorkam. Siehe da, der Sprengsatz war noch vollständig drin .....
Was mache ich jetzt mit dem Teil?
Ich will mir nicht unbedingt die Ordnungshüter ins Haus holen, auch wenn ich nix illegales zu verstecken habe und auch nicht auf den Kosten für die Bergung sitzenbleiben. Letzten Endes will ich auch nicht das meine Nachbarschaft dämlich zuschaut ...
Da kein Zünder vorhanden ist und nur offenes Feuer den Sprengsatz zu seiner vorgesehenen Funktion überreden kann habe ich das Teil zunächst in einer Muni-Kiste auf einem nicht benutzen Acker "beerdigt"
Was nun? Rotes Fähnchen drüber und anonym die Ordnungsmächte informieren ?

Danke für Tipps ..
andrebryx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2001, 14:31   #2
Schuppi
Guest
 
Beiträge: n/a

Sicher, das die Masse wirklich "Sprengsatz" ist?

Und ohne Zünder...

Riech mal dran. TNT riecht nach TNT (leider unterstützt dieses Forum keine Gerüche, aber TNT hat einen sehr eigenen Geruch. Wie...Petroleum...Leinölfirnis...leicht nach Lösemitteln)

Grüße
Schuppi
  Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2001, 14:38   #3
MaMü
Guest
 
Beiträge: n/a

Was spricht dagegen das Teil zur Polizei zu bringen und den Sachverhalt darzulegen. Du hast nichts Verbotenes getan.
Und wenn du Glück hast, kriegst du das Ding nach dem entschärfen wieder. Aber wieder eingraben ist die denkbar schlechteste Lösung. Zur Not tut`s auch ein anonymer Hinweis, wenn du dir nicht sicher bist ob du was zu verbergen hast.
Aber vor was hast du Angst :
  Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2001, 14:58   #4
andrebryx
Themenstarter
Geselle

 
Registriert seit: Sep 2001
Ort: NRW
Beiträge: 72

Was und warum ...

Es handelt sich eindeutig um Sprengstoff. Habe von dem Stoff mal ´ne Messerspitze ´rausgepult und mit dem Gaslöter berbeitet.
Wurde zuerst flüssig, dann ging´s in Flammen auf ...

Das einzige was mich abschreckt persönlich vorstellig zu werden ist wie schon geschrieben 1.) der Aufruhr in der Nachbarschaft, denn wie werden kaum ikognito kommen 2.) die Kosten die dadurch entstehen können (Verursacherprinzip) und 3.) mag ich es eben nicht die Grünen im Hause zu haben, auch wenn ich nix zu verbergen habe.
Ich habe hier reichlich Deko´s von der 9mm Muni bis zur 20cm Granate. Und ich glaube nicht, das die daran unbeeindruckt vorbeilaufen und mir glauben wen ich sage "ist doch entschärft" während im selben Moment ´ne volle 8cm geborgen wird ...
Also liegt es im Ernstfall an mir zu beweisen das hier nur rungefährliches ist, was auch mit Kosten verbunden ist (Transport, Gutachten etc.)...
andrebryx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2001, 15:08   #5
marv42dp
Guest
 
Beiträge: n/a

Streng genommen hast Du gegen das Sprengstoffgesetz verstossen.
Ob vom KWKG was greift, weiss ich nicht - ist aber wahrscheinlich.
Am besten wäre sofortige Verständigung der grünen Männchen gewesen, ggf. aufgrund Deiner Situation halt den Bodenfund vortäuschen.
Jetzt hast Du im Prinzip die Arschkarte, denn Du bist im unerlaubten Besitz von Sprengstoff...
  Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2001, 15:37   #6
Wigbold
Heerführer

 
Benutzerbild von Wigbold
 
Registriert seit: Nov 2000
Ort: 76829 Landau / Pfalz
Detektor: OGF - L + W
Beiträge: 3,670

Wo ist das Problem???

Warum die Polizei mit etwas belasten, das sie gar nichts angeht?
Direkte Meldung an das Räumkommando und die Sache ist gegessen!
DIE interessiert nämlich gar nicht, was Du bei Oma unterm Sofa liegen hast...

Wenn Du die Nummer des für Dich zuständigen Räumdienstes nicht weißt, hier die Nummer von Rheinland - Pfalz. Gegebenenfalls halt durchfragen oder Suchmaschine Aktivieren...

06241 / 852440

Leute, ein bißchen mehr Phantasie, bitte!

Erfahrenerweise, Wigbold
Wigbold ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2001, 15:40   #7
marv42dp
Guest
 
Beiträge: n/a

Sind die nicht verpflichtet eventuelle Verstösse gegen KWKG bzw. SprengG zu melden?
  Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2001, 15:57   #8
MaMü
Guest
 
Beiträge: n/a

Versteh das Problem nicht??

Du hast eine Deko-Granate auf dem Flohmarkt gekauft und festgestellt das es keine Deko ist. Niemand wird dir einen Strick draus drehen. Ich denke eher es ist vorbildliches Verhalten wenn du das Teil abgibst und somit verstößt du gegen kein Gesetz der Welt. Niemand kommt bei dir vorbei, dein unbefleckter Ruf in der Nachbarschaft bleibt erhalten und du bist das Teil los.
: : :
  Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2001, 16:23   #9
Wigbold
Heerführer

 
Benutzerbild von Wigbold
 
Registriert seit: Nov 2000
Ort: 76829 Landau / Pfalz
Detektor: OGF - L + W
Beiträge: 3,670

Zitat:
Original geschrieben von marv42dp
Sind die nicht verpflichtet eventuelle Verstösse gegen KWKG bzw. SprengG zu melden?
Eigentlich schon. Aber das ist wie in Frankreich: Jeder weiß, daß etwas verboten ist, aber es interessiert keinen...

Außerdem erkenne ich speziell in Deinem Fall absolut nichts Verbotenes.

Ich habe, genau wie Du, eine Abneigung gegen polizeifarbige Kleidungsstücke in der Wohnung. Muß ein Urinstinkt sein...

Daswegen raus mit dem Teil auf den Acker, erklärt wie das passiert ist und daß Du das Ding aus Sicherheitsgründen in den Acker gepackt hast und die Jungs dort hin geführt.

Da kannst Du auch gleich fragen, ob Du das Teil wieder haben kannst.

Ach ja, Tip am Rande: Diese Jungs gehen mit der Munition teilweise recht sorglos um. Allerdings kennen die sich aus! Wenn eine Granate an den Baum gedonnert werden kann, um sie zu zerlegen, (Selbst erlebt! : ) kannst Du das mit einer anderen Muntionsart keinesfalls machen. Also auf keinen Fall nachmachen, was Du da siehst!!!

Warnenderweise, Wigbold
Wigbold ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2001, 17:05   #10
marv42dp
Guest
 
Beiträge: n/a

Hmm, ja, diese Vorgehensweise würde ich auch empfehlen.
Streng genommen verbleibt allerdings immernoch der "Verstoss" gegen das SprengG, da der Sprengstoff ja sogar "gehandhabt" wurde (Bearbeitung mit der Lötlampe).
Das würde ich dann verschweigen.
Ansonsten ist Ehrlichkeit sicherlich die beste Lösung.
  Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:51 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
http://www.schatzsucher.de/Foren/cron.php