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Alt 26.10.2020, 20:38   #1
Fossi67
Lehnsmann

 
Registriert seit: Feb 2014
Ort: Eifel NRW
Beiträge: 32

Planlos durch die Nacht

Hi,
nach 6 Jahren hin und her habe ich mir endlich einen Detektor gekauft. Zur Erinnerung, ich will damit meine/unsere Pfeile suchen.
Bei uns in einem Wäldchen habe ich einen Sondler getroffen. Der konnte ganz locker eine Pfeilspitze orten. Darum die Kaufentscheidung.
Jetzt bin ich mir unsicher. Um eigene, verlorene Gegenstände zu suchen, bedarf es in NRW keine amtliche Erlaubnis. Jetzt habe ich gelesen, auch wenn man nicht Schätzen sucht, aber beim Sondeln etwas findet macht sich Strafbar.
Ich habe versucht etwas im Denkmalschutzgesetz zu finden. Um das zu verstehen muss man wohl Jura studiert haben. 🤮
Die Videos bei Youtube helfen mir auch nicht weiter. Bei German Treasure Hunter wurde erwähnt das es in 2020 Änderungen gab.
Ist hier jemand der sich damit auskennt?
Mit etwas Glück finde ich hier ja jemanden, aus dem Raum Euskirchen, der die Muße hat mich aufzuklären.
Ich danke euch schon mal.
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Alt 26.10.2020, 21:07   #2
Deistergeist
Moderator

 
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Beiträge: 18,666

Nicht mein Fachgebiet, mit Sonde. Pfeile suchen aber schon. Und dafür braucht man ja normal nicht zu graben. Ich persönlich denke, ohne Spaten ist man auf der sicheren Seite.

Alle ins Blatt! Keinjurageist
__________________
"The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

Queen. Their classic line-up was Freddie Mercury (lead vocals, piano), Brian May (guitar, vocals), Roger Taylor (drums, vocals) and John Deacon (bass).
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Alt 26.10.2020, 21:39   #3
trilobit
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Wie gross ist denn die fläche wo du deine spitzen vermutest?
Was für ein gerät hast du jetzt?
__________________
Fotowettbewerbgewinner März 2020 & Kettengliedmagnettesterfinder und seit dezember 2021 professionellen ghostwriteraufdensenkelgeher

-Angesichts derart sinnfrei angewandter Mathematik, streiche ich die Segel und komme stattdessen einfach mit-
(SirQuickly)
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Alt 26.10.2020, 22:28   #4
ghostwriter
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Detektor: Suchnadeln
Beiträge: 11,890

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Zitat:
Zitat von trilobit Beitrag anzeigen
Wie gross ist denn die fläche wo du deine spitzen vermutest?
Was für ein gerät hast du jetzt?
ist doch beides für die genehmigungsfrage irrelevant!?
__________________

ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

dr. koch - "1984"
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Alt 26.10.2020, 23:30   #5
Zappo
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Ich verstehe das nur halb. Aber ich bin ja auch kein Sondler.

Es kann ja nicht sein, dass eine Benutzung eines Gerätes ANDERWEITIG verboten ist, weil man damit AUCH Schätze suchen kann?

Im Zweifelsfall wirds vielleicht an der Beweislast liegen - aber mit 5 offensichtlich bogenschiessenden Leuten auf dem (eigenen oder um Erlaubnis gefragten) Acker 10 Meter hinter der Zielscheibe hätte ich jetzt kein Problem, mit dem Detektor nach Pfeilen zu suchen. (natürlich in der Schiesspause ) Oder auf der Streuobstwiese meinen Schlüsselbund.

Und wer mir da DESHALB ans Zeug flicken will, hat definitiv einen an der Klatsche und soll DAMIT erstmal vor Gericht durchkommen. Da ist doch etwas im wahrsten Sinne des Wortes "verrückt".

Und so gut Kommunikation und Zusammenarbeit mit Ämtern ist - es betrifft weder Archis noch Denkmalämter. Es ist ne andere Tätigkeit. Ich frag die ja auch nicht, ob ich in meinem Garten mit dem Spaten ein Loch für die Pflanze machen darf.

Gruss Zappo
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Alt 26.10.2020, 23:54   #6
Zappo
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Ort: Baden
Beiträge: 2,412

Nun ja. Ein richtiges Gesetz mit zitierfähigem Paragraph oder Urteil ist das natürlich nicht - aber der Passus auf dem "Achtung - Grabräuber - Flyer " unseres Denkmalamtes in BW

Zitat:

"Ausreden gelten nicht!

Ausreden von Sondengängern wie etwa, man suche einen beim Spaziergang verlorenen Ehering oder einen beim Pilze suchen abhanden gekommenen Schlüssel, lassen sich nicht selten nach den sonstigen Umständen widerlegen. So kann ein Indiz für gezielte Nachforschungen zum Beispiel das Mitführen eines Klappspatens oder sonstiger typischer Ausrüstungsgegenstände sein. Es kommt also nicht darauf an, ob jemand bereits zu Graben begonnen hat."

Zitatende

weist im Umkehrschluss drauf hin, dass OHNE das Antreffen sonstiger zusätzlicher Umstände, Indizien oder Ausrüstung der Vorwurf wenig Substanz hat. Mit dem Bogen in der Hand und nem halbleeren Köcher ist das was anderes als mit der Schaufel in der Hand und dem Schatzsucher-Magazin im Auto.

Es ist aber interessant, dass es praktisch unmöglich ist, eine Veröffentlichung über Metalldetektoren zu finden, ohne sofort über den Begriff Schatzsucher bzw. die Gleichsetzung damit zu stolpern.

Die Vielfalt der Welt wird da nicht mal erahnt.

Ich hatte dreimal so ein Ding in der Hand - und für etwas, was jeweils WEIT weg von irgendwas war, was man mit Schatzsuche bezeichnen könnte.

Gruss Zappo
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Alt 27.10.2020, 02:00   #7
manooo
Ritter

 
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Beiträge: 418

Bogenschießen betreibt man doch normalerweise nicht in freier Wildbahn.

Es sollte sich um eine art "Schießplatz" handeln.
Also ein Privates Grundstück, idealer Weise ist das Grundstück eingefriedet.

Ich würde mir den abzusuchenden Bereich, mit einer Schnur abstecken, und nach den Pfeilen suchen.

Wenn ihr dort mit Pfeil und Bogen schießen dürft, wer sollte es euch verbieten, nach den Pfeilen zu suchen?
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Alt 27.10.2020, 10:34   #8
Fossi67
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Lehnsmann

 
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Beiträge: 32

Moin, schon mal dank für die zahlreichen Antworten.

Zitat:
Zitat von trilobit Beitrag anzeigen
Wie gross ist denn die fläche wo du deine spitzen vermutest?
Was für ein gerät hast du jetzt?
Ich habe mir den Quest Q 20 mit Raptorspule gekauft. Die Größe der Fäche kann ich jetzt nicht so definieren, hängt immer vom Umstand ab wie der Pfeil verloren ging. War es ein Abpraller kann das schon weit sein. Wenn man da nicht gesehen hat in welcher Richtung, dann Prost Mahlzeit...
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Alt 27.10.2020, 10:58   #9
Fossi67
Themenstarter
Lehnsmann

 
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Beiträge: 32

Zitat:
Zitat von manooo Beitrag anzeigen
Bogenschießen betreibt man doch normalerweise nicht in freier Wildbahn.

Es sollte sich um eine art "Schießplatz" handeln.
Also ein Privates Grundstück, idealer Weise ist das Grundstück eingefriedet.

Ich würde mir den abzusuchenden Bereich, mit einer Schnur abstecken, und nach den Pfeilen suchen.

Wenn ihr dort mit Pfeil und Bogen schießen dürft, wer sollte es euch verbieten, nach den Pfeilen zu suchen?
Oh doch, genau das machen wir. Unsere Sportart nennt sich 3D-Schießen. Wir laufen kreuz und quer durch den Wald und schießen auf Kunststoff Tiere. Das ist jetzt wohl nicht so, wie es die meisten kennen. Scheiben auf der Wiese werden von und nur zum Einschießen oder Techniktraining benutzt. Je nach Flugbahn vergraben sich die Pfeile unter der Oberfläche und sind nicht mehr zu sehen.
Das Abstecken für die Suche ist so nicht erforderlich, es reicht das man seinen Bogen vor das Ziel stellt. Jeder weiß dann das gesucht wird.
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Alt 27.10.2020, 11:07   #10
trilobit
Heerführer

 
Benutzerbild von trilobit
 
Registriert seit: Sep 2009
Ort: thüringen
Beiträge: 2,795

Das passt doch!

Kläre mal bei dem übungsgrundstück wem das gehört !
Danach mach dich schlau ob das evtl.ein BD ist oder schutzgebiet oder mun.verdachtsfläche ist!
Bei deinen ,,abprallen,, weißt du ja ob sie auf der erde liegen oder nicht!
Jetzt nutzt du ein gerät um salopp gesagt deinen ,,müll,, einzusammeln!
Als bogenschütze sollte es dir nicht schwerfallen das nachzuweisen!
Rechtlich gesehen kann dir immer ein strick draus gedreht werden wenn du das graben anfängst!
Ich würde mich deswegen aber jetzt nicht verrückt machen!
Wenn du nach dem sport eine stunde deine pfeile wieder einsammelst!
Lässt sich der schusskanal im erdreich erkennen ?also die eintrittstelle?
Wenn du mit einer bestimmten sorte spitzen schießt hast du ja einen klar definierten leitwert!
Diesen am gerät einstellen so hast du es leichter!
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