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Alt 27.04.2011, 17:33   #1
bollwerker2
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Vererben von Waffen

Moinsen Leute,

wahrscheinlich bin ich mit diesem Thema hier nicht richtig, aber im Moment wüsste ich auch nicht unter welcher Rubrik dieses passen sollte!
Ich hatte ja mal gefragt wie es mit geerbten Waffen ist in Sachen Waffenbesitz.
Jetzt habe ich erfahren das ich die Waffen es handelt sich um ein KK und um ein 98 K rundsätzlich behalten darf mit einer Waffenbesitzkarte. Aber es kann sein dass ich demnächst Besuch bekommen würde und die Waffe blockiert werden müssen und das würde mich so ca. 200-250€/Waffe kosten.
So ein Batzen an Money will ich dafür natürlich nicht ausgeben und werde gezwungen sein die Dinger zu verschrotten. Bei dem 98 K sind alle Nummer gleich bis auf den Verschluß, auf dem Teil kann ich keine Nummer finden. Das andere Problem ist wenn ich den 98er entschärfen lassen würde, würde mich das auch wiederum 180€ kosten weil dieser dann noch zum Beschussamt müsste. Als Leute meine Frage an Euch:
Was hat der 98er für einen Wert?
Gibt es vielleicht hier Waffensammler oder kennt ihr jemanden der berechtigt ist solche Waffen zu erwerben, dann meldet Euch per PN
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Alt 27.04.2011, 18:00   #2
Wolfo
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Bilder!
Bestempelung, Abnahmen, Waas, Hersteller, Jahr?


So aus der Luft ist nichts zu beurteilen.


Ich hoffe, du hast einen entsprechenden Waffenschrank...
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Kein Berg zu tief!
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Alt 27.04.2011, 18:10   #3
bollwerker2
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Die Waffen sind in einem Waffenschrank unter verschluß!
Bilder folgen!
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Alt 27.04.2011, 21:48   #4
Deistergeist
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Moin!

Schon mal vorab: Bitte keine "Verkaufsanzeige" ins Forum stellen.


Ein Verkauf an einen zugelassenen Waffenhändler/Büchsenmacher in deiner Nähe dürfte das Einfachste sein. Auch wegen Transport etc.


MfG Deistergeist
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"The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

Queen. Their classic line-up was Freddie Mercury (lead vocals, piano), Brian May (guitar, vocals), Roger Taylor (drums, vocals) and John Deacon (bass).
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Alt 27.04.2011, 23:56   #5
Dackelfreund
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Die nötige Waffenbesitzkarte bekommst du nur wenn du ein Bedürfnis und die Zuverlässig nachweisen kannst.
Das beste wird sein wenn du dir einen Fachmann in Sachen Waffenrecht zurate ziehst.
Die Waffenbesitzkarte ist nicht vererbbar!Wenn der Verstorbene eingetragen ist kann diese nicht übertragen werden!
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Geändert von Dackelfreund (27.04.2011 um 23:57 Uhr).
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Alt 28.04.2011, 06:53   #6
bollwerker2
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Hallo Deistergeist,

habe ich mir schon fast gedacht, dass sollte eigentlich auch keine Verkaufsanzeige sein!

Gruß
Winni
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Alt 28.04.2011, 09:39   #7
BOBO
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Evtl. besteht die Möglichkeit, eine Person mit Waffenbesitzkarte die Stücke zur Verwahrung zu überlassen. Besitzer bekommt diese eingetragen in die Karte, hält diese entsprechend unter Verschluß und vertraglich ist das Eigentum der Sache geregelt - Eigentümer bleibt der Erbfolger.
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Alt 28.04.2011, 10:46   #8
Dackelfreund
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seit wann kann man mal eben so ne Waffe in ne WBK eintragen lassen?
Da gibts gesetzliche Regelungen und umsonst ist das auch nicht.
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Alt 28.04.2011, 12:17   #9
BOBO
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Zitat:
Zitat von Dackelfreund Beitrag anzeigen
seit wann kann man mal eben so ne Waffe in ne WBK eintragen lassen?
Da gibts gesetzliche Regelungen und umsonst ist das auch nicht.
...na, wie ich es geschrieben hatte. Derjenige, welche eine Waffenbesitzkarte hat. Ihm überläßt der erbfolgende Eigentümer die Waffen, damit dieser jene Waffen eintragen läßt und unter Verwahrung hat. Somit ist derjenige (der mit den Waffen und der WBK) der Besitzer und Eigentümer bleibt der Erbfolger.

...ist doch ganz einfach.
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MfG BOBO

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Alt 28.04.2011, 13:39   #10
Dackelfreund
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Die Behörde bestimmt ob er die waffe in die WBk aufnehmen darf-
dann muss er den Erwerb -wer wie wo was-innerhalb der Frist nachweisen.
So einfach ist das gar nicht-

Mal ein kleiner Auszug:
Der angehende Waffensammler muß ein “Bedürfnis” zum Waffensammeln nachweisen. § 17 Abs. 1 des Waffengesetzes formuliert: Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung (Waffensammler, Munitionssammler) benötigen; kulturhistorisch bedeutsam ist auch eine wissenschaftlich-technische Sammlung.
Der Antragsteller muß glaubhaft machen, daß er eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung anlegen will. Das “Glaubhaftmachen” geschieht mit dem Gutachten eines Sachverständigen, denn der Antragsteller ist zumeist überfordert, den Fallstricken des Waffengesetzes zu entgehen.



Ich kann dir nur nahelegen einen Fachmann für Waffenrecht oder einen rechtsanwalt zurate ziehen-mit dem Thema ist nicht zu spassen
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Geändert von Dackelfreund (28.04.2011 um 13:48 Uhr).
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