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Alt 22.12.2004, 06:42   #1
MrCrown01
Lehnsmann

 
Registriert seit: Oct 2004
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Beiträge: 26

Frage zu Sondelgenemigung

ich hätte mal ne kleine frage...
gestern hab ich im DSM gelesen in der Rubrik Recht daß in Bawü das sondeln noch härter bestraft wird wie in anderen ländern ausser du hast ne genemigung die du aber nicht kriegst * paradox * bzw. du mußt fachlich geprüft werden

wie siehts denn aus wenn man in nem "verein für denkmalschutz" mitglied wäre... könnte man dann an ne sondergenemigung kommen

So nen Verein gibts hier zwar nicht aber das dürfte ja kein hinderniss sein.
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Alt 22.12.2004, 09:22   #2
SheepThought
Landesfürst

 
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Registriert seit: May 2002
Ort: 37186 Moringen
Detektor: Whites Eagle Spectrum, Ebinger 720
Beiträge: 727

Moin zusamm!

1. Glaub nicht alles was geschrieben steht, es sei denn die Quelle ist solide

2. in BaWü ist laut Gesetz die "Nachforschung zum Zwecke der Entdeckung von Kulturdenkamlen" genehmigungspflichtig (§ 21 siehe
Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg)
Wenn man dies eng auslegt ist der Besucht der Bibliothek zum Zwecke des Literaturstudium, dass dazu führt, dass Du eine römiche Villa lokalisieren kannst genehmigungspflichtig.

3. Da das Verstossen gegen das Gesetz eine Ordnungswidrigkeit ist dürfte die Bestrafung nicht höher ausfallen als in anderen Bundesländern (lt. Gesetzestext bis DM 500.000.-).

Also: such Meteoriten und wenn Du zufällig etwas historisches findest, gib es dem netten Archi von nebenan - die Lage ist in BaWü deshalb so scharf weil der Päsident des LDA ein Sondler-Gegner ist - kreine Genehmigung für niemanden...

Bye

Derk
__________________
Ich suche nicht, ich finde! (P.Picasso)
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Alt 22.12.2004, 12:54   #3
MrCrown01
Themenstarter
Lehnsmann

 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Kraichgau
Detektor: Tesoro Cortes
Beiträge: 26

Nunja, der kann ja net ewig im Amt bleiben.... früher oder später kommt n etwas jüngerer hin der die sache evtl. anders sieht :O)
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