Schatzsucher.de  


Zurück   Schatzsucher.de > Theorie & Praxis > Rechtliche Fragen

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 02.03.2016, 15:42   #1
dersucher
Heerführer

 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: -
Beiträge: 1,121

Besitz MG53

Hallo,
ich habe mal eine Frage zu einem Deko MG53...
Das dieses MG unbrauchbar gemacht sein muss ist mir klar, Lauf verschweisst, gebohrt, Verschluss abgeschliffen und verschweisst usw ist logisch,
aber nun hat mir jemand erzählt das dieses MG nur in Einzelteilen aufbewahrt werden darf, da es vor dem Gesetz als "Anscheinwaffe" gelten würde....
Erst wenn es über 15Kg wiegen würde, wäre das zusammenbauen erlaubt. Das MG53 wiegt 10,6Kg... Hat das schonmal jemand von euch gehört? Wie ist da die Gesetzeslage? Google bringt mich nicht weiter...
Nach dem "neuen" Gesetz darf doch ein MG gar nicht mehr zerlegbar sein?
Ich frag hier nur interessenhalber mal, ev kennt sich jemand genauer aus...
Grüße Jürgen
dersucher ist offline  
Alt 02.03.2016, 15:59   #2
seewolf
Heerführer

 
Benutzerbild von seewolf
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Schöneweide
Detektor: Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO
Beiträge: 4,835

Für solche Sachen und den Umgang damit ist eher ein anderes Forum geeignet.
Vielleicht das mff oder ähnliches. Zum Aprill ändert sich EU weit wieder einiges.
Da kannst du viel lesen:
http://www.co2air.de/wbb3/index.php?...6f62950061f927
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg DSCF4818.jpg‎ (86.9 KB, 76x aufgerufen)
__________________
Gruß andreas
S.S.S.S

Geändert von seewolf (02.03.2016 um 16:16 Uhr).
seewolf ist offline  
Alt 02.03.2016, 16:05   #3
ODAS
Heerführer

 
Benutzerbild von ODAS
 
Registriert seit: Jul 2003
Ort: Niedersachsen
Detektor: Minelab XT70
Beiträge: 2,350

Oder mal bei einem Händler fragen(Das ist zwar nicht so wirklich sicher, aber besser als nichts). Wenn der das komplett verkauft, wird das wohl schon Okay sein, ich könnte mir sonst nicht vorstellen, dass es den sonst noch geben würde. Aber ein heikles Thema meine ich...

Der hier hat so ein MG im Angebot.
http://www.zib-militaria.de/MG53-baugleich-MG42-Deko-1

Gruß
ODAS
ODAS ist offline  
Alt 02.03.2016, 16:35   #4
ogrikaze
Moderator

 
Benutzerbild von ogrikaze
 
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Leipzig
Detektor: Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris
Beiträge: 10,985

Zitat:
Zitat von seewolf Beitrag anzeigen
Für solche Sachen und den Umgang damit ist eher ein anderes Forum geeignet.
Vielleicht das mff oder ähnliches. Zum Aprill ändert sich EU weit wieder einiges.
Da kannst du viel lesen:
http://www.co2air.de/wbb3/index.php?...6f62950061f927

Hi Andy
Zitat:
Der Zutritt zu dieser Seite ist Ihnen leider verwehrt. Sie besitzen nicht die notwendigen Zugriffsrechte, um diese Seite aufrufen zu können.

Interessehalber würde ich das auch gern wissen...
Habe noch nen Bekannten der auch Händler ist, und nicht nur Deko....wenn sich hier nix ergibt könnte ich den mal fragen...

@ Sucher, ich hab bis jetzt davon nichts gehört...
__________________
Gruß Sven

Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

ogrikaze ist offline  
Alt 02.03.2016, 16:50   #5
dcag99
Heerführer

 
Benutzerbild von dcag99
 
Registriert seit: Sep 2012
Ort: Königreich Württemberg
Detektor: AT Pro
Beiträge: 4,738

Zitat:
Zitat von dersucher Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe mal eine Frage zu einem Deko MG53...
Das dieses MG unbrauchbar gemacht sein muss ist mir klar, Lauf verschweisst, gebohrt, Verschluss abgeschliffen und verschweisst usw ist logisch,
aber nun hat mir jemand erzählt das dieses MG nur in Einzelteilen aufbewahrt werden darf, da es vor dem Gesetz als "Anscheinwaffe" gelten würde....
Erst wenn es über 15Kg wiegen würde, wäre das zusammenbauen erlaubt. Das MG53 wiegt 10,6Kg... Hat das schonmal jemand von euch gehört? Wie ist da die Gesetzeslage? Google bringt mich nicht weiter...
Nach dem "neuen" Gesetz darf doch ein MG gar nicht mehr zerlegbar sein?
Ich frag hier nur interessenhalber mal, ev kennt sich jemand genauer aus...
Grüße Jürgen
Die Gesetzeslage ist da etwas undurchsichtig aufgrund vielfältiger Änderungen über die Zeit.

Besitzt du neben dem MG an sich noch irgendetwas schriftliches?
Welche Marken sind auf dem Gewehr aufgebracht?
__________________
Gruss Matthias
dcag99 ist offline  
Alt 02.03.2016, 17:04   #6
seewolf
Heerführer

 
Benutzerbild von seewolf
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Schöneweide
Detektor: Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO
Beiträge: 4,835

Alles Klar danke Sven!

Ich versuche es noch mal.

http://eur-lex.europa.eu/legal-conte...5R2403&from=EN
__________________
Gruß andreas
S.S.S.S
seewolf ist offline  
Alt 02.03.2016, 17:50   #7
dersucher
Themenstarter
Heerführer

 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: -
Beiträge: 1,121

Zitat:
Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
Die Gesetzeslage ist da etwas undurchsichtig aufgrund vielfältiger Änderungen über die Zeit.

Besitzt du neben dem MG an sich noch irgendetwas schriftliches?
Welche Marken sind auf dem Gewehr aufgebracht?
Hallo,
Marken? Muss ich fragen, ist das MG eines Bekannten. Ein jugoslawisches MG53, diese MG42 Nachbauten. Irgendwann vor Jahren mal auf einer Waffenmesse gekauft. Lauf mehrfach von unten gebohrt, Stahlstift drinne, hinten verschweisst. Verschluss 45° abgeschliffen, vorn zugeschweisst. Kein Schlagbolzen drinne. Soweit ich weiss keine Papiere dabei.
dersucher ist offline  
Alt 02.03.2016, 18:00   #8
dersucher
Themenstarter
Heerführer

 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: -
Beiträge: 1,121

Zitat:
Zitat von ogrikaze Beitrag anzeigen
Habe noch nen Bekannten der auch Händler ist, und nicht nur Deko....wenn sich hier nix ergibt könnte ich den mal fragen...
Mach das doch bitte mal, er müsste das doch wissen...
Grüße Jürgen
dersucher ist offline  
Alt 02.03.2016, 18:08   #9
searcher96
Ratsherr

 
Registriert seit: Nov 2012
Ort: Seelze
Detektor: Teknetics Alpha 2000
Beiträge: 201

Warscheinlich sind mit "Marken" irgenwelche Stempel gemeint. Ein BKA-Abnahmestempel zum Beispiel. Dieser ist zumindest für Salut-Waffen notwendig. Bei Deko-Waffen bin ich mir nicht 100% sicher, ob dieser vorhanden sein MUSS. Du wärst auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wenn einer vorhanden ist. Das mit dem Aufbewahren in Einzelteilen wäre mir neu
searcher96 ist offline  
Alt 02.03.2016, 18:37   #10
ogrikaze
Moderator

 
Benutzerbild von ogrikaze
 
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Leipzig
Detektor: Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris
Beiträge: 10,985

Zitat:
Zitat von seewolf Beitrag anzeigen
Alles Klar danke Sven!

Ich versuche es noch mal.

http://eur-lex.europa.eu/legal-conte...5R2403&from=EN
Danke: Abschnitt "Geltungsbereich" Punkt 2 ist wohl sehr relevant...
ICH frag da trotzdem nochmal nach...kann nur etwas dauern, der Kollege ist im Urlaub.
__________________
Gruß Sven

Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

ogrikaze ist offline  
Thema geschlossen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:16 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
http://www.schatzsucher.de/Foren/cron.php