Handfeuermunition!

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Roy O ' Bannon
    Ritter


    • 01.01.2007
    • 529
    • Siegburg NRW
    • Garrett ACE 250

    #1

    Handfeuermunition!

    Hallo alle zusammen,

    ich wollte alle hier mal fragen wie " gefährlich " Gewehrpatronen etc. also Munition für Handfeuerwaffen ist.
    Welche Gefahr kann von dieser Art Fundmunition ausgehen ???

    Gruß Roy
    Wer die Gegenwart verstehen will... muss die Vergangenheit kennen!
  • carpkiller
    Heerführer


    • 01.11.2006
    • 3095
    • Siebengebirge
    • XP Deus

    #2
    MoinMoin,
    Es gibt 3 Gefahrengruppen bei Munition:
    1. Die Geschosse, es gibt Brand-,Spreng-,Leuchtspur-usw.Geschosse.
    Ihre Gefahren sind niht zu unterschätzen.
    2.Das "Schwarzpulver"ansich, kann durch en dummen Zufall entzündet werden,dann hast du das Geschoss im besten Fall in der Wand hängen.
    3. Die rechtliche Gefahr, Munition ohne ausdrückliche Genehmigung ist verboten. Wk2. Munition ist erst recht verboten.

    Lass die Finger von solchen Sachen.
    "Die Person, die Housekeeping in Frontdesk macht, sollte aus dem inner Circle kommen, sonst kriegen wir nur en rough mix!"

    Kommentar

    • Wolfo
      Oberbootsmann
      Heerführer


      • 01.11.2006
      • 1465
      • Heiðabýr
      • Oculus

      #3
      IM Prinzip ungefährlich.
      Munition für Handfeuerwaffen kann man an die Wand werfen, auf ihr rumtrampeln und es sollte zu 99,98% nichts passieren.
      Die einzige wirkliche Gefahr, solange man den Kram nicht ins Feuer legt, geht vom Zündhütchen aus. Je nach Art, Alter und Zündmasse kann schon ein derber Schlag reichen, um eine Expolsion der Zündmasse herbeizuführen. Den Rekord haten hierbei alte Quecksilberzündsätze.

      Also, auch wenn es manchem nicht passt:

      Denn Kontakt zu Munition sollte man immer vermeiden, aber Munition für Handfeuerwaffen ist bei vorsichtiger Behandlung(also keine Schläge etc.) HANDHABUNGSSICHER.
      Außnahme: 1. Randzünder, die können bei einem derben Spatentreffer zünden.
      2. Stiftzünder, niemals anfassen, extrem gefährlich.
      3. Leuchtpatronen
      4. Leuchtspur/Phosphorbrand etc.

      Und nun das dicke Ende:

      AUCH GEWEHR- UND PISTOLENMUNITION NIEMALS ANFASSEN, BEI EINEM ALTEN BODENFUND KANN MAN NICHT UNTERSCHEIDEN, UM WAS ES SICH HANDELT.


      Kein Berg zu tief!

      Kommentar

      • Roy O ' Bannon
        Ritter


        • 01.01.2007
        • 529
        • Siegburg NRW
        • Garrett ACE 250

        #4
        Hallo alle zusammen,

        schon mal ein dickes VIELEN DANK !!! Also ich dachte jetzt ausschließlich an Fundpatronen aus dem 2. Weltkrieg.

        Hatten damalige Gewehrpatrone also schon fast die kleinsten Kaliber schon sowas wie Phosphor oder sonst was in dem Patronenkopf ???

        ICH MEINE AUSSCHLIEßLICH FUNDMUNITION AUS DEM 2. WELTKRIEG !!!

        Gruß Roy
        Wer die Gegenwart verstehen will... muss die Vergangenheit kennen!

        Kommentar

        • carpkiller
          Heerführer


          • 01.11.2006
          • 3095
          • Siebengebirge
          • XP Deus

          #5
          Ja, auch Gewehrmuni gab es mit Brand ,Phosphor usw. Erkennst du an den verschiedene Farben an den Spitzen!!!!
          Lass die Finger davon! und auch Werkzeuge
          Vorallem Phosphor ist spassig, da es sich mit Sauerstoff entzündet.
          Zuletzt geändert von carpkiller; 08.02.2007, 16:49.
          "Die Person, die Housekeeping in Frontdesk macht, sollte aus dem inner Circle kommen, sonst kriegen wir nur en rough mix!"

          Kommentar

          • Dackelfreund
            Heerführer


            • 25.11.2006
            • 4708
            • .........
            • -------------

            #6
            ja auch fundmuni kann dir die knochen kaputt machen,egal ob gewehr mun oder grösser.
            KMRD benachrichtigen,munition ist immer gefährlich
            ich sage nur gelbe Nummerschilder

            Kommentar

            • curious
              Heerführer


              • 25.04.2004
              • 3859
              • Köln
              • tesoro/ebinger

              #7
              Der Kmrd holt auch einzelne Patronen ab, also bitte keine Scheu das zu melden, eine Begegnung mit denen kann für jeden Sondler nur lehreich und informativ sein.
              Gruß Alex

              Selbst eine kaputte Uhr geht zweimal am Tag richtig.
              Woddy Allen
              यहां तक कि एक टूटी हुई घड़ी ठीक दो बार एक दिन है. वुडी एलेन

              Kommentar

              • Roy O ' Bannon
                Ritter


                • 01.01.2007
                • 529
                • Siegburg NRW
                • Garrett ACE 250

                #8
                Gut zu wissen !!!

                Hallo alle zusammen,

                Vielen Dank für eure Beiträge ! Keine Sorge, ich besitze KEINE Fundmunition die noch scharf sein könnte.

                Ich möchte mich nur mal schlau machen wenn ich per Zufall mal auf sowas stoßen sollte. Unglaublich was da so alles im Krieg produziert worden ist , aber ich will die heutige Grausamkeit der waffenherstellung mir gar nich vorstellen wollen

                Viele Grüße aus NRW
                Roy
                Wer die Gegenwart verstehen will... muss die Vergangenheit kennen!

                Kommentar

                • ODAS
                  Heerführer

                  • 19.07.2003
                  • 2350
                  • Niedersachsen
                  • Minelab XT70

                  #9
                  Zitat von carpkiller
                  ...
                  3. Die rechtliche Gefahr, Munition ohne ausdrückliche Genehmigung ist verboten. Wk2. Munition ist erst recht verboten.
                  ...

                  Wieso?
                  WK2 Handfeuerwaffenmunition um die es hier ja geht, sollte sofern sie keine Hartkern, LS, Brand, etc. mit normaler WBK(und entsprechendem Munitionseintrag), MES, etc. legal zu besitzen sein.

                  Das größte Problem ist dabei wohl, dass selbst der Besitzberechtigte im Falle eines Bodenfundes, in den seltensten Fällen sagen kann, welcher Typ(LS,etc.) es ist.
                  Also am besten immer melden!

                  Gruß,
                  ODAS

                  Kommentar

                  • carpkiller
                    Heerführer


                    • 01.11.2006
                    • 3095
                    • Siebengebirge
                    • XP Deus

                    #10
                    Zitat von ODAS
                    Wieso?
                    WK2 Handfeuerwaffenmunition um die es hier ja geht, sollte sofern sie keine Hartkern, LS, Brand, etc. mit normaler WBK(und entsprechendem Munitionseintrag), MES, etc. legal zu besitzen sein.

                    Das größte Problem ist dabei wohl, dass selbst der Besitzberechtigte im Falle eines Bodenfundes, in den seltensten Fällen sagen kann, welcher Typ(LS,etc.) es ist.
                    Also am besten immer melden!

                    Gruß,
                    ODAS
                    Da muss ich dir wiedersprechen. Roy sprach von Gewehrmunition! Gewehrmunition gibts es aber mit einer Vielzahl von Geschosstypen.
                    Zumal diese Munition (Wk2) dem Kriegswaffengesetzt unterliegt.

                    Ansonsten muss ich Dir recht geben! Sofort melden
                    "Die Person, die Housekeeping in Frontdesk macht, sollte aus dem inner Circle kommen, sonst kriegen wir nur en rough mix!"

                    Kommentar

                    • Schrecker
                      Heerführer


                      • 21.05.2006
                      • 1221
                      • Köln

                      #11
                      SCHARFE Munition? Gefährlicher Fund? Achtung: In diesem Forum müssen Beiträge von einem Moderator freigeschaltet werden bevor sie sichtbar werden => das ist KEIN "Sammlerforum" ...


                      Hier einmal ein Link zum Thema.
                      Suche alles vom Luftschutz!!!

                      Kommentar

                      • ODAS
                        Heerführer

                        • 19.07.2003
                        • 2350
                        • Niedersachsen
                        • Minelab XT70

                        #12
                        Gewehrmunition gilt für mich als Handfeuerwaffenmunition. Das es diese mit einer Vielzahl von Geschossarten gibt weiss ich; habe ja einige oben aufgeführt...

                        Wo steht das Handfeuerwaffenmunition aus dem WK II oder auch WK I unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, wenn sie keine Geschosse wie B-Trop, LS, Hartkern, Brand, etc. haben. Normale Geschosspatronen(z.B. sS) sind doch teilweise frei zu erwerben(mit EWB).

                        siehe hier:



                        Kannst du mir mal bitte die Stellen im KWKG oder WaffG nennen, dann brauch man nicht so viel diskutieren.

                        Gruß,
                        ODAS

                        Kommentar

                        • desertfox
                          N/A
                          • 16.08.2006
                          • 755

                          #13
                          also ich kann mich meinen vorrednern anschliesen die herrn vom kmrd beissen nicht. Ich hab sehr gute und lehrreiche erfahrungen gemacht mit einem kampfmittelräumer als ich eine breda werfergranatze abholen lassen hab er hat mir einblick in seinde zünderdatenblätter nehem lassen und mir auch erklärt wie so machen zünder funktionieren und wenn der kampfmittelräumer schon da ist hört dem mann zu er weis wovon er spricht und ihr könnt ihn sicher auch einiges fragen er gibt sicher auskunft aber nicht über alles

                          Kommentar

                          • Muecke
                            Heerführer

                            • 12.10.2003
                            • 2414
                            • Deutschland

                            #14
                            Zitat von ODAS
                            Gewehrmunition gilt für mich als Handfeuerwaffenmunition. Das es diese mit einer Vielzahl von Geschossarten gibt weiss ich; habe ja einige oben aufgeführt...

                            Wo steht das Handfeuerwaffenmunition aus dem WK II oder auch WK I unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, wenn sie keine Geschosse wie B-Trop, LS, Hartkern, Brand, etc. haben. Normale Geschosspatronen(z.B. sS) sind doch teilweise frei zu erwerben(mit EWB).

                            siehe hier:



                            Kannst du mir mal bitte die Stellen im KWKG oder WaffG nennen, dann brauch man nicht so viel diskutieren.

                            Gruß,
                            ODAS
                            Du hast absolut recht. Sofern keine verbotenen Geschoße verwendet wurden. Ist der Erwerb und Besitz von solcher Munition erlaubt. Entsprechende Gehnehmigung ist natürlich Voraussetzung.

                            Kommentar

                            • Roy O ' Bannon
                              Ritter


                              • 01.01.2007
                              • 529
                              • Siegburg NRW
                              • Garrett ACE 250

                              #15
                              Hallo alle zusammen,
                              so wie ich das jetzt verstanden habe, können also auch einfache Gewehrpatronen rihtig gefährlich sein. Kennt einer von den experten hier eine Internet-Seite mit einer Auflistung mit Abbildungen aller Geschossarten ???

                              Wäre sehr hilfreich bei eventuellem Finden von solch einem Zeug....

                              Gruß Roy
                              Wer die Gegenwart verstehen will... muss die Vergangenheit kennen!

                              Kommentar

                              Lädt...