Bergwerksverkauf

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  • Georg1966
    Geselle


    • 31.08.2006
    • 58
    • Paderborn

    #1

    Bergwerksverkauf

    Hallo.
    Hat jemand etwas vom Verkauf eines stillgelegten Bergwerks im Sauerland nahe Brilon gehört? Die Höhle, die ich vor einiger Zeit gesucht habe, habe ich dank eines Tips aus Euren Kreisen auch gefunden und inzwischen auch bekommen.

    Gruß

    Georg1966
  • AdM Michael
    Geselle


    • 26.09.2005
    • 87
    • Winsford, Cheshire

    #2
    Ich hab zwar nichts ueber einen Bergwerksverkauf gehoert, aber zunaechstmal waeren ein paar mehr Informationen hilfreich:
    Was verstehts Du in diesem Fall unter Bergwerk? Nur die Tagesanlagen eines zur Zeit nicht betriebenen Bergwerks oder eine Bergbauberechtigung? Um welchen Bodenschatz handelt es siche denn? Du kannst ganz "schnell" eine eigene Bergbauberechtigung fuer Erdwaerme bekommen, aber wenn Du an die Uebernahme einer Bergbaubaurechtigung fuer einen anderen bergfreien Bodeschatz denkst, musst Du auch an die Folgekosten denken. Auch bei grundeigenen Bodenschaetzen kann das ganze teuer werden. Und gerade Brilon ist mit seinem Briloner Sommerloch neben Siegen fuer hohe Sicherungskosten ausserhalb des Steinkohlenbergbaus bekannt.
    Am besten unterhaelst Du dich erstmal mit den Kollegen bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8 Bergbau und Energie in Nordrhein-Westfalen, Dezernat 87 wegen der Bergbauberechtigung, Dezernat 81 fuer das Rechtliche und Dezernat 82 wegen eventueller Folgekosten.

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    • AdM Michael
      Geselle


      • 26.09.2005
      • 87
      • Winsford, Cheshire

      #3
      Ganz vergessen:
      Ist die Bergaufsicht fuer das betreffende Objekt beendet oder nicht?

      Kommentar

      • Georg1966
        Geselle


        • 31.08.2006
        • 58
        • Paderborn

        #4
        Hallo.
        Folgekosten sind mir ziemlich bekannt. Mir würde schon ein Grundstück mit den Eingängen in die Untertageanlage reichen. Abbauen will ich nichts. Die Grube sollte abseits der Orte liegen. Ich habe bereits eine Grube in Belgien.

        MfG

        Georg 1966

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        • AdM Michael
          Geselle


          • 26.09.2005
          • 87
          • Winsford, Cheshire

          #5
          Nun, da scheint dann Dein Problem zu liegen. Oberflaecheneigentum ist in Deutschland nicht gleich Bergwerkseigentum und auch nicht gleich Zugang zu einem Bergwerk. Handelt es sich um einen Bergfreien Bodenschatz und Bergwerkseigentum nach altem Recht (nach neuem Recht ist bisher nichts verliehen) sind Grundeigentum und Bergwerkseigetum in der Regel getrennt und Du wirst dich wohl oder uebel mit der BezReg Arnsberg auseinandersetzen meussen, wenn Du Bergwerkseigentum erwerben willst. Bei Grundeigenen Bodenschaetzen sind da ev. jede Menge Grundeigentuemer, die beteiligt sein wollen. Auch wenn Du keine Gewinnung durchfuehren willst, kann man auch die Erkundung als bergbauliche Taetigkeit ansehen. Es kommt dann noch einiges mehr an Genehmigungsverfahren auf dich zu. Und auch wenn Du nur das Grundeigentum mit den Tagesoeffnungen erwirbst kannst Du trotzdem fuer Sicherungsmassnahmen herangezogen werden. Ich empfehle als Literatur das OBG fuer NRW (http://www.rechtsanwalt-mautes.de/up...f/obg_nrw.pdf).
          Gerade wegen der Besonderheiten im Bergbau hatte ich ja den Kontakt zur Bezirksregierung Arnsberg empfohlen. Grundeigentum mit Tagesoeffnungen ist nicht gleich Zugang zum Bergwerk! Ein freundlicher Bergwerkseigentuemer koennte sich sogar den Zugang zu seinem Bergwerk erzwingen wenn Du dich querstellst und ihm keinem Zugang gewaehrst (vorausgesetzt er will den Betrieb wieder aufnehmen).
          Auch abseits von Bebauung auf der Oberflaeche gibt es eine Sicherungspflicht und eine zustaendige Sonderordnungsbehoerde, aber das scheint Dir ja bekannt zu sein.

          Kommentar

          • alterbergbau
            Landesfürst

            • 28.06.2003
            • 756
            • Bochum
            • Nase, Augen, Hirn

            #6
            Ja ist ja gut. Willst Du das Ding selber kaufen?
            Untertage darf nicht untergehen!

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            • HarryG († 2009)
              Moderator

              Heerführer

              • 10.12.2000
              • 2566
              • Bad Sachsa, Niedersachsen (Südharz)
              • Meine Augen

              #7
              Oder arbeitest du für die Amis?
              Wer war denn am Wochenende in München auf der Börse?
              Da waren sie auch. Sind jetzt mit Bildern wieder übern Teich.
              Was man so mitbekommt.
              Glück Auf!
              Harry

              Nur die Harten kommen in den Garten!
              Und ich bin der Gärtner

              Harry hat uns am 4.2.2009
              nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
              In stillem Gedenken,
              das SDE-Team

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              • Georg1966
                Geselle


                • 31.08.2006
                • 58
                • Paderborn

                #8
                Ja, ich will das Ding selber kaufen. Hier machen einen latent die Grundstücksbesitzer an, wenn man zu den Gruben bzw. Höhleneingängen geht. Leider sind meist Wiesen oder Felder dazwischen. Die scheinen zu meinen, das man ihre Grundstücke beim Überqueren verwüsten würde. Überraschender Weise wären sie aber Alle gegen Geld bereit einen durchzulassen. Da habe ich keine Lust drauf. Habe letztes Wochenende in Belgien das Grundstück mit den Eingängen zur Grube meines Urgroßvaters bekommen. Hat mich sehr gefreut. Aber allein die Fahrt nach Belgien von Paderborn aus kostet schon reichlich Zeit. Hier in der Nähe wäre mir schon lieber. Bis ich es gefunden habe, bleib ich halt bei den Höhlen.

                Glück Tief

                Georg

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                • AdM Michael
                  Geselle


                  • 26.09.2005
                  • 87
                  • Winsford, Cheshire

                  #9
                  Das ist nun mal so mit den Grundeigentuemern. Solange Du kein Wegerecht (Idealfall) oder eine andere Uebereinkunft mit dem Grundstueckseigentuemer hast, wirst Du frueher oder spaeter Probleme kriegen.
                  Nur, selbst wenn Du Bergwerkseigentum erwirbst, musst Du dich immer noch um das Wegerecht zu den Tagesoeffnungen kuemmern. Das ist nicht automatisch mit dabei und bei der geplanten Nutzung wirst Du mit einer Grundabtretung keine Chance haben.
                  Und auch wenn ich mich wiederhole, Grundeigentum mit Tagesoeffnung bedeutet nicht freien Zugang zu einem Bergwerk.
                  Und bevor noch mehr Fragen kommen,
                  ich habe zur Zeit kein Interesse an einem eigenen Bergwerk. Ich muss mir erstmal das Geld dafuer auf einem Bergwerk erarbeiten.

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                  • Matthias45
                    Heerführer


                    • 28.10.2004
                    • 4300
                    • Damme, Niedersachsen
                    • MD3009, Der Schrottfinder..

                    #10
                    Irgendwie hab ich die Zahl 3 im Hinterkopf.
                    Wars nicht so das Dir ein erworbenes Grundstück bis 3 meter unter der Oberkante gehört?
                    Glück Auf!
                    Matthias

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                    • AdM Michael
                      Geselle


                      • 26.09.2005
                      • 87
                      • Winsford, Cheshire

                      #11
                      3m ist eine Meinung, die einfach nicht tot zu kriegen ist. Nein, das nur haengt davon ab, worum es geht. Bodenschaetze sind entweder bergfrei oder grundeigen. Da gibt es keine 3m Grenze. Genauso verhaelt es sich mit dem Bergwerkseigentum (nur bergfreie Bodenschaetze). Es erstreckt sich von der Tagesoberflaeche bis zur ewigen Teufe (Erdmittelpunkt).

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                      • alterbergbau
                        Landesfürst

                        • 28.06.2003
                        • 756
                        • Bochum
                        • Nase, Augen, Hirn

                        #12
                        freien Zugang zu einem Bergwerk.... usw
                        vielleicht sollte man differenzieren, ob es sich um ein aktives,
                        ein inaktives, aber noch mit Abbaurechten
                        oder ein inaktives und aufgelassenes

                        Bergwerk handelt?

                        da hat sich was überschnitten.

                        Wenn das Abbaurecht nicht mehr aktiv ist, dann ist es ja nur ein Hohlraum im Boden, der niemandem gehört für den aber der letzte Bergwerkseigentümer haftet (Bergschäden) ?
                        Zuletzt geändert von alterbergbau; 06.11.2006, 16:15.
                        Untertage darf nicht untergehen!

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                        • Georg1966
                          Geselle


                          • 31.08.2006
                          • 58
                          • Paderborn

                          #13
                          Hallo.

                          Erst mal danke für die vielen Hinweise auf die rechtlichen Hindernisse bei meiner Suche. Bin mir der Probleme schon bewußt. Sind bei meinen Höhlen nicht viel anders, nur das die schon erhebliche länger ohne Tagbrüche etc. existieren.

                          Allerdings kann ich hier auch die Probleme vieler Grundstückseigentümer verstehen, die es nicht so toll finden, wenn ihnen dauernd Leute durch das Grundstück laufen. Letztes Wochenende war eine Gruppe Höhlenfreunde mit 20 Leuten in einer der Höhlen´. Vorherige Anfrage null.

                          Das die Flächen unter einem Grundstück einem nicht beliebig gehören ist schon klar, aber das Eigentum an den betreffenden Grundstücken gestaltet unser Hobby sehr viel Stress freier.

                          Wie gesagt, ich will nichts abbauen sondern nur ohne Ärger die Anlagen erreichen.

                          Viele Grüsse

                          Georg

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                          • Georg1966
                            Geselle


                            • 31.08.2006
                            • 58
                            • Paderborn

                            #14
                            Hallo.
                            Das Bergwerk ist schon lange nicht mehr aktiv. Es handelt sich insofern nur noch um einen Hohlraum im Boden. Natürlich liegt ein Sicherungsproblem vor. In Belgien wurden die Flächen über der Grube gleich mitverkauft. Denke das ist sicher. Wie das hier aussieht bleibt abzuwarten. Bin sehr gespannt, ob sich überhaupt etwas ergibt. Werde mir nächstes Wochenende eine Grube nahe Bredelar ansehen.

                            Gruß

                            Georg

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                            • AdM Michael
                              Geselle


                              • 26.09.2005
                              • 87
                              • Winsford, Cheshire

                              #15
                              Auch wenn das Bergwerk schon lange nicht mehr fördert, bleibt die Frage nach der Art der Bergbauberechtigung und eventuellem Eigentum und den weiteren Zuständigkeiten (da könnten sich auf Behördenseite zur Zeit ganz neue Konstellationen ergeben). Auch auf die Gefahr hin, daß ich jetzt einiges wiederhole:
                              So einfach, wie Du dir das vorstellst, ist das leider nicht. Bei Bredelar tippe ich einfach mal auf Eisen, eventuell auch Mangan. Da gibt es noch Bergwerkseigentum und somit auch einen Rechtsnachfolger. Für den freien Zugang nach untertage brauchst Du das Bergwerkseigentum, nicht das Grundeigentum (das ist dann nur für die Zuwegung zur Tagesöffnung notwendig). Der Verkauf von Bergwerkseigentum muß durch die Bergbehörde genehmigt werden. Bergwerkseigentum ist ein grundstücksgleiches Recht. Und das brauchst Du, auch wenn Du keine einzige Tonne fördern willst. Anders sieht es aus, wenn Du dich im Kalkspat oder Kieselschiefer einkaufen willst. Da müßtest Du aber das Grundeigentum über dem Bergwerk mitkaufen. Und Vorsicht: gerade diese Bergwerke sind beliebte Sanierungsobjekte.
                              Über weitere notwendige Genehmigungen für Tätigkeiten untertage sprechen wir jetzt lieber erstmal nicht.

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