vielleicht blöde frage

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  • redbullzero
    Heerführer


    • 16.09.2007
    • 1430
    • Pommern
    • (EX) Black Knight Pro (versenkt), EX Fisher F2, (EX) C.Scope CS6MXi, Aktuell: Makro Racer 2

    #1

    vielleicht blöde frage

    hallo hab da mal ne vielleicht blöde frage,

    es geht um sachen (gewehre, Kar98, Mp40 etc..) die jetzt seit kriegsende in einem Teich liegen...

    hat man da noch ne möglichkeit was zu erkennen/restaurieren oder ist alles ein

    riesiger Müllhaufen??



    LG Daniel
    Informationen für Allergiker: Der obige Text könnte Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten...

    Fotowettbewerb Gewinner November 2012

    Das Reh springt hoch, das Reh springt weit. Warum auch nicht, es hat ja Zeit
  • T 2004
    Heerführer


    • 08.02.2004
    • 1190
    • Niedersachsen

    #2
    Hi
    Also de Sachen sind meist immer im Top zustand.

    Kommentar

    • Twinrider
      Heerführer


      • 29.09.2004
      • 1232
      • Somewhere in the middle of nowhere !
      • c-scope tr440

      #3
      Sehr gut erhalten. Einige kleine Rostnarben, meist vom Lauf bis zum Schaft !!!
      der Twinrider
      -------------------------------------------------
      Per mare et per terras - Scotland Forever ! Bannockburn 1314

      Kommentar

      • Phillip J. Fry
        Moderator

        • 01.02.2007
        • 1930
        • NRW / Düsseldorf

        #4
        @ redbullzero

        Egal in welchem Zustand sie sich befinden, fallen alle Waffen unter das Waffengesetz, bzw. Kriegswaffenkontrollgesetz!

        Die Gesetze lassen da keinen Spielraum zu, Waffe ist Waffe!

        Auch wenn die so verkeimt sind, das man nur noch jemanden dadurch verletzen kann, indem man sie einem an den Kopf wirft!

        Wenn der Hinweis von einem Zeitzeugen kommt, einfach einfach an den zuständigen KMRD weiterleiten.

        Evtl. kannst du dann bei der Bergung anwesend sein und ein paar Bilder
        davon machen!
        Phillip J. Fry

        Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

        Kommentar

        • BERGMANN 78
          Heerführer


          • 02.06.2006
          • 5291
          • Preussen
          • Fisher F70, Ebinger 722 C, Aquanaut 1280X, OGF-W

          #5
          Gerade bei Wasserfunden besteht die möglichkeit das sie in Sauerstoffärmeren Regionen das Teiches im Wasser liegen oder noch besser komplett im Faulschlamm stecken.Sollte diese Umstände zutreffen besteht die Möglichkeit sehr gut erhaltene Ausrüstungsgegenstände und Waffen zu bergen.Du solltest dir aber im klaren darüber sein das der Besitz dieser Waffen unter das KrWaffKontrG fallen und der Besitz verboten ist.Eigentlich ist schon das wissen von solchen Orten im Sinne des Gesetzes bedenklich.Es besteht aber die möglichkeit diese Sachen von einem Büma abändern zu lassen,dann würden sie nicht mehr gegen geltendes Recht verstoßen und dürften in deinem Besitz bleiben.

          Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten......

          Gruß BERGMANN 78
          Zuletzt geändert von BERGMANN 78; 05.10.2007, 18:11.
          Gruß B78


          Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt?

          Zitat: Oelfuss



          Kommentar

          • redbullzero
            Heerführer


            • 16.09.2007
            • 1430
            • Pommern
            • (EX) Black Knight Pro (versenkt), EX Fisher F2, (EX) C.Scope CS6MXi, Aktuell: Makro Racer 2

            #6
            das wäre ja mal was..

            jetzt besteht nur das problem mit dem Ort,

            Fangen beide gleich an nur die endung ist anders..

            hoffe nicht das es der ist den ich vermute weil ich da keine change haben werde da dieser "teich" mal ein steinbruch war und übelst tief ist..

            und in dem anderen ort war ich noch nie...




            liebe grüße..
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            Fotowettbewerb Gewinner November 2012

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            • Simon
              Heerführer


              • 05.02.2004
              • 2275
              • Linsengericht
              • Helix 10 , Helix 12

              #7
              Hmm..kannst ja dann gleich den zuständigen KMRD mit zu deinem Ausflug nehmen.....

              mfg

              Simon

              Kommentar

              • Plato
                Heerführer


                • 24.01.2004
                • 5716
                • NRW, 40764 Langenfeld
                • Alles abgelegt: MD3006, MD3009, TRESORO-Cibola, XP G-MAXX, 2x Bergemagnet, Seek-Thermal Wärmebildkamera Compact XR Android

                #8
                Zitat von Twinrider
                Sehr gut erhalten. Einige kleine Rostnarben, meist vom Lauf bis zum Schaft !!!

                Ja, stimmt, das hat mir mein Kumpel von KrWaffKontrGesellschaft, o.s.ä
                auch mal bestätigt.
                Sich nur halb so viel aufzuregen,
                bringt mehr als doppelt so viel Spass am Leben.
                Margareta Matysik

                Kommentar

                • Phillip J. Fry
                  Moderator

                  • 01.02.2007
                  • 1930
                  • NRW / Düsseldorf

                  #9
                  Bevor jemand solche Bergungsversuche von Waffen und Ausrüstungsgegenstände in Betracht zieht, sollte er mal einen Blick auf
                  die Kampfmittelverordnung des in Frage kommenden Bundeslandes werfen.

                  Ich habe hier "zufällig" die Kampfmittelverordnung von NRW:

                  Phillip J. Fry

                  Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

                  Kommentar

                  • Ralf
                    Banned
                    • 09.03.2001
                    • 2915
                    • Essen/Ruhrgebiet

                    #10
                    Zu schnell fahren dürfen wir ja auch nicht....

                    Ich glaube, ich geb den Lappen ab, wer weiss, ob ich mal den Gedanken kriege, die zulässige Geschwindigkeit zu übertreten.

                    Gut das Vergleiche immer hinken

                    Kommentar

                    • Mr.T
                      Heerführer


                      • 15.02.2007
                      • 2653
                      • Holzkirchen-Bayern
                      • Teknetics Omega 8000 - Fisher F4 - Garrett Pro-Pointer

                      #11
                      Hallo Zusammen,
                      hab in dem Zusammenhang mal eine Frage - vielleicht eine blöde.
                      Wenn man bei solchen Bergungsaktionen den KMRD einschaltet um evtl. vorhandene Gewehre etc. bergen zu lassen, besteht danach eigentlich die Möglichkeit gut erhaltene Exemplare zu erhalten um sie umbauen zu lassen zur Dekowaffe. Evtl. mit Kontrolle der zuständigen KMRD oder PI?
                      Oder werden die Teile unwiderruflich eingestampft?

                      Grüße aus Bayern
                      Mr.T
                      Grüße aus Holzkirchen
                      Mr.T



                      Das Schönste, was wir erleben können, ist das Geheimnisvolle.
                      Albert Einstein

                      Kommentar

                      • Phillip J. Fry
                        Moderator

                        • 01.02.2007
                        • 1930
                        • NRW / Düsseldorf

                        #12
                        Soweit mir bekannt, werden sämtliche Waffen und Waffenrelevante Teile,
                        die im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung geborgen werden, endgültig vernichtet.

                        Erst werden die Teile in einem Brandofen ausgeglüht und dann mit einem Brenner oder einer Säge in mehrere Teile zerlegt.

                        Es kann wohl sein, das mal ein gut erhaltenes Exemplar, an ein öffentliches
                        Museum geht, natürlich dem Waffengesetz nach abgeändert.

                        An Privatpersonen, werden auf keinen Fall, Waffen oder Waffenteile
                        abgegeben.

                        Auch wenn ein Sondler mal eine Waffe als Bodenfund findet, darf er die nicht einfach zu einem Büchsenmacher schleppen und abändern lassen,
                        da er daran kein Eigentumsrecht hat.

                        In Rechtsnachfolge des ehemaligen Deutschen Reiches ist die Bundesrepublik Deutschland gemäß Grundgesetz (Artikel 134) Eigentümerin auch des in Verlust geratenen früher reichseigenen Kriegsgerätes. Dies gilt unabhängig von Lage und Kenntnis des Verlustortes.
                        Phillip J. Fry

                        Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

                        Kommentar

                        • Mr.T
                          Heerführer


                          • 15.02.2007
                          • 2653
                          • Holzkirchen-Bayern
                          • Teknetics Omega 8000 - Fisher F4 - Garrett Pro-Pointer

                          #13
                          Vielen Dank für die Antwort.

                          Vielleicht würden bei anderer Handhabung (z.B. durch Rückerhalt von gefundenen Teilen nach erfolgter Entschärfung) mehr Funde beim KMRD gemeldet werden. Wäre sozusagen ein Entfall der Beschaffungskriminalität, um es mal so auszudrücken.

                          Grüße
                          Mr.T
                          Grüße aus Holzkirchen
                          Mr.T



                          Das Schönste, was wir erleben können, ist das Geheimnisvolle.
                          Albert Einstein

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                          • Nobby
                            Geselle


                            • 14.05.2007
                            • 71
                            • Lingen/Ems

                            #14
                            Zitat von Phillip J. Fry
                            Bevor jemand solche Bergungsversuche von Waffen und Ausrüstungsgegenstände in Betracht zieht, sollte er mal einen Blick auf
                            die Kampfmittelverordnung des in Frage kommenden Bundeslandes werfen.

                            Ich habe hier "zufällig" die Kampfmittelverordnung von NRW:

                            http://sgv.im.nrw.de/gv/frei/2003/Ausg51/AGV51-9.pdf
                            Moin Phillip

                            kann es sein, das du an einer Uni arbeitest oder Rechtswissenschaften studierst?
                            So locker wie du die Gesetzestexte raushaust und kommentierst, nicht schlecht Herr Specht.
                            "Kläre mich mal auf"

                            Gruß

                            Nobby
                            Froschlaich auf dem Kehlkopfmikrofon sollte dem Panzerfahrer zu Denken geben.

                            Kommentar

                            • Phillip J. Fry
                              Moderator

                              • 01.02.2007
                              • 1930
                              • NRW / Düsseldorf

                              #15
                              Zitat von Nobby
                              Moin Phillip

                              kann es sein, das du an einer Uni arbeitest oder Rechtswissenschaften studierst?
                              So locker wie du die Gesetzestexte raushaust und kommentierst, nicht schlecht Herr Specht.
                              "Kläre mich mal auf"

                              Gruß

                              Nobby

                              Nein, an einer Uni bin ich nicht.

                              Ich wollte damals Maschinenbau studieren, habe dann aber einen anderen Weg eingeschlagen!

                              Wenn man sich mit Munition befasst, sollte man auch alle Gesetze und Verordnungen kennen, die Munition tangieren!
                              Phillip J. Fry

                              Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

                              Kommentar

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