27.08.2013, 19:45 | #11 |
Heerführer
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Schon ein paar Tage her
http://www.derwesten.de/staedte/duis...id8165872.html 15-Jährige stürzt in den Tod - Hintergründe des Dramas Duisburg. Vier Jugendliche kletterten in den Ruinen der ehemaligen Thyssen-Sinteranlage in Duisburg. Dabei stürzte ein 15-jähriges Mädchen in den Tod. Sie hatten alle Warnhinweise ignoriert. Das Gelände gehört einer NRW-Gesellschaft - einen Wachdienst gibt es nicht. 09.07.2013 | 06:02 Uhr http://www.derwesten.de/staedte/duis...id8156601.html Beim Klettern abgestürzt - 15-Jährige tödlich verunglückt Duisburg. Tödliches Unglück auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage zwischen Beeck und Unter-Meiderich: Bereits am Donnerstag stürzte dort ein 15-jähriges Mädchen beim Klettern ab. Ein Fotograf kritisiert, die Industriebrache sei ungenügend gesichert. 07.07.2013 |
28.08.2013, 08:14 | #12 |
Landesfürst
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vor blödheit läßt sich aber nichts sichern. das versuche ich mit den usern schon seid jahren hier bei mir und immer gibt es ausreißer
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30.08.2013, 13:31 | #13 |
Ritter
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Themenstarter
@Pappspecht: Man kann den Lapadu von dort aus sehen, aber die Sinteranlage ist weiter weg. Google hilft dir da weiter.
@blauauge: Stimmt, aber das hatte nichts mit Sicherung zu tun. Das Mädcvhen ist gestorben, weil die Besitzer vorsätzlich die Bodengitter entfernt haben, um die Anlage unsicher und abschreckend zu machen. Also haben die Leute von NRW.Urban, eine Mitschuld am Tod des Mädchens.
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Ehec-Bakterien sind die gerechte Strafe dafür, dass sich Vegetarier über BSE und Maul- und Klauenseuche lustig gemacht haben. Ich suche immer Leute für Erkundungen etc., wer Lust hat und aus Drensteinfurt, Münster, Hamm, Dortmund und Umgebung kommt dann meldet euch, ich hole auch Leute unterwegs ab. |
30.08.2013, 14:57 | #14 | |
Einwanderer
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Zitat:
Mir ist eine solche Schuldzuweisung schlicht zu einfach. |
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30.08.2013, 15:46 | #15 | |
Ritter
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Themenstarter
Zitat:
Das Mädchen würde noch leben, wenn die Gitter noch da liegen würden. Wenn die nicht wollen, dass da Leute rum laufen und knipsen, dann müssen die Teil abreißen oder eben richtig versiegeln. Ich finde es gut und richtig, GEFÄHRLICHE! Anlagen zu sichern und gegen Vandalen, Sprayer und Kabel/Schrottdiebe vorzugehen, aber die meisten die solche Anlagen begehen, sind Interessierte und Fotografen. Klar, wenn eine Kabelratte beim klauen gebrutzelt wird: selbst schuld. Wenn jemand stirbt, weil da bewusst etwas unsicher gemacht wurde: Direkte Mitschuld des Besitzers. Es gilt eine Verkehrssicherheit zu gewährleisten, im Falle der Sinteranlage, ist dies nicht geschehen. Erst als das Mädchen wegen der bewussten Verunsicherung gestorben ist - was eiskalt in Kauf genommen wurde - wurde massig Natodraht gelegt und das untere Treppenhaus eingerissen. Es ging NRW.Urban nur darum, Geld zu sparen und sich der Verantwortung zu entziehen. Ansonsten gäbe es ordentliche Maßnahmen, die ein Eindrigen verhindern und nicht einfach nur erschweren. Bis zur Entfernung der Bodengitter, war die Sinteranlage nicht gefährlich, alle Stellen, die zu Verletzungen oder demTod führen könnten, waren mehr als offensichtlich: Große Löcher im Boden, die niemand übersehen kann. Jede Stelle die ungesund war, konnte man auf dem ersten Blick aus 10 Metern Entfernung sehen. Man kann drüber diskutieren, wie man das unerlaubte Betreten einer Analge bewerten kann, wenn der "Täter" wirklich nur Fotos machen und sich umsehen möchte. Aber quasi zu sagen: Pech gehabt, da gabs ja Schilder und nen Zaun, ist einfach nur daneben. Wir reden hier nicht von Einbruch (bzw. gewaltsames Eindringen), sondern über ein paar Neugierige, von denen jemand ums Leben gekommen ist.
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30.08.2013, 15:58 | #16 | |
Ritter
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Zitat:
der Sinn ist einen anderer. Aber den zu erklären scheint bei Euch fehl am Platz. Abschrecken und Hindernisse einbauen, bzw Leitern und Treppen und Übergänge entfernen hat mit unsicher machen wenig zu tun. Dann ist ja jeder auch schuldig, der die Ortsangabe hier reinsetzt mit Angaben, wie man wo reinkommt in ein fremdes Grundstück. |
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30.08.2013, 20:26 | #17 |
Heerführer
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Das hast Du sehr moderat formuliert.
#SolidSnake: Deine Auffassung über Verantwortlichkeit ist, gelinde gesagt: Ich habe schon einige kruse Rechtsauffassungen über das Betreten von fremden Eigentum gehört/gelesen. Deine ist absolute Spitze!!! Noch spitzenmäßiger Deine Ausführungen über Verantwortlichkeiten, Kabelklauer (können d.M.n. bruzzeln) etc. und letzlich zum Tod des Mädchens!!! Geändert von BVK (30.08.2013 um 20:44 Uhr). |
30.08.2013, 21:11 | #18 |
Moderator
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Ich frage mich gerade ob die Äußerungen vom Kollegen SolidSnake
nicht auch unter Umständen Rechtliche Folgen haben können? Das ist ja hier ein öffentliches Forum und wenn man bei NRW.Urban auf diese Beiträge aufmerksam wird oder einen Hinweis erhält, ist man dort sicherlich "not amused". Immerhin wird die Gesellschaft beschuldigt vorsätzlich den Tod eines Menschen mitverschuldet zu haben, das ist ja nun keine Kleinigkeit. Gruß Michael
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02.09.2013, 08:18 | #19 |
Landesfürst
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Also vorsätzlich Anlagen gefährlich machen ist schon nicht der gute Weg.
ABER: Es wird gewarnt vorher UND es könnte genauso gut auch Einsturtz gefährdet sein. Das hätte unterm Strich das selbe Resultat. Es sollte einfach immer nur sicher gestellt werden das zu junge Leute solche Orte nicht betreten können. Wenn ein Erwachsener sich selbst in Gefahr begibt, ist es sein Problem, oder auch eben nicht mehr... |
11.09.2013, 01:16 | #20 |
Heerführer
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Ist natürlich tragisch was dort passiert ist...
Muss aber sagen das ich die "Sicherungsmassnahmen" dort auch nicht wirklich gelungen finde. Die Zuständigen müssten wissen,und einkalkulieren,das es immer ein paar Leute giebt die sich von Zäunen und Schildern nicht abhalten lassen,das Objekt der Begierde zu erklimmen. Klar,die Sinteranlage bietet auch so schon genug Möglichkeiten zu verunglücken,und die Zuständigen sind deswegen verpflichtet dafür zu sorgen das dort niemand reingeht... Oder dies zumindest zu versuchen,was bekanntlich sowiso nie funktioniert Nur je intensiver man versucht den Andrang zu stoppen,desdo eher erreicht man einen Punkt wo die Wirkung der "Sicherungen" ins Gegenteil umschlägt,und der ist auch meiner Meinung nach mit dem entfernen der Gehstegplatten in luftiger Höhe überschritten worden Wie das rechtlich aussieht weiss ich natürlich nicht... |