LDA-Flyer

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  • Vampire
    Heerführer

    • 16.08.2001
    • 2218
    • Schwarzwald

    #1

    LDA-Flyer

    Hallo,

    hier mal der Flyerinhalt des LDA, die diese an alle Polizeistellen senden.

    Gruß Vampire

    P.S

    Danke an Sams
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Vampire; 03.08.2006, 10:37.
    "In jeder Legende, mag sie noch so phantastisch sein, steckt ein Körnchen Wahrheit. Und gelegentlich nehmen wir ein schimmer davon wahr."
    Bram Stoker
  • Hajo
    Heerführer

    • 29.09.2003
    • 3112
    • NRW
    • C-Scope 1220 B

    #2
    § 74 StGb, besagt demnach wohl,daß die Sonde,das Grabungswerkzeug und die Funde nur dann beschlagnahmt werden dürfen,wenn eine Staftat (hier angegeben: Unterschlagung) begangen wurde.

    Wenn ich also auf einem nicht Denkmal-geschützten Areal sondiere und auch etwas kulturell bedeutsames ausgrabe,in diesem Moment von der Polizei "erwischt" werde,kann ich denen doch glaubhaft erklären,daß ich den Fund nur Zufällig gemacht habe und ihn umgehend dem dem dafür zuständigem Amt melde,oder?

    Uli

    der diesem Gesetzes-Wirrwar nur schwer folgen kann....
    Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

    Kommentar

    • Vampire
      Heerführer

      • 16.08.2001
      • 2218
      • Schwarzwald

      #3
      Zitat von Hajo
      § 74 StGb, besagt demnach wohl,daß die Sonde,das Grabungswerkzeug und die Funde nur dann beschlagnahmt werden dürfen,wenn eine Staftat (hier angegeben: Unterschlagung) begangen wurde.

      Wenn ich also auf einem nicht Denkmal-geschützten Areal sondiere und auch etwas kulturell bedeutsames ausgrabe,in diesem Moment von der Polizei "erwischt" werde,kann ich denen doch glaubhaft erklären,daß ich den Fund nur Zufällig gemacht habe und ihn umgehend dem dem dafür zuständigem Amt melde,oder?

      Uli

      der diesem Gesetzes-Wirrwar nur schwer folgen kann....

      Hy hajo,

      sobald du ein Grabungswerkzeug dabei hast, ja sogar eine Sonde, dann haben sie dir die Absicht für eine illegale Grabung schon nachgewiesen.


      gruß Vampire
      "In jeder Legende, mag sie noch so phantastisch sein, steckt ein Körnchen Wahrheit. Und gelegentlich nehmen wir ein schimmer davon wahr."
      Bram Stoker

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      • Hajo
        Heerführer

        • 29.09.2003
        • 3112
        • NRW
        • C-Scope 1220 B

        #4
        Hallo Vampire,

        ich schrieb "auf einem nicht denkmalgeschützten Areal", dort auch????

        Wobei,es gibt die illegale Grabung,die als Ordnungswiedrigkeit geahndet wird und es gibt eine Straftat,(hier Unterschlagung)

        Meine Sonde würde ich in dem Fall nicht hergeben,nur meine Personalien!
        Meine Sonde ist mein pers. Eigentum,die gebe ich niemandem! lieber zerschlage ich sie vor den Augen der "Gesetzeshüter"....

        Uli

        der kein "Raubgräber" ist!!
        Zuletzt geändert von Hajo; 03.08.2006, 11:35.
        Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

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        • Alberto2005
          Ratsherr


          • 25.06.2005
          • 257
          • Niederlande

          #5
          Es scheint mir als ob man sich mit "nur" einer Sonde noch rausreden kann - allerdings wirds dann mit dem Spaten schon schwieriger.

          Das man nicht mal mit dem Einverstaendnis des Grundbesitzers suchen darf ... das wird ja immer schlimmer.

          Gruss,

          Albert

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          • Hajo
            Heerführer

            • 29.09.2003
            • 3112
            • NRW
            • C-Scope 1220 B

            #6
            Tja,die im Süden sind halt ein wenig "Untoleranter" als wir hier in NRW,denn wir haben Gottseidank kein "Schatzregal"
            Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

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            • Vampire
              Heerführer

              • 16.08.2001
              • 2218
              • Schwarzwald

              #7
              Zitat von Hajo
              Hallo Vampire,

              ich schrieb "auf einem nicht denkmalgeschützten Areal", dort auch????

              Wobei,es gibt die illegale Grabung,die als Ordnungswiedrigkeit geahndet wird und es gibt eine Straftat,(hier Unterschlagung)

              Meine Sonde würde ich in dem Fall nicht hergeben,nur meine Personalien!
              Meine Sonde ist mein pers. Eigentum,die gebe ich niemandem! lieber zerschlage ich sie vor den Augen der "Gesetzeshüter"....

              Uli

              der kein "Raubgräber" ist!!

              Wie im Flyer beschrieben ist, darf dir sogar der Forstbeamte die Sonde beschlagnahmen!!!

              P.S
              auch auf einem nicht denkmalgeschützten Areal.

              Gruß Vampire
              "In jeder Legende, mag sie noch so phantastisch sein, steckt ein Körnchen Wahrheit. Und gelegentlich nehmen wir ein schimmer davon wahr."
              Bram Stoker

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              • Vampire
                Heerführer

                • 16.08.2001
                • 2218
                • Schwarzwald

                #8
                Zitat von Hajo
                Tja,die im Süden sind halt ein wenig "Untoleranter" als wir hier in NRW,denn wir haben Gottseidank kein "Schatzregal"

                Hast noch ein Plätzchen zum Wohnen frei?


                Gruß Vampire
                "In jeder Legende, mag sie noch so phantastisch sein, steckt ein Körnchen Wahrheit. Und gelegentlich nehmen wir ein schimmer davon wahr."
                Bram Stoker

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                • Hajo
                  Heerführer

                  • 29.09.2003
                  • 3112
                  • NRW
                  • C-Scope 1220 B

                  #9
                  Zitat von Alberto2005
                  Es scheint mir als ob man sich mit "nur" einer Sonde noch rausreden kann - allerdings wirds dann mit dem Spaten schon schwieriger.

                  Das man nicht mal mit dem Einverstaendnis des Grundbesitzers suchen darf ... das wird ja immer schlimmer.

                  Gruss,

                  Albert
                  --------------------------

                  @Albert,

                  was nutzt das Einverständnis des Bauern,wenn sein Gelände dem Denkmalschutz unterliegt...
                  Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

                  Kommentar

                  • revolution77
                    Heerführer

                    • 04.04.2002
                    • 1091
                    • Bodensee

                    #10
                    Zitat von Hajo
                    Hallo Vampire,

                    ich schrieb "auf einem nicht denkmalgeschützten Areal", dort auch????


                    Uli

                    der kein "Raubgräber" ist!!
                    Hierbei gibt es keine Unterscheidung zwischen "denkmalgeschütztem Areal" oder nicht... JEDER Fund egal ob in deinem eigenen Garten (ja auch auf deinem eigenen Grund und Boden) oder an ner Stadtmauer kann richtig Ärger bringen, wenn man die Fundumstände nicht wirklich erklären kann und den Fund nicht umgehend meldet.... aber das sollte ja nichts Neues sein und bei euch Allen bekannt sein.


                    Revo der doch schwer hofft, dass die Mehrheit hier im Forum keine "Raubgräber" sind und der Minderheit gerne jederzeit persönlich mal in den A*** tritt als Denkanstoss....

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                    • Kunstpro
                      Banned
                      • 05.02.2005
                      • 1999
                      • Dortmund / Bielefeld
                      • Hab ein Detector gebaut

                      #11
                      Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft

                      Hat jemannd schon mal davon gehört, dass eine Sonde beschlagnahmt worden ist?
                      Wie ging das vor sich, wurde von Beschlagnahme gesprochen?
                      Wurde eine schriftliche Bestätigung über die Beschlagnahme ausgestellt?

                      Eine andere Möglichkeit eine Sonde einzukassieren wäre die "formlose Sicherstellung", allerdings vermutlich nur mit Einverständnis des Sondlers.

                      Die Beschlagnahme setzt jedoch voraus, dass es zu keiner freiwilligen Einräumung des Gewahrsams bei der Hoheitsgewalt kommt (§ 94 StPO). Bei Einverständnis des Gewahrsamsinhabers wird von formloser Sicherstellung gesprochen (somit auch kein Eingriff in das Recht Dritter).


                      Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft
                      Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

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                      • da kami
                        Ritter


                        • 03.05.2006
                        • 370
                        • EUdSSR

                        #12
                        Ich finds nur immer schön wie die mit dem Begriff "Grabungsschutzgebiete" um sich werfen, ohne den mal definieren zu wollen...

                        ach doch, haben se ja: "Ortslagen, freies Feld oder Wald". Gibts noch was was darunter nicht fällt?
                        Zuletzt geändert von da kami; 03.08.2006, 13:09.
                        ...noch schene Stana mecht i grobn...
                        ...i mecht Singan und Lachn und iabahopts duan wos i wui...
                        oba i glab, da verlang i scho zvui...

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                        • Kunstpro
                          Banned
                          • 05.02.2005
                          • 1999
                          • Dortmund / Bielefeld
                          • Hab ein Detector gebaut

                          #13
                          StGB § 74

                          Zitat von Hajo
                          § 74 StGb, besagt demnach wohl,daß ....

                          Uli

                          der diesem Gesetzes-Wirrwar nur schwer folgen kann....
                          Tja Uli,

                          das geht mir auch oft so. Aber wir können doch nicht immer einen Anwalt fragen, wenn wir die rechtliche Lage nicht einschätzen können.
                          Eine Einziehung gemäß StGB §74 ist etwas ganz anders als eine Beschlagnahme oder Sicherstellung.
                          Ich glaube, dass eine Einziehung gemäß StGB §74 nur ein Richter in einen Strafverfahren anordnen darf.

                          Schau hier, das Gesetz im originalen Wortlaut:
                          StGB § 74
                          Voraussetzungen der Einziehung
                          Strafgesetzbuch §74 - (1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht...


                          @da kami
                          Der Begriff "Grabungsschutzgebiete" bedeutet ua.
                          bekannte archäologische Fundstellen.
                          Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

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                          • chatschreck
                            Landesfürst


                            • 22.01.2005
                            • 740
                            • Region Hannover

                            #14
                            Der Flyer wird aber nur in BW verteilt? Oder wie?
                            Zuletzt geändert von chatschreck; 03.08.2006, 14:45.

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                            • da kami
                              Ritter


                              • 03.05.2006
                              • 370
                              • EUdSSR

                              #15
                              Zitat von Kunstpro
                              @da kami
                              Der Begriff "Grabungsschutzgebiete" bedeutet ua.
                              bekannte archäologische Fundstellen.
                              Na dagegen hat ja keiner was. Dort sollen ruhig die Experten ungestört ran.
                              Schade, dass sie in ihrem Flyer nicht darauf eingehen wo freie mündige Bürger nicht unter Generalverdacht stehen.
                              N' Flyer für die Sondel-Interessierten wär mal nett: "Da dürfen nur wir, hier darfst du."
                              ...noch schene Stana mecht i grobn...
                              ...i mecht Singan und Lachn und iabahopts duan wos i wui...
                              oba i glab, da verlang i scho zvui...

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