Gesetzeslage in Polen - Sondeln

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  • Nickie77
    Anwärter


    • 17.01.2005
    • 16
    • B.
    • Whites XLT

    #1

    Gesetzeslage in Polen - Sondeln

    Habe mich mal erkundigt wie es rechtich mit dem Sondeln in Polen aussieht.

    Hier die Antwort vom Botschaftsrat:

    Sehr geehrte Herrschaften,

    In Beantwortung Ihrer E-Mail-Anfrage vom 12.01.2005 teile ich mit, das jede
    Suche nach (alten) Gegenständen, darunter vom archeologischen Wert, darunter
    auch mit Hilfe von elektronischen Geräten/Einrichtungen, einer Genehmigung
    des Altertümerkonservators in der jeweiligen Wojewodschaft bedürft.
    Darüber hinaus ist Archeologe bei uns ein (rechtlich) geregelter Beruf.
    Seine Befähigung/Eignung muss vom O¶rodek Ochrony Dziedzictwa
    Archeologicznego, 00-255 Warszawa, Szeroki Dunaj 5, Tel/Fax: +48(22) 831 16
    13, geprüft und bestätigt werden.
    Zum anderen sind alle gefundenen (alten) Gegenstände Eigentum des
    Staat(sschatz)es.
    Die diesbezüglichen Regelungen befiden sich im Gesetz zum Schutz der
    Altertümer vom 23.07.2003 (mit späteren Änderungen; Amtsblatt - Dziennik
    Ustaw Nr 162, Poz. 1568, insbesonderen Artikel 33.1, 35.1, 35.2, 36.1.12 und
    36.7), das auf der Internet-Seite von unserem Parlament/Sejm
    (www.sejm.gov.pl ? Prawo ? Internetowy System Aktów Prawnych) zu finden ist
    (lediglich polnische Fassung, auch einheitliche Version).

    Mit freundlichen Grüssen

    Andrzej Wyrfel, Botschaftsrat
    Botschaft der Republik Polen
    Wirtschafts-und Handelsabteilung
    Tel. (30) 22 60 57 64,229 27 39
    Fax: (30) 229 24 51


    Schöne Grüße

    Nadine
  • Oelfuss
    Heerführer

    • 11.07.2003
    • 7794
    • Nds.
    • whites 3900 D pro plus

    #2
    Dem ist wohl nichts hinzuzufügen - danke Nadine!
    bang your head \m/

    Kommentar

    • Matthias45
      Heerführer


      • 28.10.2004
      • 4300
      • Damme, Niedersachsen
      • MD3009, Der Schrottfinder..

      #3
      RE: Gesetzeslage in Polen

      Super.
      Das nenn ich mal eine ganz klare Ansage..
      Danke Nadine
      Glück Auf!
      Matthias

      Kommentar

      • Nickie77
        Anwärter


        • 17.01.2005
        • 16
        • B.
        • Whites XLT

        #4
        Hallo,

        ich muß doch noch etwas hinzufügen.
        Habe mich mit einer polnischen Dolmetscherin (die in Stettin für die Polizei, BGS und Staatsanwaltschaft arbeitet) über dieses Thema unterhalten.
        Sie sagte mir, das - wenn man erwischt wird - man dafür in den Bau geht.
        KEINE Geldstrafe, sonder Bau und wenn man dann nicht innerhalb 24 Std. das nötige Kleingeld für die Kaution aufbringen kann, bleibt man bis zum Prozeß drin.

        Also bitte nicht erwischen lassen , oder genug Geld mitnehmen.

        Trotz alledem, wünsche weiterhin gut Fund.

        Schöne Grüße

        Nickie77

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        • René 80
          Ratsherr

          • 16.03.2003
          • 205
          • Sachsen Anhalt/Wernigerode
          • Minelab Sovereign Elite

          #5
          Sondeln in Polen

          Hallo Nadine,

          besteht denn die Möglichkeit vielleicht über die Dolmetscherin eine Sondelerlaubnis für Polen zu bekommen??? Wäre hilfreich zu wissen, da ich im Sommer mal Richtung Osten fahren möchte, und mir einen Besuch im Polnischen Knast nicht gerade gemütlich vorstelle.

          Gruß
          René

          Kommentar

          • Oelfuss
            Heerführer

            • 11.07.2003
            • 7794
            • Nds.
            • whites 3900 D pro plus

            #6
            Wir wollen doch die gute Dame nicht überlasten. Schreib doch einfach die nächste polnische Botschaft an. Genehmigungen gibts sowieso nur persönlich und nicht über Dritte...
            bang your head \m/

            Kommentar

            • Nickie77
              Anwärter


              • 17.01.2005
              • 16
              • B.
              • Whites XLT

              #7
              Hallo René

              Mal abgesehen davon, das ich nicht glaube das du als Privatperson,
              je eine Erlaubnis bekommen wirst,
              kann ich dir anbieten (falls du es dennoch versuchen willst) das sie dir Anschreiben übersetzen kann.
              Ist bei einer polnischen Dolmetscherin auf jedenfall günstiger, als in D.
              Und für behördliche Anträge brauchst du auf jedenfall eine staatlich geprüfte Dolm.
              Außerdem steht eine Genemigung nur für einen bestimmten Kreis, nicht für ganz Polen.
              Sämtliche Antike Gegenstände vor 45 dürfen nicht einfach so über die grenze
              ausgeführt werden. Ob gefunden oder gekauft.
              Dafür brauchst du eine Bescheinigung von einem Museum, das diese Gegenständen nicht von staatliches Intresse sind.
              Die grenzen sind jetzt zwar offen, aber hin und wieder wird trotzden kontrolliert.

              Weiterhin gut Fund

              Nickie77

              Kommentar

              • Brainiac
                Heerführer


                • 21.12.2003
                • 3194
                • Berlin
                • Augen, Ohren, Nase und Verstand

                #8
                Wer hat mir denn erst vor kurzem Paragraph Eins des polnischen Grunsgesetzes gesagt!?

                "Paragraph Eins - jeder macht seins..."
                ______________
                mfg Swen


                2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

                Kommentar

                • astra
                  Ratsherr


                  • 26.08.2004
                  • 238
                  • Düsseldorf
                  • Whites IDX-PRO-Turbo/ Tesoro Siver Sabre

                  #9
                  Ja klar

                  Zitat von Brainiac
                  Wer hat mir denn erst vor kurzem Paragraph Eins des polnischen Grunsgesetzes gesagt!?

                  "Paragraph Eins - jeder macht seins..."
                  Armut macht bestechlich.
                  Aber wenn Du an einen Gesetzeshüter gerätst der mehr stolz als arm ist
                  (die gibt es auch) oder dem Deine Nase nicht passt (da gibts noch mehr von)
                  dann sitzt Du im Bau,- wenn man der Vorankündigung glauben schenken darf.

                  Paragraph Zwei - und pass auf dabei

                  Gruß astra

                  Kommentar

                  • Dackelfreund
                    Heerführer


                    • 25.11.2006
                    • 4708
                    • .........
                    • -------------

                    #10
                    sachen auszuführen aus polen vor 1945 ohne genehmigung ist ebenso strafbar wie das rumgesondel dort,gilt ebenfalls fürs ex tschecheslowakei(für die sudetenlandsondler)
                    ich sage nur gelbe Nummerschilder

                    Kommentar

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