Habe mich mal erkundigt wie es rechtich mit dem Sondeln in Polen aussieht.
Hier die Antwort vom Botschaftsrat:
Sehr geehrte Herrschaften,
In Beantwortung Ihrer E-Mail-Anfrage vom 12.01.2005 teile ich mit, das jede
Suche nach (alten) Gegenständen, darunter vom archeologischen Wert, darunter
auch mit Hilfe von elektronischen Geräten/Einrichtungen, einer Genehmigung
des Altertümerkonservators in der jeweiligen Wojewodschaft bedürft.
Darüber hinaus ist Archeologe bei uns ein (rechtlich) geregelter Beruf.
Seine Befähigung/Eignung muss vom O¶rodek Ochrony Dziedzictwa
Archeologicznego, 00-255 Warszawa, Szeroki Dunaj 5, Tel/Fax: +48(22) 831 16
13, geprüft und bestätigt werden.
Zum anderen sind alle gefundenen (alten) Gegenstände Eigentum des
Staat(sschatz)es.
Die diesbezüglichen Regelungen befiden sich im Gesetz zum Schutz der
Altertümer vom 23.07.2003 (mit späteren Änderungen; Amtsblatt - Dziennik
Ustaw Nr 162, Poz. 1568, insbesonderen Artikel 33.1, 35.1, 35.2, 36.1.12 und
36.7), das auf der Internet-Seite von unserem Parlament/Sejm
(www.sejm.gov.pl ? Prawo ? Internetowy System Aktów Prawnych) zu finden ist
(lediglich polnische Fassung, auch einheitliche Version).
Mit freundlichen Grüssen
Andrzej Wyrfel, Botschaftsrat
Botschaft der Republik Polen
Wirtschafts-und Handelsabteilung
Tel. (30) 22 60 57 64,229 27 39
Fax: (30) 229 24 51
Schöne Grüße
Nadine
Hier die Antwort vom Botschaftsrat:
Sehr geehrte Herrschaften,
In Beantwortung Ihrer E-Mail-Anfrage vom 12.01.2005 teile ich mit, das jede
Suche nach (alten) Gegenständen, darunter vom archeologischen Wert, darunter
auch mit Hilfe von elektronischen Geräten/Einrichtungen, einer Genehmigung
des Altertümerkonservators in der jeweiligen Wojewodschaft bedürft.
Darüber hinaus ist Archeologe bei uns ein (rechtlich) geregelter Beruf.
Seine Befähigung/Eignung muss vom O¶rodek Ochrony Dziedzictwa
Archeologicznego, 00-255 Warszawa, Szeroki Dunaj 5, Tel/Fax: +48(22) 831 16
13, geprüft und bestätigt werden.
Zum anderen sind alle gefundenen (alten) Gegenstände Eigentum des
Staat(sschatz)es.
Die diesbezüglichen Regelungen befiden sich im Gesetz zum Schutz der
Altertümer vom 23.07.2003 (mit späteren Änderungen; Amtsblatt - Dziennik
Ustaw Nr 162, Poz. 1568, insbesonderen Artikel 33.1, 35.1, 35.2, 36.1.12 und
36.7), das auf der Internet-Seite von unserem Parlament/Sejm
(www.sejm.gov.pl ? Prawo ? Internetowy System Aktów Prawnych) zu finden ist
(lediglich polnische Fassung, auch einheitliche Version).
Mit freundlichen Grüssen
Andrzej Wyrfel, Botschaftsrat
Botschaft der Republik Polen
Wirtschafts-und Handelsabteilung
Tel. (30) 22 60 57 64,229 27 39
Fax: (30) 229 24 51
Schöne Grüße
Nadine
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