Bodenfundwaffen

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  • Impex
    Heerführer


    • 25.01.2006
    • 1068
    • das schön übersichtliche Saarland
    • Augen, Nase, Finger ;)

    #1

    Bodenfundwaffen

    Hallo liebe Schatzsucher - Gemeinde, hätte da mal eine Frage, wie das mit Bodenfundwaffen aussieht. Werden ja auch oft zb bei Egun angeboten. Einige der Waffen wurden trotz ihres Zustandes "ordnungsgemäß" demillitarisiert, andere scheinbar vom Acker direkt ins Internet gestellt.

    Was ist denn da nun richtig? Nach meiner Ansicht sind doch 99,9% aller Bodenfundwaffen auch ohne Abänderung nicht mehr einsetzbar, allein weil der Lauf meistens schon viel zu viel gelitten hat, als dass man ihm nochmal irgendeine Belastung zumuten sollte...

    Unten mal ein paar Beispiele bei Egun:










    Hier die einzige Auktion, aus der genau hervorgeht, dass das Gewehr unbrauchbar gemacht wurde:



    Hab auch schonmal eine Walther PPK gesehen, ohne Abänderungen, allerdings war der Lauf am Ende durchgerostet und der war in der hinteren Position festgerostet. Geändert war da nix, aber die wäre nie im Leben wieder nutzbar gewesen ...

    Also: Wonach entscheidet sich das, ob eine Waffe abgeändert werden muss oder nicht?
    ---
  • ODAS
    Heerführer

    • 19.07.2003
    • 2350
    • Niedersachsen
    • Minelab XT70

    #2
    Zitat von Impex
    ...
    Also: Wonach entscheidet sich das, ob eine Waffe abgeändert werden muss oder nicht?
    Hallo,
    eigentlich nach nichts(Ausnahme erlaubte Waffen)! Eine BF Waffe ist ohne entsprechende Bescheinigung laut Gesetz immer noch eine Waffe. Auch wenn es nur noch ein Klumpen Rost ist, denn man höchstens noch werfen könnte.

    Die Diskussion taucht immer mal wieder in den verschiedenen Foren auf.

    Einige haben wegen den Teilen auch schon Besuch bekommen, und sie ohne Bescheinigung zu verkaufen, halte ich für sehr gefährlich!

    Der Thread hier ist dazu ganz aufschlussreich.
    SCHARFE Munition? Gefährlicher Fund? Achtung: In diesem Forum müssen Beiträge von einem Moderator freigeschaltet werden bevor sie sichtbar werden => das ist KEIN "Sammlerforum" ...


    Gruß,
    ODAS
    Zuletzt geändert von ODAS; 27.02.2006, 17:18.

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    • desert-eagle († 2020)
      Heerführer


      • 19.04.2005
      • 3439
      • Kleve

      #3
      Ich weiß nur eins, diese ganzen Anbieter und natürlich auch die Käufer von sogenannten Boden; Dachboden; Wasser; Schlamm und sonstigen Funden müssen sich nicht wundern, wenn sie irgendwann in Kürze Besuch von denen bekommen, die überall reindürfen .
      Die fragen auch nicht groß, wann es dir am besten paßt, die kommen unangemeldet und stellen dir die Bude auf den Kopf. Und wenn der Schießprügel noch so verrostet ist, in deren und des Staatsanwalts Augen geht von dem ollen 98er Karabiner eine so immense Gefahr aus, daß Gefahr im Verzug ist und der Karabinnemsi ist futsch.
      Ich spekuliere mal, daß denen ein einfach zugelöteter Lauf ohne Stahlstift im Bereich des Patronenlagers auch nicht genügt; und ohne die 6 kalibergroßen Gucklöcher im Lauf ist eine total verrostete Waffe, die 60 Jahre in einem Bergsee gelegen hat und eigentlich nur noch an den Konturen als Sturmgewehr 44 auszumachen ist, immer noch pitterpöse.
      Fazit: Alles was Spaß macht, ist entweder verboten oder nicht erlaubt
      ------------------------------------------------------------

      Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
      Karl Valentin

      Ludger hat uns am 26.01.2020
      nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
      In stillem Gedenken,
      das SDE-Team

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      • Impex
        Heerführer


        • 25.01.2006
        • 1068
        • das schön übersichtliche Saarland
        • Augen, Nase, Finger ;)

        #4
        Naja aber die Teile tauchen doch massenhaft bei Egun auf. Gehört denn in jedem Fall zu einer wie auch immer demillitarisierten Waffe eine Bescheinigung, dass das Teil auch ganz bestimmt ungefährlich ist?

        Zu dem Link: Wer kommt denn auch auf die Idee, eine Bodenfundwaffe abzuschießen?
        Sowas wollte ich hier nicht ernsthaft diskutieren, is ja wohl klar dass man sowas bleiben lässt
        Zuletzt geändert von Impex; 27.02.2006, 17:46.
        ---

        Kommentar

        • ODAS
          Heerführer

          • 19.07.2003
          • 2350
          • Niedersachsen
          • Minelab XT70

          #5
          Zitat von Impex
          Naja aber die Teile tauchen doch massenhaft bei Egun auf. Gehört denn in jedem Fall zu einer wie auch immer demillitarisierten Waffe eine Bescheinigung, dass das Teil auch ganz bestimmt ungefährlich ist?

          Zu dem Link: Wer kommt denn auch auf die Idee, eine Bodenfundwaffe abzuschießen?
          Sowas wollte ich hier nicht ernsthaft diskutieren, is ja wohl klar dass man sowas bleiben lässt
          Hallo,

          mir ging es dabei eher um die Antworten 3,5 und den letzten Satz im Post 1.

          Zu den Bescheinigungen:
          Ich hab des öfteren gelesen, das Büchsenmacher bei der Dekoumänderung eine Bescheinigung beilegen, die dies belegt. Ob das immer so ist, kann ich dir aus Erfahrungsmangel leider nicht sagen.

          Und massenhaftes auftauchen und Legalität müssen nicht immer zusammengehören

          Gruß,
          ODAS
          Zuletzt geändert von ODAS; 27.02.2006, 18:00.

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          • Impex
            Heerführer


            • 25.01.2006
            • 1068
            • das schön übersichtliche Saarland
            • Augen, Nase, Finger ;)

            #6
            Zitat von ODAS
            Zu den Bescheinigungen:
            Ich hab des öfteren gelesen, das Büchsenmacher bei der Dekoumänderung eine Bescheinigung beilegen, die dies belegt. Ob das immer so ist, kann ich dir aus Erfahrungsmangel leider nicht sagen.
            Das ist halt das Problem, müssen, sollen, können oder dürfen die das?

            Was ist eigentlich wenn man so eine Waffe findet / erwirbt und sie selber unbrauchbar macht?
            ---

            Kommentar

            • Oelfuss
              Heerführer

              • 11.07.2003
              • 7794
              • Nds.
              • whites 3900 D pro plus

              #7
              Was verboten ist, wird Dir der Staatsanwalt in der Anklageschrift erklären. Da nützt es auch nix, wenn der Verkäufer vorher Legalität zugesichert hat.

              Was erlaubt ist und wie es unbrauchbar gemacht wird, so dass es den Staatsanwalt nicht stört, kann Dir der Waffenschmied bzw. die nächste Polizeidienststelle erklären. Sich in Foren über mögliche "Eigenentschärfungen" zu informieren ist zwar ganz unterhaltsam - allerdings keine rechtliche Garantie.
              bang your head \m/

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              • waldschrat01
                Landesfürst


                • 23.02.2006
                • 706
                • Meck-Pomm
                • keinen, Augen aufmachen

                #8
                Hallo,
                Bodenfundwaffen sind solange als genehmigungspflichtig anzusehen, bis sie von einer dazu befugten Institution (Waffenhändler o.ä.) im Sinne des Gesetzes (Waffengesetz) unbrauchbar gemacht wurde. Im Gesetzestext heißt es dazu: ....nicht wieder mit herkömmlichen Mitteln oder Werkzeugen schußfähig gemacht werden können.
                Für die Demilitarisierung gibt es mehrere Verfahren. Allerdings müssen diese vom BKA genehmigt werden und bekommen auch dafür einen Stempel vom BKA. Abnahmestempel nennt sich das im Allgemeinen. Selbst ist der Mann, ist nicht. Es gibt die Möglichkeit der Deko oder Salutwaffe. Auch zu bestellen im Fachhändel (z.B. Kettner, Frankonia o.ä.). Bei der Dekowaffe ist kein Knall (Platzpatronen, meist 9mm Revolver) mehr möglich. Bei Salut ist nur der Lauf und das Patronenlager entsprechend geändert. Verschluß aber absolut original und damit funktionsfähig. Deshalb Salut. Beides muß aber vom BKA abgenommen sein, sonst kein Stempel.

                Gruß waldschrat01
                Es ist besser zu schweigen und alle glauben zu lassen, man sei ein Trottel, als den Mund aufzumachen und alle Zweifel zu beseitigen.

                Kommentar

                • ODAS
                  Heerführer

                  • 19.07.2003
                  • 2350
                  • Niedersachsen
                  • Minelab XT70

                  #9
                  Zitat von Impex
                  Was ist eigentlich wenn man so eine Waffe findet / erwirbt und sie selber unbrauchbar macht?
                  Nicht Gut, ich meine mal im WaffG gelesen zu haben, daß nur autorisierte Personen maßgebliche Änderungen an Waffen vornehmen dürfen.

                  Frag, wenn du sicher sein willst, lieber deinen BM des Vertrauens oder versuch es mal hier: http://www.fwr.de/

                  Gerade beim Thema Waffen sollte und muß man sehr sensibel sein!

                  Gruß,
                  ODAS

                  Kommentar

                  • Aliakmonas
                    Landesfürst


                    • 11.09.2005
                    • 947
                    • Kirrweiler/Pfalz

                    #10
                    So wie ich das sehe, sind die Bodenfund bei EGun rechtlich höchst zweifelhaft. Ein befreundeter Polizist hat mir das mal so erklärt " aus zwei oder mehr mach eins das funktioniert", egal wie vergammelt, was ja auch für den Laien nachvollziehbar sein sollte.
                    Soweit ich weiss, muß, auch wenn vom Büchsenmacher demilitarisiert, also Deko, eine BKA Abnahme mit Stempel drauf sein.
                    So ist,s jedenfalls bei meinem Deko- (Salut) Gewehr, wobei die Frage auftaucht, wie es mit diesen nach dem neuen Waffenrecht ( kleiner Waffenschein für Schreckschußwaffen u.s.w ist! )

                    Ausserdem: Ein echter Sondler würde seine Funde NIEMALS des schnöden Mammons wegen verkaufen, oder?
                    ,, Der zweite Stern von rechts - Bis zum Morgengrauen"
                    ( James T.Kirk -Star Trek VI - Das unentdeckte Land )

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                    • Impex
                      Heerführer


                      • 25.01.2006
                      • 1068
                      • das schön übersichtliche Saarland
                      • Augen, Nase, Finger ;)

                      #11
                      Geht ja nicht ums verkaufen, sondern nur darum, was zu tun ist, wenn man so eine Bodenfundwaffe mal findet. Und ganz nebenbei auch, ob das Zeug bei Egun überhaupt legal ist ...
                      ---

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                      • Bandit_911
                        Landesfürst


                        • 01.05.2004
                        • 687
                        • NRW
                        • keinen, außer meinen Augen

                        #12
                        Ist doch nun schon erklärt worden.
                        Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

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                        • Impex
                          Heerführer


                          • 25.01.2006
                          • 1068
                          • das schön übersichtliche Saarland
                          • Augen, Nase, Finger ;)

                          #13
                          Zitat von Bandit_911
                          Ist doch nun schon erklärt worden.
                          Habbich doch auch nich bestritten

                          Problem nur, dass die meisten Aussagen nur auf Vermutungen basieren, was klares weiß da leider niemand Laste das keinem von Euch an, bin Euch dankbar für die Auskünfte. Aber falls noch jemand was weiß, nur raus damit
                          Zuletzt geändert von Impex; 28.02.2006, 12:33.
                          ---

                          Kommentar

                          • Impex
                            Heerführer


                            • 25.01.2006
                            • 1068
                            • das schön übersichtliche Saarland
                            • Augen, Nase, Finger ;)

                            #14
                            Zitat von Zeitzeuge
                            ein Anwalt kann dir das sicherlich hieb und Stichfest erklären.
                            Alle anderen haben wohl mit dem Gesetz zu kämpfen, das Besagt, dass nur entsprechende Juristen rechtberatung leisten dürfen.

                            Gruss Matthias
                            Das ist mir schon klar

                            Aber die Wahrscheinlichkeit, dass hier jemand was genaues weiß, ist ja trotzdem nicht ganz gering. Es waren ja auch viele interessante Beiträge dabei für die ich sehr dankbar bin, sorry wenn das vielleicht falsch rüberkam
                            Zuletzt geändert von Impex; 28.02.2006, 15:20.
                            ---

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                            • Bandit_911
                              Landesfürst


                              • 01.05.2004
                              • 687
                              • NRW
                              • keinen, außer meinen Augen

                              #15
                              Wie genau soll es denn sein? Die Antworten sind teilweise fundiert und geben die von Dir gewünschten Infos her. Wenn Du es noch genauer möchtest, lies dich in die Gesetze und die Rechtsprechung ein. Oder ruf' beim BKA an, sehr nette Leute dort:
                              BKA ZV 25
                              65173 Wiesbaden
                              Tel.: (0611) 55 - 15039
                              E-Mail: zv25@bka.bund.de

                              Ach ja, danke für den:


                              Bandit_911
                              Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

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