Rechtliches zu Waffenfunden

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  • schwalbe8
    Einwanderer


    • 06.07.2006
    • 2
    • 99974 Mühlhausen

    #1

    Rechtliches zu Waffenfunden

    Hallo und guten Tag,

    mir wurde gestern zwei Karabiner aus dem ersten WK angeboten.
    Angeblich voll funktionstüchtig!
    wie ist die rechliche Sache bei solchen Waffenfunden.

    mfg Schwalbe8
    Zuletzt geändert von schwalbe8; 07.07.2006, 09:25.
  • Steve1978
    Bürger


    • 13.02.2006
    • 130

    #2
    Hallo!

    Also rechtlich bleibt eine Waffe so lange eine Waffe, bis sie ordnungsgemäß entschärft wurde und wird dann normalerweise auch extra gekennzeichnet! Selbst ein völlig zusammengerostetes Stück Altmetall, welches im 2. WK vielleicht mal zum Schießen geeignet war, bleibt rechtlich erstmal eine scharfe Waffe!

    Allerdings muss ich grad mal noch was anderes einwerfen: Was sind das denn für Karabiner? Wurden im 1. WK nicht teilweise sogar noch Vorderladerwaffen verwendet? Dann wäre das wieder kein Problem, da einläufige, einschüßige Vorderladerwaffen frei ab 18 Jahren besessen werden dürfen!

    Gruß Steve

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    • Simon
      Heerführer


      • 05.02.2004
      • 2275
      • Linsengericht
      • Helix 10 , Helix 12

      #3
      Ich besitze einen Schwedenmauser (übrigends als Deko mit Stempel, bevor einer Ideen kommt) Das ist im weiteren Sinne ein Vorgänger des Karabiner K98.Das Ding wurde vor dem ersten Weltkrieg hergestellt. Also ich wollt eigentlich sagen, dass im WK1 sehr wohl Karabiner benutzt wurden. Zur damiligen Zeit war die Entwicklung der verschiedenen Waffengattungen schon sehr fortgeschritten.

      mfg

      Simon

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      • Hülse
        Heerführer


        • 28.08.2004
        • 2147
        • aus dem tiefen, dunklen Pfälzer-Wald
        • XP Deus, OGF-L, WF-KOG und Wünschelrute

        #4
        Moin,

        hier hat Rotti bereits einiges zum Thema geschrieben.
        Ansonsten gibt es einige Threats zum Thema Waffenrecht.

        die Hülse
        Zuletzt geändert von Hülse; 07.07.2006, 10:12.
        Wer einen Misserfolg nur als kleinen Umweg betrachtet, verliert nie sein Ziel aus den Augen.

        Kommentar

        • schwalbe8
          Einwanderer


          • 06.07.2006
          • 2
          • 99974 Mühlhausen

          #5
          Hallo noch einmal,

          was muss ich also tun mit solchen Teilen?

          zur Polizei gehen und den "Fund" als Dachbodenfund melden oder zum Büchsenmacher und die Dinger entschärfen lassen.

          mfg
          Schwalbe8

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          • revolution77
            Heerführer

            • 04.04.2002
            • 1091
            • Bodensee

            #6
            Gib sie einfach mir hier bei uns in Ösiland ist das kein Problem mit "scharfen" Langwaffen (zumindest nicht so sehr wie in D) -


            Mir blutet immer das Herz wenn ich dann höre, wie die Waffen auf Deko umgebastelt werden...

            Kommentar

            • Deistergeist
              Moderator

              • 24.11.2002
              • 19529
              • Barsinghausen am Deister

              #7
              Moin!

              Ich würde die Gewehre beim Büchsenmacher auf "Salut" umändern lassen. Und ich würde sie vom Büchsenmacher bei mir abholen lassen, und nicht selbst im Kofferraum spazierenfahren.
              Allerdings, eigentlich könnte ich dann ja gleich 2 Salutgewehre kaufen...wenn sie aber schon bei mir rumliegen ist es dafür zu spät.
              Meine Meinung.

              MfG Thomas
              "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

              Kommentar

              • Hülse
                Heerführer


                • 28.08.2004
                • 2147
                • aus dem tiefen, dunklen Pfälzer-Wald
                • XP Deus, OGF-L, WF-KOG und Wünschelrute

                #8
                Oder....

                ... Du gibtst sie bei einem Büchsenmacher vorläufig in Verwahrung und wirst Mitglied in einem Schützenverein. Dann legst Du die Waffensachkundeprüfung ab und wartest ein Jahr. Dann läßt Du sie Dir eintragen und bist somit legaler Besitzer der Waffen.

                die Hülse
                Wer einen Misserfolg nur als kleinen Umweg betrachtet, verliert nie sein Ziel aus den Augen.

                Kommentar

                • Störtebecker
                  Landesfürst

                  • 17.01.2002
                  • 799
                  • Im sonnigen und ruhigen Städtchen Hamburg

                  #9
                  Zitat von Hülse
                  ... Du gibtst sie bei einem Büchsenmacher vorläufig in Verwahrung und wirst Mitglied in einem Schützenverein. Dann legst Du die Waffensachkundeprüfung ab und wartest ein Jahr. Dann läßt Du sie Dir eintragen und bist somit legaler Besitzer der Waffen.

                  die Hülse
                  Das glaubst du doch jetzt wohl selbst nicht was du da geschrieben hast !!
                  Oder doch ?

                  Kommentar

                  • Herr Wolf
                    Ritter

                    • 11.08.2003
                    • 573
                    • Houston, TX. U.S.A.
                    • keinen

                    #10
                    Nicht sonderlich schlau, so etwas in einem Internetforum zu fragen... Wir gehen jetzt aber davon aus, dass das alles hypothetisch ist der Anbieter voellig besoffen was gefaselt hat, um sich wichtig zu machen. Die Gewehre existieren also nicht. Du willst ja wohl nicht morgens mal vom SEK geweckt werden?

                    Sollten Waffen auf WBK registriert sein, weiss die Behoerde davon und ein Verkauf/Ueberlassen dann eh' nur an einen Berechtigten. sollten die nicht auf WBK registriert sein, wird es fast unmoeglich sein, die zu 'legilisieren'. I. d. R. wird sowas von der Polizei eingezogen und vernichtet. ich glaube auch nicht, dass Du einen Waffenhaendler findest, der das mal fuer Dich jahrelang einlagert. Kurz, so gut wie unmoeglich, legal an die Dinger ranzukommen.

                    Kommentar

                    • Twinrider
                      Heerführer


                      • 29.09.2004
                      • 1232
                      • Somewhere in the middle of nowhere !
                      • c-scope tr440

                      #11
                      Zitat von Hülse
                      ... Du gibtst sie bei einem Büchsenmacher vorläufig in Verwahrung und wirst Mitglied in einem Schützenverein. Dann legst Du die Waffensachkundeprüfung ab und wartest ein Jahr. Dann läßt Du sie Dir eintragen und bist somit legaler Besitzer der Waffen.

                      die Hülse
                      Ja, liebe Hülse, so einfach ist das nicht. Selbst ein Büchsenmacher muß in seinem Waffenhandelsbuch nachweisen, woher die Waffen stammen.
                      Erst mal bleibt der Besitz, selbst von geschenkten Waffen, unerlaubter Waffenbesitz. Die Strafen gehen meist nicht unter einer Freiheitsstrafe mit Bewährung einher.
                      @schwalbe8: Nimm die Dinger bitte nicht an dich ! Vor allen Dingen würde ich es nicht hier im Forum versuchen zu klären. Das wäre mir zu heiß.
                      der Twinrider
                      -------------------------------------------------
                      Per mare et per terras - Scotland Forever ! Bannockburn 1314

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                      • Rotti
                        Heerführer

                        • 16.09.2000
                        • 1832
                        • Im finstren Bayern / M
                        • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

                        #12
                        Ja, in der Tat!
                        Das "Legalisieren" geht nicht mehr so wie noch vor 5 oder 10 Jahren, wo es theoretisch auf beschriebene Art möglich war.

                        Auch der BüMa kann da wenig ausrichten, außer Salut- oder Dekoumbauten. Für Salutumbau braucht er eine gesonderte Genehmigung soweit ich weiß.

                        Vor "Geschäften" der genannten Art kann man gar nicht oft und eindringlich genug warnen!
                        Da ist schlagartig Schluß mit Lustig.

                        Das Aufbewahren von Waffen macht ein guter BüMa oder Waffenhändler schon, nur müssen sie legal erworben bzw. erwerbbar sein.
                        Meiner hat mir diesen Service für Kostnix offeriert, allerdings hab ich da auch den einen oder anderen Euro gelassen . Ist wohl eher unter die Rubrik Kundendienst zu setzen.
                        Das Ganze macht auch nur dann Sinn, wenn man z.B. eine "neue Gelbe" hat, die auf 2 Waffen pro Halbjahr beschränkt ist.
                        Nun hat man die aber schon eintragen lassen und bekommt plötzlich (wie das halt immer so ist-->Murphy´s Law) ein absolutes Traumstück angeboten.
                        Dann kann man die Neuerwerbung zum BüMa bringen und einlagern bis die Frist um ist und wieder Eintragungen gemacht werden.

                        Oder man muß auf einen Voreintrag in der Grünen warten, dann isses dasselbe.

                        Ordonnanzgewehre aus dem 1.WK gibt es soundsooft für nen Apfel und nen Ei.
                        Es werden von Unkundigen auch viele Storys erfunden "funktioniert noch!" um den Preis hochzutreiben, am Ende sinds zumeist Deko oder Salut.
                        Klassische Flohmarkt- Ente
                        Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
                        die Asche bleibt uns doch!

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                        • Hülse
                          Heerführer


                          • 28.08.2004
                          • 2147
                          • aus dem tiefen, dunklen Pfälzer-Wald
                          • XP Deus, OGF-L, WF-KOG und Wünschelrute

                          #13
                          @ Störtebecker
                          Wenn ich es nicht glaube, würde ich es auch nicht schreiben.

                          @ Twinrider
                          Doch, lieber Twinrider, genau sooo einfach geht das. Wer ´s nicht glaubt, läßt´s bleiben.
                          Wer einen Misserfolg nur als kleinen Umweg betrachtet, verliert nie sein Ziel aus den Augen.

                          Kommentar

                          • Störtebecker
                            Landesfürst

                            • 17.01.2002
                            • 799
                            • Im sonnigen und ruhigen Städtchen Hamburg

                            #14
                            Zitat von Hülse
                            @ Störtebecker
                            Wenn ich es nicht glaube, würde ich es auch nicht schreiben.

                            @ Twinrider
                            Doch, lieber Twinrider, genau sooo einfach geht das. Wer ´s nicht glaubt, läßt´s bleiben.
                            @Hülse
                            Du bist doch selbst Waffenbesitzer und dann schreibst du so ein Unsinn !!
                            Nee das konnte ich mir einfach nicht vorstellen !!
                            Er hat doch geschrieben das es eine gefundene Waffe ist irgendwo auf dem Dachboden warscheinlich und die willst du ein Jahr hinlegen und dann anmelden ?
                            Nee das glaub ich nicht das es geht !

                            Kommentar

                            • mercenairi
                              Bürger


                              • 14.05.2004
                              • 116
                              • Brensbach
                              • nur n olles NVA Teil :-))) geht aber schon

                              #15
                              also vor 2 jahren war so was mit familienmitglied segnet das zeitliche und als die lieben zu erbenden kamen ups was n das... ihhhhhhh scheis schiesgerät. da einer das ding haben wollte wurde es gemeldet so schaut mal. wurde logischerweise in verwahurng genommen und getestet usw. dann hatte der interesent die möglichkeit entweder die sachkunde nachzuweisen oder demolierne lassen oder weg wär sie. hatte äh meine 12 monate ab sicherung zeit dafür.

                              änderungen seid dem sicherlich möglich.
                              weniger waffen im volk mehr sicherheit für die ausbeutenden, äh lieben regierendne

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