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11.05.2017, 19:12 | #1 |
Einwanderer
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Sandreinigungsmaschine am Strand erlaubt?
Darf man mit einer Sandreinigungsmaschine am Strand suchen/fischen gehen?
Deutschland, Europa? Beispielvideos: https://www.youtube.com/watch?v=8acITdqaoLw DIY: https://www.youtube.com/watch?v=bOOqnBFDF-E mit Roboter automatsiert: https://www.youtube.com/watch?v=ltrj_7vYVsc oder gleich so https://en.wikipedia.org/wiki/Sand_c...2011-06-08.jpg Geändert von justfindit (11.05.2017 um 19:28 Uhr). |
11.05.2017, 19:55 | #2 |
Heerführer
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ich kann mir nicht vorstellen, daß ne Gemeinde NEIN sagt, wenn Du kostenlos -im Tausch für gefundenes Münzgeld- ihren Sandstrand reinigst.
gruß Zappo |
11.05.2017, 19:59 | #3 |
Einwanderer
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Themenstarter
und wie siehst aus mit all den landschaftsschutzgebieten?
http://www.geodienste.bfn.de/schutzg...000?layers=588 |
16.05.2017, 10:54 | #4 | |
Heerführer
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Zitat:
Kostenlos? Ich würde es offiziell als Gewerbe anmelden und der Gemeinde in Rechnung stellen.Ebenso die Restmüllentsorgung. Ist für die immer noch billiger, als selbst für ihre 3m Strand sowas anzuschaffen. Als Nebengewerbe durchaus vorstellbar (...sagt einer, der schon einige Zweitjobs hatte) Fester Kundenkreis, erweiterbar auf Spielplätze, Volleyballplätze und Liegewiesen. Das ausgesiebte Kleingeld hätte eher Trinkgeldniveau. Google sagt, da exitiert noch eine Marktlücke in Berlin und Brandenburg. Oder: Alle sagten, das wird eh nichts. Dann kam einer, der wußte das nicht und machte es einfach...
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ǝʇɥɔıɥɔsǝƃ ɹǝp ǝʇʞılǝɹ Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und Scheiß Götter! zu rufen. |
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11.05.2017, 22:39 | #5 |
Heerführer
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Ich würde mal drauf tippen, das die Absicht zählt und nicht unbedingt das Gerät. Nebenbei kommen ja noch andere rechtliche Dinge, die einem die Nutzung nicht besonders schmackhaft machen...
Deutschland bzw. Europa ist ja ein kleines Gebiet, indem es bestimmt keine 1000 Vorschriften gibt, die da berührt werden. Ich würde es als Anmaßung empfinden, eine rechtliche Auskunft auch nur für ein Bundesland zu geben. Ohne Kontakt zu den jeweiligen Behörden würde ich so ein Gerät keinen Meter bewegen wollen! Ich glaube für so eine allgemeine Auskunft wird es hier keine allgemeine Antwort geben. Vor allem, wenn man Rechtlich auf sicherer Seite sein möchte. Kurzum, würde ich mich vor jeder Benutzung mit mehreren Behörden in Verbindung setzen, um die jeweilige Benutzung abzusichern! So würde ich das jedenfalls sehen. Gruß ODAS |
11.05.2017, 23:42 | #6 |
Banned
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Das Ding auf dem Acker, geil!
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen. |
12.05.2017, 07:46 | #7 |
Heerführer
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2 Sachen..
1. Kontakt mit den jeweiligen zuständigen Behörden wirst du immer benötigen um alles rechtlich einwandfrei zu machen. Selbst WENN es Gesetze (dafür oder dagegen) gibt, ist im direkten Kontakt vieles möglich. Die (möglichen) Funde musst du nicht thematisieren, dafür gibt es ja einschlägige Regeln. 2. Meinst du, dass die Maschine überhaupt tief genug geht? auf dem video sieht das aus wie 5cm schicht?
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Gruss Matthias |
12.05.2017, 13:57 | #8 |
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Themenstarter
hi die maschine geht ca. 25-40 tief rein.
wie siehst aus mit all den landschaftsschutzgebieten? beispiel zingst: http://www.geodienste.bfn.de/schutzg...000?layers=588 nach diesem map ist der ganze strand bodenlandschaftschutzgebiet und was übrig bleibt ist nationalpark (strand/wasser). unten links wo das nationalpark im wasser aufhört ist der strand wieder ausgenommen? Mir ist klar das in deutschland alles irgendwie illegal sein kann :-( nur wie ist die bestmögliche amtsdeutsche formulierung um es zu legitimieren. z.B darf ich meine verlorene Halskette suchen?,.... und wie wird das Gesetz dort umgesetzt? kümmert sich da jemand drum? wie hoch ist das Bußgeld oder bekommt man erstmal eine Verwarnung ausgesprochen. Erfahrungswerte? :-) Geändert von justfindit (12.05.2017 um 14:09 Uhr). |
12.05.2017, 14:16 | #9 |
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Moin,
verwechselst Du eventuell Naturschutzgebiet mit Landschaftsschutzgebiet? Beim Landschaftsschutzgebiet ist nur die Landschaft geschützt, nicht die einzelne Pflanze, wie im Naturschutzgebiet. Viele Grüße Walter |
12.05.2017, 14:53 | #10 |
Einwanderer
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Themenstarter
ich kapier es nicht :-(
habe mal auf eine stelle gezoomt guck dir mal den link an: http://www.geodienste.bfn.de/schutzg...000?layers=588 wo darf man da nun suchen? hier ist dann ein stück strand wieder da?:-) http://www.geodienste.bfn.de/schutzg...000?layers=588 so? |