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02.03.2017, 17:06 | #1 |
Heerführer
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Anhörung bzgl. Geschwindigkeitsüberschreitung
Hallo,
folgender Sachverhalt beschäftigt mich zur Zeit: Ich bin Fahrzeughalter von zwei Autos. Eines davon nutzt und fährt meine Schwester. Nun ist sie mal wieder geblitzt worden... Die Post kommt natürlich immer zu mir. Nun teile ich seit einem halben Jahr meine Wohnung mit meiner Freundin. Wir sind nicht verheiraten und haben logischerweise unterschiedliche Nachnamen. Vor ein paar Tagen trudelte der Anhörungsbescheid unter IHREM Namen bei uns ein!! Hätte der Bescheid nicht weiterhin an meinen Namen adressiert und zugestellt werden müssen?? Liegt hier nicht ein klarer Formfehler vor? Nur mal so gesponnen... - es hätte ja z.B. meine Exfreundin oder mein "Dealer" des Vertrauens in meinem Zweitwagen unterwegs sein können, von dessen "Kooperation" meine Freundin nichts weiß... Was solche Blitzerfotos auslösen könnten...
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Es ist gut, daß die Menschen unser Banken- und Geldsystem nicht verstehen, denn wenn sie es täten, glaube ich, gäbe es eine Revolution noch vor morgen früh. (Henry Ford) Geändert von BastiSDL (02.03.2017 um 17:19 Uhr). |
02.03.2017, 17:13 | #2 |
Geselle
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Der Halter ist immer der Gearschte am Ende. Wenn nicht klar ist, wer gefahren ist, kommste vielleicht um die Strafe rum, aber darfst dann Fahrtenbuch führen, damit es beim nächsten mal nicht wieder Unklarheiten gibt...
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02.03.2017, 17:17 | #3 |
Heerführer
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Themenstarter
Hallo,
darum geht es ja nicht. Ich bin der Fahrzeughalter, klar. Es geht um die (völlig falsche?) Zustellung des Briefes. Hätte dieser nicht an mich adressiert werden MÜSSEN? Die können den Wisch doch nicht einfach an meine Freundin adressieren, nur weil wir zusammen wohnen.
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02.03.2017, 17:22 | #4 |
Heerführer
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Woher haben die denn die Daten der Freundin? Die steht weder im KFZ Brief, noch in der zum Auto gehörenden Haftpflicht, wenn ich das richtig verstanden habe.
Vielleicht ein ganz anderer Vorgang, bei dem die Freundin angehalten wurde und sie als Fahrzeugführer identifiziert wurde?
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Gruß Dirk Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. - Otto Von Bismarck |
02.03.2017, 17:29 | #5 | |
Heerführer
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Zitat:
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02.03.2017, 17:32 | #6 | |
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Themenstarter
Zitat:
Exakt! Richtig, mein KFZ Brief, ich zahle Haftpflicht usw. Unsere einzige Verbindung ist in diesem Fall unsere gemeinsame Wohnungsanschrift. Sie ist mit dem Auto noch nie gefahren. Mit ihrem eigenen PKW wurde sie jüngst weder angehalten, kontrolliert noch geblitzt. Sie wurde mit 28 Jahren tatsächlich noch niemals geblitzt. Das nenn ich Selbstbeherrschung!
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02.03.2017, 17:35 | #7 |
Banned
Heerführer
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Fahrtenbuch wird man ganz simpel los in dem man das Auto einen Tag abmeldet. Dann gibts es eine Abmeldebestigung und du bist raus. Nächsten Tag neu anmelden--fertig
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02.03.2017, 17:39 | #8 |
Heerführer
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Und wer ist zur Anhörung geladen? Du als Fahrzeughalter?
Das ist schon seltsam, da würde ich nachhaken, schon aus Interesse und berichte mal hier, wie das zustande kam. Zum Sachverhalt denke ich aber, dass es belanglos ist. Klar kannst du sagen, dass du das Schreiben nie erhalten hast, weil die Freundin ... irgendwas ist, verschlampt hat oder was auch immer. Das Einzige was es bringen könnte wäre eine Zeitverzögerung würde ich mal vermuten.
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02.03.2017, 17:44 | #9 | |
Heerführer
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Themenstarter
Zitat:
Unglaublich. Das ist doch nicht rechtens. Was solch ein falsch zugestellter Brief für Auswirkungen haben könnte... Was kann man da machen? Wenn das Amt da schon so schlampig mit den Daten umgeht, dann will ich mindestens um diesen Blitzer drumherum kommen. 1 Punkt, 75 Euro wären das. Aber darum geht es mir nicht in erster Linie.
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02.03.2017, 17:55 | #10 |
Heerführer
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Na wenn die Freundin geladen ist, dann soll sie doch antworten, dass sie den Vorgang nicht versteht, weil sie nicht der Halter ist. Wäre doch das ganz normale Vorgehen bei so einer Aktion.
Zustande kam die falsche Adressierung vermutlich über eine Adressabfrage beim Einwohnermeldeamt und da steht ihr beide unter der Adresse drin und dann falscher Knopf oder past©.
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