|
29.05.2012, 17:12 | #1 |
Lehnsmann
Registriert seit: May 2012
Ort: Yorkshire
Beiträge: 45
|
Gesetzgebung Sachsen
Hallo,
ein paar kurze Fragen zur Gesetzeslage in Sachsen: 1. In Sachsen darf man ja nur auf Äckern suchen und auch nur wenn man eine NFG hat. Gilt dies auch für mein Privatgrundstück? Der Acker ist ja auch jemandes Privatgrundstück. Wenn man für das Privatgrundstück keine NFG braucht, muss man dann eine NFG haben um auf dem privaten Acker eines befreunden Bauers sondeln zu dürfen? 2. Mir ist zu Ohren gekommen, dass man zur suche von Neuzeitlichen Reklikten (Militaria) keine Sondelgenehmigung braucht. Was, wenn ich einfach so tun würde als ob ich nur nach Militaria sondeln würde und dann "zufällig" einen Antiken Goldschatz finde . Würde das gehen? Die Sondeler die in Bautzen (Sachsen) einen Silberschatz ohne NFG fanden, sagten vor Gericht aus sie hätten nur nach Militaria gesucht und dann zufällig diesen 900 Gramm Antike Silbermünzen gefunden. siehe 900 Gramm Gehacktes Ausstellung in Dresden. 3. Darf man Militaria auch in Wäldern suchen? 4. Am "Strand" ist das Sondeln ja angeblich immer erlaubt. Was ist "Strand"? Ist "Strand" auch der Rand eines Flusses, Sees, Tümpels, Pfütze? |
29.05.2012, 20:40 | #2 | |
Heerführer
Registriert seit: Dec 2004
Ort: Dorf
Beiträge: 6,883
|
Zitat:
zu 1: Du brauchst eine Genehmigung. zu 2 : Du kannst so tun und wenns schief geht brauchste nen Anwalt etc. zu 3 : NÖ zu 4 : http://de.wikipedia.org/wiki/Strand Es gibt bestimmt zu dem Thema einiges zulesen im Forum. |
|
14.04.2014, 17:46 | #3 |
Landesfürst
Registriert seit: Feb 2014
Ort: Deutschland
Detektor: Wünschelrute
Beiträge: 812
|
Also darf ich nicht am Kies Ufer von der Elbe suchen? Was ist dann mit Badeseen, darf ich da sondeln??
|
15.04.2014, 08:23 | #4 |
Heerführer
Registriert seit: Sep 2012
Ort: Königreich Württemberg
Detektor: AT Pro
Beiträge: 4,738
|
das thema wurde schon x-mal durchgekaut.
ich fass es mal zusammen, da die gesetzeslage (ohne NFG) zumeist überall ähnlich ist: - eine direkte suche nach bodendenkmälern mit dem ziel diese an sich zu nehmen ist verboten. - eine suche nach militaria wäre zwar theoretisch erlaubt, jedoch ging in einem urteil das gericht bisher davon aus, dass man billigend in kauf nimmt auch bodendenkmäler zu finden. daher ist das auch verboten. - eine suche nach dem ehering des nachbarn/freundes/etc ist zwar sowohl erlaubt als auch genehmigungsfrei ( erlaubnis des grundstückeigentümers vorrausgesetzt) ABER: wer Gerätschaften dabei mit sich rumträgt die zum Graben sind, macht es schwer diesen Umstand zu beweisen. Sprich: hast du ne Schaufel in der Hand und behauptest du würdest den Ehering suchen, nimmt dir das keiner ab und du darfst mit einer Anzeige rechnen. - wichtig zu verstehen ist: sobald bodeneingriffe stattfinden darfst du das ohne nfg nicht! - mit einem MD rumzurennen (ohne grabwerkzeug und ohne zu graben) ist nicht verboten. du darfst rumrennen und dich über das piepen freuen. das geht immer. mehr nicht. - an stränden wie bei badeseen etc würde ich im einzelfall immer mit den zuständigen behören reden. zumal strände meist auch in öffentlicher hand sind. reden hilft hier recht viel. ich durfte auch schon an orten sondeln an dem das offiziell nicht möglich war. gute kontakte und nett sein hilft da.
__________________
Gruss Matthias |
16.04.2014, 08:56 | #5 |
Heerführer
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Cleaveland
Detektor: ex/MD3010, Minelab Elite/GT, Minelab SE ex + ex/Whites M6 + V4 Automax, ex/Whites Prizm III ex/DFX /Tesoro Tejon ex + Cibola + Cortes + Minelab Explorer II. X - Terra 705 ex.Minelab Excallibur II, Garrett AT, ex. Tesoro Tiger Shark,
Beiträge: 2,964
|
um es kurz zu fassen ohne Genehmigungen / Absprachen etc. ist in Deutschland alles verboten. Alles ist irgend wo geregelt.
Somit kann man sich das Geschreibe und das Nachdenken und das weiterlesen sparen. Man spart Zeit - Geld und vor allem Nerven. Musste ich hier einfach mal so schreiben.
__________________
Das geilste aufn Acker sind Matschbotten perfektes Training für die Beine |
19.04.2014, 18:38 | #6 |
Banned
Geselle
Registriert seit: Oct 2013
Ort: Dresden
Detektor: Tesoro Cibola SE Germania - Tesoro Bandido II - Tesoro Sidewinder - Tesoro Eldorado
Beiträge: 79
|
Folgendes:
In Sachsen werden durchaus ehrenamtliche "Mitarbeiter" gesucht Persönliche und fachliche Eignung wird aber vorausgesetzt. Bei fehlender fachlicher Einigung ist die erfolgreiche Teilnahme an Kurs- und Prüfungen. Soll soviel bedeuten das erstmal alles auf eigene Kosten zu finanzieren ist, und mit einer Kursteilnahme ist es noch lange nicht getan. Freiwillige Hilfskräfte melden sich an die unten genannte Stelle Landesamt für Archäologie 01109 Dresden 0351- 8926 603 GXX |
24.04.2014, 19:59 | #7 | |
Bürger
Registriert seit: Oct 2013
Ort: Sachsen
Detektor: Eurotek Pro, Minelab Pin Pointer
Beiträge: 111
|
Zitat Dr. Heiermann LfA
Zitat:
|
|
25.04.2014, 09:11 | #8 |
Banned
Geselle
Registriert seit: Oct 2013
Ort: Dresden
Detektor: Tesoro Cibola SE Germania - Tesoro Bandido II - Tesoro Sidewinder - Tesoro Eldorado
Beiträge: 79
|
Also geht doch :-)
|
25.04.2014, 18:55 | #9 |
Landesfürst
Registriert seit: Feb 2014
Ort: Deutschland
Detektor: Wünschelrute
Beiträge: 812
|
Darf ich dann Dinge die man nach 1900 datiert behalten....und muss ich auch jede einzelne Musketenkugel abgeben??
|
25.04.2014, 19:09 | #10 |
Admin
Registriert seit: May 2000
Ort: Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
Detektor: Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...
Beiträge: 24,989
|
... Du solltest hier noch viel mehr zum Thema lesen ... "Abgeben" heißt nicht "auf Dauer weg"! Das Gesetz verlangt die MELDUNG der Funde. "Abgeben" tut man dann die, die für die wissenschaftliche Auswertung interessant sind. Das wird dann aber nach der Meldung extra verlangt. Und auch die kriegt man im Normalfall hinterher wieder ZURÜCK! ... es sei denn, sie sind historisch derart "wertvoll" oder relevant, daß man sie im Archiv oder Museum haben möchte. Eine Musketenkugel fällt da zu 99,995 % nicht drunter ... Und wenn man mal was einbehalten will, dann kommt der Punkt "Schatzregal" ins Spiel. DAZU steht hier aber auch etliches im Forum ... ... und die Sache mit "nach 1900 datiert", WO steht die denn??? Man darf auch ältere Funde "behalten" Gruß Jörg
__________________
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) |