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26.10.2020, 20:38 | #1 |
Lehnsmann
Registriert seit: Feb 2014
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Beiträge: 32
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Planlos durch die Nacht
Hi,
nach 6 Jahren hin und her habe ich mir endlich einen Detektor gekauft. Zur Erinnerung, ich will damit meine/unsere Pfeile suchen. Bei uns in einem Wäldchen habe ich einen Sondler getroffen. Der konnte ganz locker eine Pfeilspitze orten. Darum die Kaufentscheidung. Jetzt bin ich mir unsicher. Um eigene, verlorene Gegenstände zu suchen, bedarf es in NRW keine amtliche Erlaubnis. Jetzt habe ich gelesen, auch wenn man nicht Schätzen sucht, aber beim Sondeln etwas findet macht sich Strafbar. Ich habe versucht etwas im Denkmalschutzgesetz zu finden. Um das zu verstehen muss man wohl Jura studiert haben. 🤮 Die Videos bei Youtube helfen mir auch nicht weiter. Bei German Treasure Hunter wurde erwähnt das es in 2020 Änderungen gab. Ist hier jemand der sich damit auskennt? Mit etwas Glück finde ich hier ja jemanden, aus dem Raum Euskirchen, der die Muße hat mich aufzuklären. Ich danke euch schon mal. |
26.10.2020, 21:07 | #2 |
Moderator
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Beiträge: 18,674
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Nicht mein Fachgebiet, mit Sonde. Pfeile suchen aber schon. Und dafür braucht man ja normal nicht zu graben. Ich persönlich denke, ohne Spaten ist man auf der sicheren Seite.
Alle ins Blatt! Keinjurageist
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"The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow- Queen. Their classic line-up was Freddie Mercury (lead vocals, piano), Brian May (guitar, vocals), Roger Taylor (drums, vocals) and John Deacon (bass). |
26.10.2020, 21:39 | #3 |
Heerführer
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Beiträge: 2,807
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Wie gross ist denn die fläche wo du deine spitzen vermutest?
Was für ein gerät hast du jetzt?
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Fotowettbewerbgewinner März 2020 & Kettengliedmagnettesterfinder und seit dezember 2021 professionellen ghostwriteraufdensenkelgeher -Angesichts derart sinnfrei angewandter Mathematik, streiche ich die Segel und komme stattdessen einfach mit- (SirQuickly) |
26.10.2020, 22:28 | #4 |
Moderator
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ist doch beides für die genehmigungsfrage irrelevant!?
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ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!? dr. koch - "1984" |
26.10.2020, 22:32 | #5 |
Heerführer
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Absolut Marc! Gebiet währe dann für den Archi relevant wegen dem Flurstück den er freigeben dann kann. Selbst NRW handhabt das evtl. unterschiedlich- deshalb mein Rat an die Untere Behörde heranzutreten. Bei uns würde die dann an den richtigen Archi verweisen.
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„Denn nicht durch Worte, aber durch Handlungen, zeigt sich wahre Treue und wahre Liebe.“ — Heinrich Von Kleist |
27.10.2020, 10:34 | #6 |
Lehnsmann
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Beiträge: 32
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Themenstarter
Moin, schon mal dank für die zahlreichen Antworten.
Ich habe mir den Quest Q 20 mit Raptorspule gekauft. Die Größe der Fäche kann ich jetzt nicht so definieren, hängt immer vom Umstand ab wie der Pfeil verloren ging. War es ein Abpraller kann das schon weit sein. Wenn man da nicht gesehen hat in welcher Richtung, dann Prost Mahlzeit... |
27.10.2020, 11:07 | #7 |
Heerführer
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Beiträge: 2,807
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Das passt doch!
Kläre mal bei dem übungsgrundstück wem das gehört ! Danach mach dich schlau ob das evtl.ein BD ist oder schutzgebiet oder mun.verdachtsfläche ist! Bei deinen ,,abprallen,, weißt du ja ob sie auf der erde liegen oder nicht! Jetzt nutzt du ein gerät um salopp gesagt deinen ,,müll,, einzusammeln! Als bogenschütze sollte es dir nicht schwerfallen das nachzuweisen! Rechtlich gesehen kann dir immer ein strick draus gedreht werden wenn du das graben anfängst! Ich würde mich deswegen aber jetzt nicht verrückt machen! Wenn du nach dem sport eine stunde deine pfeile wieder einsammelst! Lässt sich der schusskanal im erdreich erkennen ?also die eintrittstelle? Wenn du mit einer bestimmten sorte spitzen schießt hast du ja einen klar definierten leitwert! Diesen am gerät einstellen so hast du es leichter!
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27.10.2020, 11:23 | #8 | |
Lehnsmann
Registriert seit: Feb 2014
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Themenstarter
Zitat:
Wir bewegen uns auf vielen Parcouren, einige sind Privat, andere gehören der Gemeinde. Bei Flächen der Gemeinde ist es nicht halb so schwer eine Erlaubnis, für einen Parcours, zu bekommen. Dazu könnte ich fast alle Fragen beantworten. 😇 Es gelten für fast jedes Bundesland die gleichen Regeln. |
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27.10.2020, 11:37 | #9 | |
Moderator
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Zitat:
Die Begründung Pfeile suchen reicht, selbst wenn Ärger droht...ich glaube kaum das sowas vom LDA vor Gericht gebracht wird... |
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27.10.2020, 12:16 | #10 |
Ritter
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Ohne Spaten, aber ein "Grabungsmesser" oder "Hori Hori" würde ich schon mitnehmen.
Damit kannst du auch "untergetauchte' Pfeilspitzen ausgraben. Ich schätze mal, tiefer als 15cm, werden die Pfeile nicht in den Boden eindringen. |