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05.04.2023, 16:49 | #1 |
Heerführer
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TÜV und Anmeldung KFZ - Kennt sich wer aus?
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Vorgehensweise bei der KFZ Zulassung. Situation: Opel 1 - der aktuelle, ist angemeldet wird gefahren und hat bis Feb. 2024 TÜV - diesen wird er nicht mehr überleben, Reparatur nicht mehr wirtschaftlich (KAT durch, Turbo pfeift usw.) - nach 540.000km ist Schluss. Leider. Opel 2 - habe ich für relativ guten Preis gekauft, steht nahe Stuttgart. Hole ich Karfreitag ab mit den Kennzeichen des Halters (gestattet er mir, damit spare ich die Kurzzeit Kennzeichen) - und hat bis August 2023 TÜV. Ist gut in Schuss, habe ich keine Bedenken, bringe ich nochmal gut durch den TÜV. Opel 2 stelle ich in meine Scheune. Dann gehe ich zur Behörde hier am Wohnort mit Kaufvertrag und Schein und Brief und Kennzeichen von Opel 2 und melde Opel 2 jetzt im April 2023 ab. Die entwerteten Kennzeichen schicke ich dem Verkäufer mit Hermes zu. Opel 1 will ich "bis es nicht mehr geht" fahren, vielleicht rutscht mir im Dezember 2023 bei Eis einer ins Auto. TÜV wäre Februar 2024 + 2 Monate Überziehung = April 2024 - dann kommt die letzte Fahrt zum Schrottplatz. Was passiert nun im April 2024? - Da gehe ich mit Opel 1 Kenneichen zur Behörde und melde den ab mit Verwertungsnachweis und Opel 2 melde ich an - mit den Kennzeichen von Opel 1, denn die Kennzeichen will ich behalten. ABER: Jetzt ist es aber so, dass bei Opel 2 ja der TÜV im August 2023 abgelaufen ist. Meine Werkstatt ist keine 150m. weiter, kann ich Opel 2 hin schieben oder aufn Hänger und hin schleppen. Kein Problem. Frage: Wie mache ich das am besten? Wie geht das mit dem TÜV? Ich kann Opel 2 ja nur mit TÜV anmelden? Oder kann der TÜV bei Opel 2 auch ohne Kennzeichen gemacht werden und das wird im ex Schein des Opel 2 vermerkt mit dem Stempel und dann wenn ich Opel 2 anmelde machen die die Bapperl des frischen TÜV auf die alten Kennzeichen des Opel 1? Mir ist das Zusammenspiel mit TÜV und Zulassungsbehörde eines abgelaufenen TÜV nicht klar, wenn das Auto steht und eingelagert war und keinen TÜV mehr hat. Oder sollte ich jetzt noch neuen TÜV mit Opel 2 machen, dann abmelden und einlagern - aber dann verliere ich fast 1 Jahr, das macht keinen Sinn? Bitte entschuldigt meine blöden Fragen, aber Auto kaufen tue ich so alle 10 Jahre. Oder habe ich einen Denkfehler irgendwo? Chris
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05.04.2023, 17:22 | #2 |
Heerführer
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Ganz ehrlich?
An deiner Stelle würde ich exakt diesen Post als Mail an die betr. Zulassungsstelle schicken. Die sollten die richtigen Antworten geben können und werden dir garantiert auch antworten. Somit hättest du eine "offizielle" Anwort und im Zweifelsfall auch einen Namen, auf den du dich "im Ernstfall" beziehen kannst. |
05.04.2023, 17:48 | #3 |
Heerführer
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Bei manchen Leute frage ich mich echt, wer denen früh die Schuhe zubindet.
Du gehst bitte auf Google und tippst "Fahrzeug anmelden ohne TÜV" ein. Die ersten 1- 8 Suchergebnisse sollten deine Frage mehr als erschöpfend beantworten. Wenn du den offiziellen Seiten von TÜV Nord ect. nicht traust, kannst du auch gerne telefonisch die Zulassungsstelle mit deinem Begehr beglücken.
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05.04.2023, 18:37 | #4 | |
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Themenstarter
Zitat:
Wenn es denn so einfach wäre, ist es aber nicht, da dieses Prozedere scheinbar nicht überall gleich gehandhabt wird. Ich hatte hier auf Erfahrungen gehofft von Schraubern.
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05.04.2023, 18:48 | #5 |
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Warum pfeifst du nicht auf die paar Monate Rest-Tüv bei deiner alten Möhre und meldest die Kisten direkt im August um? Da sparst du dir das ganze Gezerre wegen 6 Monaten Nostalgie. Der Tüv wird bei einem korrekten Prüfer sowieso zurückdatiert. Übrigens kriegst du mit Rest-Tüv noch ein paar Euros für den Alten, ohne nur noch den Materialwert.
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05.04.2023, 19:37 | #6 | |
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Themenstarter
Zitat:
Dann stelle ich die Frage anders: Kann man generell eine HU machen lassen OHNE Kennzeichen und OHNE eine aktuelle Zulassung? (wenn ich das Fahrzeug mit einem Anhänger zum TÜV bringe und auch mit dem Anhänger wieder mit nehme) - NEIN, ich rede NICHT von Kurzzeit Kennzeichen. Ich rede davon, ob der TÜV überhaupt was macht OHNE Kennzeichen und OHNE Zulassung. Auch OHNE Kurzzeit Zulassung. Sprich: "HU bestanden, Plakette nicht zugeteilt" --> Das Bapperl drauf bappen könnte doch auch die Zulassungstelle? Und zwar in dem Moment wenn ich Opel 1 abmelde und Opel 2 anmelde. Und für Opel 2 den HU Bericht vorlege. Geht das? Wenn Du das googelst, bekommst Du die unterschiedlichsten Aussagen.
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05.04.2023, 18:35 | #7 | |
Heerführer
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Themenstarter
Zitat:
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10.04.2023, 19:35 | #8 | |
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Zitat:
"Sie müssen sich eine Versicherungsbestätigung besorgen (früher „Doppelkarte“), auf der vermerkt sein MUSS, dass Fahrten gem. § 10 FZV auch abgedeckt sind. Ohne diesen gesonderten Vermerk ist keine Fahrt möglich. Sie müssen sich bei der Zulassungsbehörde ein Kennzeichen vorab (geht auch telefonisch) zuteilen lassen. Erst damit ist das Zulassungsverfahren eingeleitet und es dürfen Fahrten ausgeführt werden. Das alte Kennzeichen (die Kombination) kann mittlerweile vergeben sein, es gibt gem. der FZV keine Sperr- oder automatischen Reservierungsfristen mehr, also entweder hat man das Glück (häufig, aber eben nicht immer) und bekommt „sein“ altes Kennzeichen auch „wieder“, oder muss sich ein Neues mit der von der Zulassungsstelle genannten Kombination prägen lassen, mit dem dann ungestempelt gefahren werden darf. Ist das Zulassungsverfahren „eingeleitet“ und es existiert eine Versicherungsbestätigung mit dem Vermerk der Zulässigkeit für FZV § 10, dann dürfen ALLE Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung auch ausgeführt werden. Also zur Werkstatt, dann zur KÜS und dann zur Zulassungsstelle. Dort lassen Sie das Fahrzeug „normal“ zu und dann ist das Zulassungsverfahren abgeschlossen. Dies gilt aber ausschließlich für derartig zweckgebundene Fahrten; tätigen Sie keine Ersatzteilbeschaffungen und fahren Sie auch nicht kurz zum Einkaufen, weil es direkt auf dem Weg liegt." Quelle: https://www.kues-muenchen.de/faqs/da...zur-hu-kommen/ gruss Zappo *Der Rest ist - auch strafkostenseitig betrachtet - Kindergeburtstag. Niemand wird dich anhalten - und kontrolliert wird man erfahrungsgemäss in 30 Jahren 4 mal Geändert von ghostwriter (10.04.2023 um 23:05 Uhr). Grund: zitat kenntlich gemacht |
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10.04.2023, 23:22 | #9 |
Moderator
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so kenn ich das auch: versicherungsbestätigung plus kennzeichen am fahrzeug plus direkte fahrt zum tüv … das wunschkennzeichen, ist in diesem fall ja noch frei!!
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ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!? dr. koch - "1984" |
11.04.2023, 06:25 | #10 | |
Heerführer
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Zitat:
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