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Alt 27.12.2012, 16:00   #1
Andi08/15
Heerführer

 
Benutzerbild von Andi08/15
 
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Lkr. RT/Baden-Württemberg
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Beiträge: 2,048

Ehemalige Kaserne und Umgebung besondeln?

Tach,

mal eine Frage in den Raum stellen.

Ist es gestattet, in einer ca. 1995 zivil umgenutzten ehemaligen Militäranlage bzw. in dem ehemaligen Exerzierplatz und Umgebung davon nach abgeworfenen Effekten usw. zu suchen? Die damalige Kaserne wurde 1945 geordnet und kampflos zum Kriegsende der Besatzungsmacht übergeben, (überhaupt fanden in großer Umgebung gar keine Kampfhandlungen statt), die Besatzungsmacht nutzte das Objekt bis in die Anfang 90ger.
Die gesamte Anlage ist völlig öffentlich und es ist mit keinerlei Waffen- oder Munitionsaltlasten zu rechnen. Ich denke aber, das sich viele Soldaten einiger Sachen dort und in der Umgebung entledigt haben könnten.
Ich gehe mal davon aus, das ich vom Eigentümer (Kommune) keine Genehmigung kriegen werde=>Land Baden-Württemberg.
Ist damit schon das Ende erreicht, oder gibt es doch offizielle Möglichkeiten?

Gruß Andi!
__________________
§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!
Andi08/15 ist offline  
Alt 01.01.2013, 21:31   #2
tichy
Landesfürst

 
Benutzerbild von tichy
 
Registriert seit: Sep 2001
Ort: Nähe Wien
Detektor: Eigen Umbau
Beiträge: 924

Werter Andi und geschätztes Forum

Also in Österreich würdest du dazu sicher keine offizielle Genehmigung bekommen da auf solchen Anlagen Munitionsfunde nie gänzlich auszuschliessen sind.
Aber wenn es ohne Probleme zugänglich ist könntest du ja ......
__________________
Tichy aus Österreich
tichy ist offline  
Alt 02.01.2013, 22:21   #3
hmueller1975
Ritter

 
Registriert seit: Mar 2012
Ort: Osterode am Harz, Niedersachsen
Detektor: Garrett EuroACE 350 + Garrett ProPointer
Beiträge: 483

Was genau erwartest du denn da zu finden?, wenn du das präzise benennen und formulieren kannst , würde ich einfach mal versuchen eine Genehmigung zu bekommen.
hmueller1975 ist offline  
Alt 02.01.2013, 22:43   #4
troll
Geselle

 
Benutzerbild von troll
 
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Ort: Pfarrkirchen-Niederbayern
Detektor: Velox Nokta+Whites
Beiträge: 78

das fand ich da

hi!!
ich fand bei einer geschlossenen zivil genutzten Kaserne
(eigentlich außerhalb) -
ein Loch mit:
-2 Schaltpulten für Flugabwehrschießanlage
-MG Baumkralle
-tausende Hülsen
-ca 60 ABC Filter
-unmengen an HJ Leistungsabzeichen(fand mein Freund daneben)
-42 Blanko Erkennungsmarken
-ca 100 Exerzierpatronen
ca 20 Übungs Stielhandgranaten(deutlich zu erkennende Nachbildung mit vielen Löchern drin leer ohne Sprengstoff nicht dass mir hier einer )
also ich würd die Möglichkeit nutzen
by troll
__________________
do muaß i' nei do muaß wos sei!!!
troll ist offline  
Alt 03.01.2013, 20:05   #5
Andi08/15
Themenstarter
Heerführer

 
Benutzerbild von Andi08/15
 
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Lkr. RT/Baden-Württemberg
Detektor: Garret ACE250
Beiträge: 2,048

Ich erwarte gar nichts zu finden außer eventuell kurz vor Übergabe abgeschmissene Effekten und Orden, wenn überhaupt.
Es können keine Munitionsfunde herauskommen, da dieses Objekt innerhalb der Stadt keinen Standortübungsplatz besaß, sondern lediglich einen Exerzierplatz und eine Runde Gebüsch darum, ich schrieb ja, keinerlei Kampfhandlungen, kein Truppenübungsplatz und auch keinerlei sonstige Altlasten. Alles quasi noch "ladenneu".
Mir gings um das allseits bekannte rechtliche Baden-Württembergsyndrom.

LG Andi!
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§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

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Andi08/15 ist offline  
Alt 04.01.2013, 21:39   #6
nobike
Bürger

 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Franken
Detektor: nur meine Nase ...
Beiträge: 137

Normalerweise sollte nicht das Land sondern der Bund Eigentümer der Immobilie sein. Das war zumindest in Bayern so. Das Bundesvermögensamt hat die Gelände dann an die Städte/Kreise , im Einzelfall auch direkt an "Investoren" bzw. Bauträger verkauft.
So lange es Bundeseigentum war, war niemand zuständig und wir sind wie die Wilden 2 Sommer mit Enduros da rumgeschossen *hehe*. Als es dann Eigentum der Stadt war haben die uns gleich die Polizei auf den Hals gehetzt.
Also so lange es frei zugänglich ist, würde ich mich zum Suchen ohne Probleme hintrauen.
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Fotografie macht Spaß
nobike ist offline  
Alt 05.01.2013, 23:02   #7
Gimbli
Moderator

 
Benutzerbild von Gimbli
 
Registriert seit: Sep 2008
Ort: Essen/Ruhrgebiet
Detektor: Tesoro Tejon/Minelab Safari
Beiträge: 6,849

Das Thema ist jetzt dicht und da der Kollege Andi08/15 die Bitte des Geistes um etwas mehr Zurückhaltung ignoriert hat, bekommt er von mir 3 Tage Zurückhaltung zwangsverordnet!

Gruß Michael
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Der Weg ist das Ziel
No DSU inside!
Gimbli ist offline  
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