19.07.2018, 20:45 | #11 | |
Banned
Heerführer
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Beiträge: 4,029
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Zitat:
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen. |
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20.07.2018, 20:23 | #12 |
Bürger
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Beiträge: 144
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Themenstarter
Hallo,
vielleicht mal das Brandenburgische Wassergesetz in der letzten Fassung zu lesen wäre interessant. D.H. grundsätzlich sind alle Seen betauchbar, Einschränkungen legen örtliche Behörden fest, z.B. meistens der Naturschutz, in den meisten Naturschutzgebieten ist das Gerätetauchen in den dort liegenden Seen untersagt, ohne Atemgerät kann man natürlich mit Anzug und Flossen sich an den zugelassenen Badestellen ins Wasser begeben. In Naturschutzgebiete mit Seen, die nach Inkrafttreten des Brandenburgisches Wassergesetz beschlossen wurden, ist das Gerätetauchen unter Bedingungen erlaubt Privatbesitzer von Seen können ebenfalls Verbote zum Gerätetauchen erstellen, das Baden dürfen diese auch nicht verbieten (NABU mit Wittwesee) Falls die Allgemeinheit durch irgend etwas gefährdet werden könnte, so kann dann auch das Tauchen verboten werden. Ich denke, das bei den vielen Seen in Brandenburg es nicht auffällt, wenn irgendwo ein paar Seen für das Tauchen gesperrt sind, andere Taucher in den westlichen Bundesländern sind viel schlechter dran |