12.01.2019, 02:59 | #1 |
Heerführer
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Das liebe Recht und Verjährung
Gesetzt dem Fall, man bekommt beim Ausscheiden aus einer Firma ein recht wichtiges Schriftstück mit diversen Angaben.
Der Dokumentempfänger bringt nach zehn Jahren zufällig raus, dass der Dokumenteninhalt schon zum Zeitpunkt der Erstellung falsche Angaben enthielt, nicht alles enthielt, und auch die formale Form Mängel hatte. Das war für ihn damals nicht ersichtlich. Was ist also, wenn er die Kenntnis über die Mängel und die Schäden für ihn daraus erst viel später erlangt hat, über die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren hinaus, und jetzt natürlich an Schadensersatzansprüche denkt? |
12.01.2019, 06:55 | #2 |
Moderator
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passt plötzlich das arbeitszeugnis nicht (mehr)!?
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12.01.2019, 07:17 | #3 | |
Heerführer
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Zitat:
Die Pflicht zur Überprüfung liegt bei beiden Parteien. Nennt sich Sorgfaltspflicht.
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12.01.2019, 11:15 | #4 |
Heerführer
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Das kann man so pauschal nicht sagen- es kommt auf das Dokument an.
Wenn es in Richtung Betrug ginge, oder andere eher hochkarätige Delikte anzusetzen sind, beginnt die Frist ab Taterfolg. Aber: alles mit Verjährung kann Dir nur ein Profi erklären... das Gesetz ist eindeutig zu kompliziert für uns Laien. Wenn sich das nicht richtig lohnt, würde ich eher Lucius beipflichten. Lehrgeld, abhaken. |
12.01.2019, 13:59 | #5 |
Heerführer
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Meine 3 Cent zum Thema, selbst wenn das korrigiert werden würde, um Schadensersatz zu erhalten müssen ganz enge Vorgaben erfüllt sein. Was ich da schon für Forderungen bearbeitet habe, da könnte ich Romane verfassen. Wenn der RA der Gegenseite das 2.Staatsexamen nicht für ein Glas Leberwurst bekommen hat, ist der Rahmen ganz eng gesteckt.
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12.01.2019, 17:38 | #6 |
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Bezieht sich die Frage tatsächlich auf die Verfolgungsverjährung im Sinne des Strafrechts? Für mich klingt das eher nach Zivilrecht.
Wenn Strafrecht, dann Betrug eher nicht od. hat der Aussteller sich od. einem anderen einen Vermögensvorteil verschafft bzw. zu verschaffen versucht? Ansonsten wirklich ein Thema für die hochbezahlten Vollprofis. Aussichten m. E. auch eher mau... Gruß S.
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12.01.2019, 19:54 | #7 |
Heerführer
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Themenstarter
Bei dem Thema spielt so vieles mit rein.......
Wenn man nicht unmittelbar mit anwaltlicher Unterstützung dagegenhält, beginnt man auf Dauer ziemlich sicher zu verlieren. Dumm auch, wenn man als Gewerkschaftsmitglied lange auf deren Unterstützung baut und am point of no return/hang'em higher erkennen darf, dass sich in der ausgeprägt inzestuösen Firmenfamily keiner untereinander wehtut. Sehr vieles und wichtiges kriegt man lange lange Zeit aber erst gar nicht mit! Man kann nicht alles einfach so Nachprüfen, denn wie kann man Nebulöses nachprüfen. Trauen kannst niemandem, vielleicht gerade noch mündlichen Aussagen (zu denen steht im Ernstfall aber keiner), und schriftlich Fixiertes wird verweigert. Und wenn man nach etlichen Jahren, jenseits von Verjährungsfristen, überraschenderweis ein Dokument zugespielt bekommt, woraus klar eine unglaubliche Sabotage durch einen beteiligten MA zu erheblichen!!! Lasten eines MA ersichtlich ist, kann das zu frischen Klärungsbemühungen führen, infolge dessen Verjährtes zwar wohl verjährt bleibt, aber dennoch noch ziemlich explosiv ist. Ein ganzer halbprominenter Wust hängt auch noch an dem ganzen. Gefeilter Fachanwalt dürfte die einzigste Möglichkeit sein, um auch jetzt noch Schadensersatz einzuklagen. Da ginge es um eine sehr hübsche Stange Geldes; so ein gewaschener Anwalt kostet, ob erfolgreich oder nicht, und die mehrere Kohle zum Aussitzen hat natürlich so ein beklagter Konzern. Der allerdings auch auf sein Image schauen muss...... . Vielleicht sollte man nicht den normalen Weg nach Rom gehen wollen, sondern einen der im Schatten liegenden Pfade beschreiten....... |
12.01.2019, 20:06 | #8 |
Moderator
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und was genau willst du nun von uns wissen?
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12.01.2019, 23:54 | #9 |
Heerführer
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Themenstarter
hat sich (hier) erledigt
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