21.03.2013, 21:56 | #12 |
Heerführer
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Fakt ist und bleibt
ein Schatzregal in welcher form auch immer bleibt eine *enteigung* . Damit verhält sich der Staat Bzw das Bundesland genauso wie die unrechts Staaten DDR usw . Will das etwa der hier anwesenden so haben ?. Gleichzeitig wird man einen einbruch bei den fundmeldungen verzeichnen das kann nicht im sinne der Archäologie sein . Der Personenkreis der sich *nicht* um die schon *zu genüge ausreichenden* geltenden Gesetze schert wird *nicht* kleiner werden . Und grade diese Personen intressiert der Grundstückseigentümer und dessen rechte einen *Feuchten* Den sehen wir es mal *Realistisch* alle weiteren Gesetze bleiben unverändert der Staatsanwalt bleibt in der *Beweispflicht* so wird es kaum möglich sein zu Unrecht gefundenne Bodendenkmäler als solche zu benennen . Ergo ist eine Schatzregalregelung so notwendig wie ein Kropf MFG Geändert von Vetera (21.03.2013 um 22:19 Uhr). |