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Alt 04.07.2013, 22:00   #1
ogrikaze
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Anwalt oder Notar hier vertreten? Jemand kompetentes vom Bauamt?

Ich frag einfach mal Im speziellen Fall gehts um ein Bauvorhaben welches genehmigungspflichtig ist. Jetzt meine Frage..... Im Normalfall muß eine Baulast auf dem Nachbargrundstück eingetragen werden, da die Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Ich habe jedoch vor , dem Nachbarn einen Streifen vom Gelände abzukaufen damit dieser Knackpunkt beim Bauantrag keine Rolle mehr spielt. Und da sind wir bei meiner Frage. Reicht es einen Notariellen Kaufvertrag aufzusetzen, der mit Bezahlung des zu erwerbenden Grundstückes abgeschlossen ist, oder muß für die Baugenehmigung der Grundbuchteintrag erfolgt sein? Vielleicht kann mir ja jemand nen unverbindlichen Rechtstipp geben Gerne per PN .....Danke
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