21.08.2003, 21:47 | #21 |
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Trotzdem
für die Lagerung von Sprengstoff gelten strenge Regeln hinsichtlich Art, Menge, Sicherung gegen Diebstahl, Entfernung zu Gebäuden und was sonst noch...
Diese Vorschriften gelten bestimmt auch in Österreich! 10 Tonnen? Nie und nimmer!!! Die WAREN da vielleicht mal drin. Nun, da man keinen Sprengstoff mehr benötigt, werden da noch ein paar Kilo Restbestände rumliegen. Da die wahrscheinlich überlagert sind und deshalb gewerblich nicht mehr genutzt werden dürfen, hat man sie der Einfachheit halber dort liegen gelassen... Wo kein Kläger, da kein Richter! claus
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