01.02.2017, 12:24 | #23 | |
Heerführer
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Zitat:
Ja, es gibt Reglungen zum Thema Stalken etc. Ist aber das Überfliegen von Grundstücken (ohne benötigte Genehmigung) nicht verboten oder limitiert, fällt dir der Beweis des Stalkens entsprechend schwer. Hier argumentiert man dann eben mit "Ja aber ich darf doch rumfliegen" und schon ist es eine Auslegungssache des Gerichts. Auslegungen bedeuten aber nie Rechtssicherheit, sondern sind Fall zu Fall Entscheidungen. Verbietet man kategorisch jeder Drohne ein (zumindest bebautes) Grundstück ungefragt zu überfliegen, hast du die 100% Sicherheit und hier ist auch keine Auslegung nötig. Ob es am Ende als Stalking oder ungefragtes Überfliegen gewertet wird, ist dabei am Ende egal. Ich versteh auch noch ehrlich nicht, wieso man mit Drohnen über fremde (bebaute) Grundstücke fliegen muss ohne Genehmigung und Einverständnis des Betroffenen. Das hat hier noch keiner dargelegt. Das würde mich auch mal interessieren. Daher zum Verständnis mal meine Fragen an die Betroffenen: 1. Warum muss ich in einem Wohngebiet über Gärten und Grundstücke anderer fliegen (ob jetzt mit oder ohne Kamera sei mal dahingestellt)? 2. Warum muss ich mit einer Kamera über Gärten und Grundstücke anderer fliegen? 3. Warum kann dies nicht an einem gesonderten Bereich passieren wie Feld, Modellflugzeugplatz etc? (Neben Sicherheit, Privatssphäre spielt ja auch noch Lärmbelästigung eine Rolle!) 4. Wofür gibt es diese Gewichtsreglungen? Welchen Hintergrund hat dies? @Michael: Naja aber andere Hobbies wie z.b. Schießen, GoKart und was weiß ich alles finden auch auf extra Gelände statt. Zusätzlich benötigst du beim Autofahren auf der Straße einen Führerschein UND musst extrem viele Regeln beachten. Wieso sollte das bei Drohnen anders sein?
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Gruss Matthias |
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