16.01.2018, 21:47 | #32 | |
Heerführer
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Detektor: der gesiebte Sinn ;-)
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Zitat:
Metall(z.B. Treppen) knickt schon bei verhältnismäßig wenig Hitze ein und ermöglicht keine Flucht mehr darüber: Zitat: Stahltreppen: Die im §31 Absatz 4 der Musterbauordnung bei Gebäuden geringer Höhe mit mehr als zwei Wohneinheiten gestellte Forderung, dass die Treppen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, werden im Allgemeinen von Stahltreppen erfüllt, soweit nicht zusätzlich brennbare Baustoffe die Konstruktion vervollständigen. In diesem Bereich sind demzufolge keine weiteren brandschutztechnischen Maßnahmen erforderlich. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die Tragfähigkeit einer derartigen Stahltreppe im Brandfall bereits nach wenigen Minuten nicht mehr ausreichend groß ist. Der Verlauf der Streckgrenze von Baustahl in Abhängigkeit von der Temperatur ist im Bild 68 der DIN 4102*4 dargestellt. Dort kann abgelesen werden, dass bereits bei einer Temperatur von ca. 530 °C die Festigkeit auf 50 % der Ausgangsfestigkeit abgenommen hat. Wurde die statische Berechnung eines Stahlbauteils mit einem Sicherheitsfaktor von 2,0 durchgeführt, ist das Bauteil bei der Temperatur von 530 °C so eben noch in der Lage, die rechnerisch zulässige Last zu tragen. Weitere Temperaturerhöhung führt rasch zum Zusammenbrechen der Konstruktion unter Last. Der Versagensmechanismus bei Stahl ist also – anders als bei Holz – nicht die Reduzierung des Tragequerschnitts, sondern der Abfall der Festigkeit des Stahls bei höheren Temperaturen. von hier: https://www.bm-online.de/allgemein/feuer-und-flamme/
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