24.01.2019, 20:39 | #1 |
Heerführer
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Fragen zum Wegerecht
Es steht ein Haus A zum Verkauf, das auf einem Grundstück mit Flurnummer steht. Mit dabei im Kauf ist ein anliegender Grundstücksstreifen mit eigener Flurnummer, das zur zum Verkauf stehenden Gesamtfläche gehört.
Dieser Streifen (gelb) stellt die Zufahrt zu einem hinterliegenden Haus B dar und ist solala geteert. Auf der Parzellkarte fehlt seltsamerweis die weitere Zufahrt zu Haus B (auf der Graphik ist dessen Verlauf angedeutet). Zum Grundstück Haus B führt laut Parzellenkarte ein weiterer Weg (rot), der aber als solcher nicht existiert. Zu B gehört alle hellblau markierte Fläche. Eigentlich könnt man als Eigentümer des Hauses A auf den Streifen verzichten. Er könnte auch über den öffentlichen Weg (grau) auf sein Grundstück gelangen. Irgendwann wird der Eigentümer der beiden Flurstücke dem Hinterlieger eine Zufahrt zugestanden haben,ein Wegerecht. Jemand, der nun das Haus mit den zwei Flurnummern erwirbt, bekommt mit dem Zufahrtsstreifen ein für ihn recht nutzloses Stück. Könnte man eingedenk der rot markierten Zufahrt das Wegerecht fallen lassen? Oder was gäbe es für Möglichkeiten generell, den Streifen nur noch eigenzunutzen?
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