31.08.2019, 08:52 | #27 |
Heerführer
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Themenstarter
So.
Hat nun doch einige Zeit gedauert, aber gestern kam die Antwort: "Die Einstellung erfolgt im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltungsbehörde." Über die Entscheidung freue ich mich, da hat sich der Aufwand also gelohnt - und gelernt habe ich dabei auch einiges...
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