08.02.2020, 10:35 | #21 | |
Heerführer
Registriert seit: Apr 2006
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Zitat:
Wenn ein Mieter in meinem Haus bauliche Veränderungen vornimmt, hat er das ab einem gewissen Umfang und Bedeutung mit mir abzustimmen bzw. meine Einwilligung einzuholen. Und bei dessen Auszug kann ich den Rückbau verlangen. Ob sich aus dem Nichtverlangen des Rückbaues AUTOMATISCH eine Eigentumsübertragung herleiten lässt, bin ich nicht kundig. Fakt aber bleibt, das Ding gehört irgendjemandem, den man ermitteln oder benennen kann - und ist damit kein SCHATZ im Sinne des Gesetzes. Bei nem jahrhundertealten Topf voll Münzen in nem jahrhundertealten Haus mit zig Besitzerwechseln, Besatzungszeit und Krieg sieht das anders aus. Da mag sein, daß man niemand mehr ermitteln kann. Gruß Zappo |
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