27.05.2011, 10:10 | #16 |
Ritter
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Und bei dem falschen gegen die Mauer gelaufen!
Antwort an die Anfrage: Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX, ich kann Ihnen weder eine Genehmigung zum Nachforschen mit einer Metallsonde noch eine Grabungsgenehmigung erteilen. Grundsätzlich werden in Niedersachsen Grabungs- und Nachforschungsgenehmigungen nur von den Unteren Denkmalschutzbehörden an Fachleute erteilt und dann auch nur unter klar definierten und strengen Auflagen, die das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz vorschreibt. Vorsorglich muss ich Sie darauf hinweisen, dass Ihnen bei einer Zuwiderhandlung eine Anzeige und die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens droht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag XXXXXXXXXXXXX |