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Alt 24.01.2019, 21:35   #3
Shakerz
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Zitat:
Zitat von Sir Alottafind Beitrag anzeigen
Irgendwann wird der Eigentümer der beiden Flurstücke dem Hinterlieger eine Zufahrt zugestanden haben,ein Wegerecht.
Sehr schöne zivilrechtliche Problematik.

a) wie wurde das evtl. vorhandene Wegerecht vereinbart. Mündlich od. schriftlich?

b) ist ein Wegerecht im Grundbuch od. dem Baulastenverzeichnis eingetragen?

c) wem wurde das Wegerecht eingeräumt (der Person XY od. dem jeweiligen Eigentümer des Grundstückes)?

d) als was ist "Rot" im Straßenkataster offiziell eingetragen? Straße/ Weg od. gar nichts?

e) als was ist "gelb" im Straßenkataster offiziell eingetragen? Straße/ Weg od. gar nichts?


Gruß

S.
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