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Umfrageergebnis anzeigen: Welches Urteil erwartet den Finder des Barbarenschatzes? | |||
01 - Einstellung des Verfahrens | 5 | 7.35% | |
02 - Freispruch 1. Klasse - samt Belobigung für vorbildliches Verhalten | 3 | 4.41% | |
03 - Freispruch in allen Punkten (ohne Belobigung und so ...) | 2 | 2.94% | |
04 - Freispruch - aus Mangel an Beweisen. In dubio pro reo | 4 | 5.88% | |
05 - Schuldspruch - nach Jugendstrafrecht, ___ Sozialstunden ableisten | 6 | 8.82% | |
06 - Schuldspruch - nach Jugendstrafrecht, Geldstrafe - ___ Tagessätze | 3 | 4.41% | |
07 - Schuldspruch - "Erwachsenenstrafrecht", MEHR Sozialstunden ableisten | 8 | 11.76% | |
08 - Schuldspruch - Geldstrafe. ___ Tagessätze | 21 | 30.88% | |
09 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung - ___ Monate | 7 | 10.29% | |
10 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung + Geldstrafe ___ Monate/___ Tagessätze | 5 | 7.35% | |
11 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe OHNE Bewährung - ___ Monate (Jahre?? ) | 1 | 1.47% | |
12 - mein Urteil wurde nicht zur Auswahl gestellt - gebe ich in gesondertem Beitrag bekannt | 3 | 4.41% | |
Teilnehmer: 68. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen | Ansicht |
20.02.2015, 07:26 | #11 |
Moderator
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Ich möchte vorschlagen, dass sich der Umgangston hier schleunigst ändert...
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Willen braucht man. Und Zigaretten! |
20.02.2015, 07:27 | #12 |
Heerführer
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Also an einen Freispuch glaube ich nicht.
Denn es wird jetzt bestimmt ein Zeichen gesetzt. Das Urteil kann Milde sein da der Finder noch für sein Alter sehr Unreif handelt ( s. Videos und Internetplattformen ). Aber ich bin der Meinung das die Behörden sich Ungerne als Deppen von Ihn und sein Anhänger darstehen lassen. Es wird was kommen. Pers.Meinung dazu lass ich lieber. Gruß Andy Ach in einer Internetplattform hat Er vielen Sondlern seine Freundschaft angeboten.
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20.02.2015, 09:03 | #13 |
Heerführer
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ein Freispruch wird es wohl nicht geben, denn das würde dem Land teuer zu stehen kommen. und bei der Urteilsfindung wird wohl der Detektorshop mit der Werbung nicht zu seinem Gunsten ausgelegt werden. Ich tippe mal etwas in Richtung Bewährung und Sozialstunden (des erzieherischen Wetes wegen)
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20.02.2015, 09:03 | #14 |
Heerführer
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wichtig meines erachtens nach sind hier 2 punkte:
1. wie wird das (freiwillge) zurückgeben des barbarenschatzes gewertet 2. gibt es neben § 246 StGB andere verletzte gesetze (evtl höhere?) zu 1: eine unterschlagung ist es nur wenn nicht gemeldet / abgegeben wird. hier ist der zeitrahmen wichtig, innerhalb dessen es gemeldet/abgegeben hätte werden müssen. ist dies zeitlich noch innerhalb des rahmens gewesen kann nicht von einer unterschlagung ausgegangen werden. hierbei spielt auch eine rolle, dass derjenige seinen fund ja offen gezeigt hat. sehr offen sogar (via youtube etc). das könnte sich m.e. positiv für den angeklagten erweisen. zu 2.: eine unterschlagung tritt gegenüber höherwertigeren gesetzesbrüchen zurück. sollte hier im verfahren etwas derartiges festgestellt werden ist eine verurteilung zur unterschlagung nicht direkt möglich. zum urteil: da ich vor allem punkt 1 nicht beurteilen kann ist das schwer zu sagen. ein guter anwalt holt hier einen freispruch oder ein sehr sehr mildes urteil heraus. ps: der vergleich zur himmelsscheibe hinkt, da hier der fund verkauft wurde und damit die unterschlagung nachweisbar war.
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Gruss Matthias |
20.02.2015, 09:38 | #15 |
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Hallo,
wie lautet überhaupt die Anklage? Von vorsätzlicher illegaler Suche,wie Raubgrabung ist ja nichts mehr zu lesen. Nicht Einhaltung der gesetzlichen Meldepflicht für Archaeologische Funde. Vorsätzliche Fundunterschlagung,versuchter Diebstahl,mehr wird nicht abgehandelt werden. Ausschlaggebend für das Gesamtstrafmaß werden die Zeugenaussagen seiner Komplizen/Mittäter in diesem Fall sein. Mehr wie einige Sozialstunden nach Erwachsenenstrafrecht,irgendwo im Museumskeller oder auf einer Ausgrabung wird es am Ende wohl nicht werden. |
20.02.2015, 10:00 | #16 | |
Heerführer
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Zitat:
Hängt ja davon ab wie der Richterspruch ausfällt.
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Mitglied der Detektorengruppe SH |
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20.02.2015, 10:23 | #17 |
Heerführer
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Naja-verlieren kann er für seine Freunde nicht--entweder geht er als Held oder als Märtyrer aus dem Gerichtssaal...
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ǝʇɥɔıɥɔsǝƃ ɹǝp ǝʇʞılǝɹ Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und Scheiß Götter! zu rufen. |
20.02.2015, 10:46 | #18 |
Banned
Heerführer
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Beiträge: 2,329
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Ich tendiere zu einem sozialstundenbewehrten Jugendrechtsurteil, entscheidungsbasierend auf den Beweggründen - das "Abenteuer Schatzsuche" wird bei diesem Angeklagten wohl eher jugendtümlich angesehen werden, denn einer Gewinnerzielungsabsicht folgend, die Zurückhaltung des Fundes jugendtypischer Unsicherheit im Umgang mit dem Rechts-/Verwaltungssystem geschuldet.
Geldstrafen sind bei jungen Menschen wohl immer so eine Sache hinsichtlich der Verfügbarkeit der Mittel, von daher Sozialstunden. Grüsselich, Navis.
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---- Es gibt zwei Wörter, die einem im Leben viele Türen öffnen werden: "ziehen" und "drücken". |
20.02.2015, 11:26 | #19 |
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wie ich Eingangs schon erwähnte: Den Wortlaut der Anklageschrift zu kennen wäre nicht unvorteilhaft ...
Dei einen feierten es schon als "Sieg", weil die Klage "nur" auf Fundunterschlagung lautet, nicht "unerlaubte Suche" oder andere Verstöße gegen das DSchG ... Ich gehe mal davon aus, daß man sich auf das "Sicherste" versteift hat, wo es nicht zu ellenlangen Wortgefechten und Auslegungsversuchen im Gerichtssaal kommt ... Zeitpunkt der Fundmeldung / Verweildauer des Fundes "unterm Bett"?? ... es wurde aufgrund seiner Video- und Forenmitteilungsfreudigkeit ja bereits ermittelt. Ob nun wirklich eine Hausdurchsuchung stattfand oder nicht - ich weiß es nicht. So die Meldung NACH Erlangung der Info "gegen Dich wird ermittelt" erfolgte oder vorher - das ist (so glaube ich) unerheblich. Rechtlich relevant ist in dem Moment wohl, daß die Ermittlungen bereits liefen. ... und ob die "Zauberwaldfunde", die ja scheinbar Auslöser für die Ertmittlungen waren, bereits gemeldet waren - oder eben nicht. Damit gibt es zumindest einen verläßlichen Eindruck, wie es um eine evtl. "Meldewilligkeit" bestellt war ... ... und mich interessiert immer noch brennend das Verteidigungsargument "Omas Silberschale" Wenn die mal eben von Omas Vertiko genommen würde und enstaubt, dann wäre das sicher ne Erleichterung für den Anwalt in der Arguemtationsführung ... Bleiben nur noch diese kleinen, komischen und irgendwie schweren Golddinger, die so verdächtig nach Modeschmuck aussehen. Für einen total unerfahrenden Schatzsucher selbstverständlich sofort als "neuzeitlicher Müll" anzusprechen. In einer Tiefe von mehr als 50 cm - im WALD ... ... da kann es locker schon mal 9 Monate dauern, bis man sich schweren Herzens davon trennt. Wie lang sind eigentlich die Fristen in einem Fundbüro, wenn ich dort ein im Schwimmbad gefundenes Goldkettchen oder ein altes Fahrrad abgeben sollte ...? Was heißt rechtlich "umgehend" bzw. "sofort" in der Praxis?? Für die Bemessung der Tagessätze halte ich es für ein kleines Eigentor, VOR so einer Verhandlung auch noch ein zweites geschäftliches Standbein neben dem eigentlichen Job ins Leben zu rufen ... ... aber als vermeintlicher Namensgeber dürften die Tantiemen wohl nicht so hoch sein ... Das Urteil vom 25. (so es denn mit einem Verhandlungstag getan ist ... ), wird wohl etwas Einfluß auf den "Wert" der Marke haben ... Gruß Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) Geändert von Sorgnix (20.02.2015 um 13:34 Uhr). |
20.02.2015, 11:42 | #20 |
Bürger
Registriert seit: Mar 2014
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Beiträge: 115
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Man sollte den BDS noch mit auf die Verteidigerbank setzen, das würde dem Ganzen noch die entsprechende Würze geben.
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barbarenschatz, debakel, powerdödel, rülzheim, speyer |
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