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Umfrageergebnis anzeigen: Welches Urteil erwartet den Finder des Barbarenschatzes? | |||
01 - Einstellung des Verfahrens | 5 | 7.35% | |
02 - Freispruch 1. Klasse - samt Belobigung für vorbildliches Verhalten | 3 | 4.41% | |
03 - Freispruch in allen Punkten (ohne Belobigung und so ...) | 2 | 2.94% | |
04 - Freispruch - aus Mangel an Beweisen. In dubio pro reo | 4 | 5.88% | |
05 - Schuldspruch - nach Jugendstrafrecht, ___ Sozialstunden ableisten | 6 | 8.82% | |
06 - Schuldspruch - nach Jugendstrafrecht, Geldstrafe - ___ Tagessätze | 3 | 4.41% | |
07 - Schuldspruch - "Erwachsenenstrafrecht", MEHR Sozialstunden ableisten | 8 | 11.76% | |
08 - Schuldspruch - Geldstrafe. ___ Tagessätze | 21 | 30.88% | |
09 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung - ___ Monate | 7 | 10.29% | |
10 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung + Geldstrafe ___ Monate/___ Tagessätze | 5 | 7.35% | |
11 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe OHNE Bewährung - ___ Monate (Jahre?? ) | 1 | 1.47% | |
12 - mein Urteil wurde nicht zur Auswahl gestellt - gebe ich in gesondertem Beitrag bekannt | 3 | 4.41% | |
Teilnehmer: 68. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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19.02.2015, 21:44 | #1 |
Admin
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Barbarenschatz - Gerichtsurteil - Sekt oder Selters??
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Welches Urteil erwartet den Finder des Barbarenschatzes? also ein Urteil kriegt er ja - so oder so. Der Prozeß findet am 25.02. in Frankenthal statt. Nachdem man sich in div. Foren nun monatelang eine Unsinnigkeit nach der anderen an den Kopf geworfen hat, der Fanclub sich schon zum Kaffeekränzchen vorm Gerichtssaal mit anschließendem Jubelsondeln verabredet hat, könnte man hier ja mal zur harten Realität zurückkehren und ne nüchterne Analyse abgeben. - Jeder hat immer nur EINE Antwortmöglichkeit! - Die Urteilsmöglichkeiten sind aufsteigend in der Reihenfolge der "Schwere" aufgeführt - Möglichkeit Nr. 12 heißt jetzt nicht, das Kommentare wie "Todesstrafe" oder irgendwie "an was aufhängen" gefordert sind. Wer meint in solch Kerbe hauen zu müssen, bekommt von MIR ein Urteil ... - Wer eine rechtlich fundierte und auf Argumenten basierende Begründung hat, schiebe die in einem gesonderten Beitrag nach. Bitte jetzt nicht die einzelnen Strafmaße zerpflücken. Es ist nur eine Meinungsumfrage ... Wem noch ein weiteres Urteil einfällt, der kann es ja zusätzlich nennen. "Gefängnis" nach Jugendstrafrecht verkneife ich mir. Freiheitsstrafe ist eh theoretisch - aber wer die Himmelsscheibe im Hinterkopf hat, der sieht, das auch das möglich ist. (Übernahme Prozeßkosten versteht sich im Fall "Schuldspruch" von selbst. ) Wer es sich zutraut, gibt eine Aussage zur Anzahl der Tagessätze oder Dauer der "Freiheitsstrafe" zum Besten Die HÖHE des Tagessatzes ist hierbei übrigens uninteressant. So. Das ist jetzt mal eine Basis. Auf der können sich alle dann hier ab dem 26. Februar die Köpfe einschlagen. Von wegen wer denn mehr Rechtsverständnis, Weitblick etc. hat ... (es geht hier nicht um Moral - es geht um aktuelles Recht! ) Teilnehmen dürfen dann aber nur die, die hier ihre Einschätzung auch abgegeben haben. frohes, gerechtes und unvoreingenommenes Urteil! Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) |
Stichworte |
barbarenschatz, debakel, powerdödel, rülzheim, speyer |
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