So nun.
Eben an anderer Stelle angekratzt.
UNGEACHTET der Fragen BD, KD, DSchG ...
Ein Sondler braucht zum Betreten eines Ackers oder jeden anderen fremden Grundstücks bzw. der Suche darauf auf jeden Fall die Erlaubnis dazu. Vom Eigentümer.
Nun ist es in der Landwirtschaft ja weitläufig so, daß der eine oder andere Bauer sich Land von einem anderen pachtet.
Sprich, der Bauer besitzt das Land, bewirtschaftet es.
Eigentümer ist er jedoch deshalb nicht - das ist und bleibt der Verpächter.
1. Frage:
WEN hat der Sondengänger nun um Erlaubnis für Betretung und Suche zu fragen??
NUR den einen, oder den anderen - oder am besten gar beide??
(Ja, ich weiß, es steht Eigentümer im Gesetz ...)
2. Frage:
... nun macht der Sondler auch noch den Sensationsfund. Fundteilung 50/50 ist angesagt. Das Gesetz sagt: Zwischen Finder und Eigentümer. (also eigentlich klar ...)
Ist es wirklich so?? Oder hat der Besitzer (Pächter) vielleicht auch noch einen Anspruch?
3. Frage:
WAS am Ende, wenn nur der Pächter gefragt wurde (falls sich in Frage 1 herausstellt, daß aber der Eigentümer gefragt werden mußte), und man nun vielleicht wg. "unerlaubt" da steht ...
Wie gesagt: Ungeachtet der Frage BD, KD, DSchG!
Ich weiß, einiges hab ich mir bzw. kann man sich auch selbst beantworten. Aber die Frage sollte hier mal detailliert ausdiskutiert werden.
Damit wir noch mehr Unsicherheit verbreiten ...
Gruß
Jörg
Eben an anderer Stelle angekratzt.
UNGEACHTET der Fragen BD, KD, DSchG ...
Ein Sondler braucht zum Betreten eines Ackers oder jeden anderen fremden Grundstücks bzw. der Suche darauf auf jeden Fall die Erlaubnis dazu. Vom Eigentümer.

Nun ist es in der Landwirtschaft ja weitläufig so, daß der eine oder andere Bauer sich Land von einem anderen pachtet.
Sprich, der Bauer besitzt das Land, bewirtschaftet es.
Eigentümer ist er jedoch deshalb nicht - das ist und bleibt der Verpächter.
1. Frage:
WEN hat der Sondengänger nun um Erlaubnis für Betretung und Suche zu fragen??
NUR den einen, oder den anderen - oder am besten gar beide??
(Ja, ich weiß, es steht Eigentümer im Gesetz ...)
2. Frage:
... nun macht der Sondler auch noch den Sensationsfund. Fundteilung 50/50 ist angesagt. Das Gesetz sagt: Zwischen Finder und Eigentümer. (also eigentlich klar ...)
Ist es wirklich so?? Oder hat der Besitzer (Pächter) vielleicht auch noch einen Anspruch?
3. Frage:
WAS am Ende, wenn nur der Pächter gefragt wurde (falls sich in Frage 1 herausstellt, daß aber der Eigentümer gefragt werden mußte), und man nun vielleicht wg. "unerlaubt" da steht ...
Wie gesagt: Ungeachtet der Frage BD, KD, DSchG!
Ich weiß, einiges hab ich mir bzw. kann man sich auch selbst beantworten. Aber die Frage sollte hier mal detailliert ausdiskutiert werden.

Damit wir noch mehr Unsicherheit verbreiten ...

Gruß
Jörg
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