Sucherlaubnis u. Fundteilung - Anspruch Eigentümer/Besitzer ...

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  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
    • 25923
    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #1

    Sucherlaubnis u. Fundteilung - Anspruch Eigentümer/Besitzer ...

    So nun.
    Eben an anderer Stelle angekratzt.

    UNGEACHTET der Fragen BD, KD, DSchG ...


    Ein Sondler braucht zum Betreten eines Ackers oder jeden anderen fremden Grundstücks bzw. der Suche darauf auf jeden Fall die Erlaubnis dazu. Vom Eigentümer.

    Nun ist es in der Landwirtschaft ja weitläufig so, daß der eine oder andere Bauer sich Land von einem anderen pachtet.

    Sprich, der Bauer besitzt das Land, bewirtschaftet es.
    Eigentümer ist er jedoch deshalb nicht - das ist und bleibt der Verpächter.


    1. Frage:
    WEN hat der Sondengänger nun um Erlaubnis für Betretung und Suche zu fragen??
    NUR den einen, oder den anderen - oder am besten gar beide??
    (Ja, ich weiß, es steht Eigentümer im Gesetz ...)


    2. Frage:
    ... nun macht der Sondler auch noch den Sensationsfund. Fundteilung 50/50 ist angesagt. Das Gesetz sagt: Zwischen Finder und Eigentümer. (also eigentlich klar ...)

    Ist es wirklich so?? Oder hat der Besitzer (Pächter) vielleicht auch noch einen Anspruch?


    3. Frage:
    WAS am Ende, wenn nur der Pächter gefragt wurde (falls sich in Frage 1 herausstellt, daß aber der Eigentümer gefragt werden mußte), und man nun vielleicht wg. "unerlaubt" da steht ...


    Wie gesagt: Ungeachtet der Frage BD, KD, DSchG!


    Ich weiß, einiges hab ich mir bzw. kann man sich auch selbst beantworten. Aber die Frage sollte hier mal detailliert ausdiskutiert werden.
    Damit wir noch mehr Unsicherheit verbreiten ...

    Gruß
    Jörg
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)
  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
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    #2
    ich fang mal an ...

    1. Frage: WEN hat der Sondengänger nun um Erlaubnis für Betretung und Suche zu fragen??
    Ohne es genau nachgelesen zu haben: Wenn im Gesetz steht "Eigentümer", so muß ich den wohl fragen.
    ABER: Man sollte wohl auch den Pächter fragen, da die eingesäten bzw. angebauten Ackerfrüchte mit Sicherheit im Eigentum des Pächters stehen ...

    Sofern man auf bestellten Äckern rumrennen will/kann/muß/darf.

    (mir schwant schon die nächste Frage: Muß ich bei unbestelltem Acker NUR den Eigentümer fragen ... )


    Also für mich persönlich gilt: Frag einfach beide!
    (WIE man die rausfindet steht im Grundbuch-Thread)


    Andere Meinungen??
    Jörg
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

    Kommentar

    • Wilhelm
      Heerführer

      • 08.09.2002
      • 1053

      #3
      so isses

      @Jörg

      Generell : SUCHEN IST VERBOTEN---FINDEN IST ERLAUBT

      Im übrigen von U. im Hintergrund : "Mit Verwunderung stelle ich fest welch eigenartige Gesetze auf Foren verbreitet werden."
      Wie im letzten, so auch im neuen " Nugget " wird es von U. eine Stellungsnahme geben.



      liebe Grüße

      Wilhelm
      Zuletzt geändert von Wilhelm; 07.04.2004, 06:50.

      Kommentar

      • wolfsmond
        Heerführer

        • 19.03.2002
        • 1111
        • Kiel

        #4
        na... soll das der zweite aprilscherz sein ??? was ist denn das für ein blödsinn, von wegen 2 jahre ohne bewährung !!?? und wiederherstellung des feldes !!?? hast u die informationen aus der bravo, oder woher kommen die ??

        wer hat denn da wen gesehen ???
        wer hat denn da wen wobei gesehen?????

        deine angegebenen "anklagepunkte" erwecken bei ein gewisses gelächter! sorry, aber kann es mir nicht verkneifen...

        +unberechtigtes begehen eines feldes = land-/ hausfriedensbruch

        +zerstörung des saatgutes und des feldes= sachbeschädigung (ein feld zerstören??)

        +wilderei = kein wild bricht sich ein lauf (bein) durch ein loch im boden. es sei denn das loch ist einen halben meter tief. wilderei ist, wenn du dir unerlaubt tiere, oder teile von tieren (auch mauserfedern, knochen, etc.) aneignerst. auch bei autounfällen getötete tiere mitzunehmen fällt unter "wilderei". getötete oder verletzte tiere durch eine unerlaubt aufgestellte falle= wilderei.

        +entfernung vom tatort= klingt so, als hätte er noch bei seiner "flucht" ein fussgänger erschlagen...

        kosten für das wiederherstellen eines feldes...ernteverlust...
        je nach sachverhalt könnte ein gewisser ernteverlust eintreten. aber um diese jahrezeit steht lediglich der raps schon etwas hoch, oder befand er sich auf einer weide und soll die umgeknickten grashalme bezahlen ??

        zum einen ist es immer schlecht wenn man sich rechtswidrig auf fremden boden bewegt und dort auch noch löcher ausgräbt. aus diesem grund frage ich stehts eigentümer und pächter, denn, der eigentümer stellt dem pächter nur sein land zur bewirtschaftung zur verfügung. der eigentümer kann nicht über das recht des pächters verfügen, sondern lediglich sein einverständnis als eigentümer geben. der pächter hat das letzte wort, da er die pacht bewirtschaftet...


        da ich selbst auf einem rapsfeld noch kürzlich gesondelt und gegraben habe, obwohl der raps schon gute 15 cm aus dem boden stand, gab mir der eigentümer zuvor die erlaubnis. wir sind sogar zusammen quer über den acker gegangen. selbstverständlich bemühe ich mich stets möglichst keine pflanzen zu zerstören !

        ...trotzdem wilhelm, nix für ungut, aber dein posting klingt etwas naiv...
        Zuletzt geändert von wolfsmond; 05.04.2004, 08:34.

        Kommentar

        • wolfsmond
          Heerführer

          • 19.03.2002
          • 1111
          • Kiel

          #5
          selbstverständlich ist bei jeder suche auch darauf zu achten, ob auf etwaigen flächen bodendenkmäler, kulturdenkmäler, oder andere unter das denkmalschutzgesetz fallende orte existieren. in diesem falle bräuchte man dann gleich drei genehmigungen...

          Kommentar

          • Wilhelm
            Heerführer

            • 08.09.2002
            • 1053

            #6
            klaro

            @wolfsmond

            Hey, , was glaubst Du denn ?


            gruß

            Wilhelm
            Zuletzt geändert von Wilhelm; 07.04.2004, 06:52.

            Kommentar

            • wolfsmond
              Heerführer

              • 19.03.2002
              • 1111
              • Kiel

              #7
              ähm... kann mir das mal jemand ins deutsche übersetzen

              Kommentar

              • Claus
                • 24.01.2001
                • 6219
                • Bernau bei Berlin
                • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                #8
                Hey, das SOLLTE naiv klingen, was glaubst Du denn ?
                Dann frag ich mich allerdings, inwieweit eine solche Antwort einen unwissenden Neuling weiterbringt...

                Der stiehlt sich doch mit seiner Sonde in den dunklen Keller um sie zu zerlegen.
                Denn ein funktionierendes Tatwerkzeug zu verkaufen traut er sich dann auch nicht mehr...

                2 Jahre Knast... Quatsch!
                Wir haben hier in Brandenburg bekanntlich eines der schärfsten BDSchGes (wird gerade gelockert ) aber selbst hier gibt es nur Geldstrafen!
                Zwar drakonische, aber da muss ich denn auch schon wissentlich und vorsätzlich ein Bodendenkmal berauben und den Fundzusammenhang massiv stören.


                claus
                Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                Kommentar

                • Sorgnix
                  Admin

                  • 30.05.2000
                  • 25923
                  • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                  • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                  #9
                  Bravo!

                  Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

                  Petra, ich schrieb UNGEACHTET BD,KD, DSchG ...

                  Über Deine Antwort bin ich jetzt ein wenig sauer. Da hätte ich Konstruktiveres erwartet. Zum THEMA.
                  Was Du da abläßt, wirkt auf mich ein wenig hanebüchen ...

                  Und dann fragst Du am besten mal nach links hinten über die Schulter den U. nach dem Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer ...


                  Die Frage BD,KD, DSchG können wir hinterher betrachten, wenn DIESER Punkt geklärt ist! Alles bitte der Reihe nach.


                  Ich hatte mich eigentlich beim Blick auf die Threadübersicht ob der bis dato 7 Antworten schon auf neue Erkenntnisse gefreut - jetzt muß ich arg mit dem Gedanken spielen, hier einiges zu löschen.


                  Bitte ab jetzt etwas kontsruktives zum Thema, meine Damen und Herren!
                  Danke
                  Jörg


                  ... die Beiträge Nr. 3 und 6 wurden von "Wilhelm" nachträglich massiv verändert. Der Sinn einiger Antworten erscheint somit nicht ganz nachvollziehbar - was aber Wilhelm anzulasten ist, nicht den Schreibern.
                  DAS ist einer der Gründe, weshalb hier das nachträgliche Editieren von Beiträgen nur noch 1 h nach Absetzen möglich ist.
                  Ein Beleg für echte Kompetenz ...
                  Danke

                  Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                  zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                  (Heiner Geißler)

                  Kommentar

                  • wolfsmond
                    Heerführer

                    • 19.03.2002
                    • 1111
                    • Kiel

                    #10
                    zum thema:

                    ähnliches in bezug auf suchgenehmigung (eigentümer/pächter) gilt auch für die herren im grünen filz (jäger)...
                    wie schon einmal von mir in einem anderen thread erwähnt, kann es auch hier probleme geben. der waldeigentümer (grundeigentümer) kann natürlich eine suchgenehmigung erteilen, sofern dies nicht gegen o.g. DSchtG ect. verstößt. weiterhin wäre es ratsam, auch den jagdpächter (jagdausübungsberechtigten) UND den jagdaufseher (dieser besitz im vergleich zum jagdausübungsberechtigten polizeigewalt) zu informieren. gerade während der setz - und brutzeit von wildtieren ist das verlassen der waldwege nicht zu empfehlen. denn hierbei tritt das LJagdG, LWaldG,BNatSchG und LSchG in erscheinung...
                    alles in allem immer eine gratwanderung mit den gesetzen.
                    ich halte es jedenfalls so, das ich landeigentümer und pächter informiere, bzw. um erlaubnis frage. das trifft für die acker - und die waldsuche zu. sollte ich beim sondeln auf vertreter anderer "gattungen" treffen, so habe ich eine erlaubnis vorzuweisen...

                    Kommentar

                    • Sorgnix
                      Admin

                      • 30.05.2000
                      • 25923
                      • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
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                      #11
                      Um das Ding mal zum Ende zu bringen ...

                      Ein Sondler braucht zum Betreten eines Ackers oder jeden anderen fremden Grundstücks bzw. der Suche darauf auf jeden Fall die Erlaubnis dazu. Vom Eigentümer.

                      Nun ist es in der Landwirtschaft ja weitläufig so, daß der eine oder andere Bauer sich Land von einem anderen pachtet.

                      Sprich, der Bauer besitzt das Land, bewirtschaftet es.
                      Eigentümer ist er jedoch deshalb nicht - das ist und bleibt der Verpächter.


                      1. Frage:
                      WEN hat der Sondengänger nun um Erlaubnis für Betretung und Suche zu fragen??
                      NUR den einen, oder den anderen - oder am besten gar beide??
                      (Ja, ich weis, es steht Eigentümer im Gesetz ...)
                      ... nach meinem Rechtsverständnis - so ich den gefragten RA denn auch richtig verstanden habe - ist es so:

                      Der Sucher muß den momentan eigentlich Verfügungsberechtigten fragen, also den Pächter!
                      Für die SUCHERLAUBNIS.

                      ... ich denke aber, daß der verantwortungsbewußte Sucher evtl. sich entwickeln könnende Probleme von vorn herein zu vermeiden sucht.
                      Also fragen wir doch einfach beide.

                      Wer für Recherche viel Zeit aufwendet, wird sicher auch die paar Momente dafür übrig haben. Auf "dem Lande" kriegt man das eh leicht raus.


                      2. Frage:
                      ... nun macht der Sondler auch noch den Sensationsfund. Fundteilung 50/50 ist angesagt. Das Gesetz sagt: Zwischen Finder und Eigentümer. (also eigentlich klar ...)

                      Ist es wirklich so?? Oder hat der Besitzer (Pächter) vielleicht auch noch einen Anspruch?
                      ... es ist wohl so, wie das Gesetz sagt.
                      Der Pächter darf die Früchte des Bodens ernten. Was allerdings seit Ewigkeiten im Verborgenen schlummert, steht anteilig dem Eigentümer zu.



                      3. Frage:
                      WAS am Ende, wenn nur der Pächter gefragt wurde (falls sich in Frage 1 herausstellt, daß aber der Eigentümer gefragt werden mußte), und man nun vielleicht wg. "unerlaubt" da steht ...
                      ... hat sich hiermit erübrigt.


                      Wie gesagt: Ungeachtet der Frage BD, KD, DSchG!
                      Ich danke für die Mitarbeit!

                      Gruß
                      Jörg
                      Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                      zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                      (Heiner Geißler)

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                      • neuuser
                        Anwärter


                        • 22.01.2004
                        • 15
                        • Münster, NRW
                        • -

                        #12
                        Betreten landwirtschaftlicher Flächen

                        Moin,

                        das betreten landwirtschaftlich genutzter Flächen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Für Niedersachasen z.B gilt: Mit Beginn der Bestellung ist das Betreten verboten. Punkt.

                        Sowas gibt es auch für andere Bundesländer.
                        Ein weiterer interessanter Beitrag:
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                        Viel Spass

                        Neuuser
                        Wer suchet der findet.

                        Kommentar

                        • der Mainzer
                          Banned
                          • 05.03.2004
                          • 304
                          • bei Mainz am Rhein!!
                          • Profi Gerät: Whites MXT!!!

                          #13
                          Keine Angst!!!

                          Hallo,
                          ihr braucht keine Angst beim Fragen des Besitzers des Grundstückes zu Fragen,
                          da der

                          1. Nicht Beißt!

                          2. Schimpft der auch nicht!!

                          und er hat meistens auch nichts dagegen!!!

                          Als ich Demlezt in einem Wald Sondeln wollte bin ich forher auch zum Förster gegangen und habe ihn gefragt und er hatte nichts da gegen!!

                          Er sagte nur ich solle die Löscher auch wieder zu machen!!!!

                          Da er schonmal schlechte erfahrungen gesammelt hatte!!

                          Aber er freute sich riesig das ma jemand gefragt hatte,
                          da die meisten nicht fragen würden, und die würde er dan auch verjagen!!!!

                          da hatt der ja auch recht, würde ich auch so machen!!!

                          Also,
                          traut euch und fragt!!!

                          er hat sogar zu mir gesagt wen Spaziergenger meckern sollten,

                          soll ich ihn Anrufen und er würde es dan auch mit denen klären!!

                          das ist doch gut oder?

                          MfG

                          Johannes
                          Wer nicht sucht, der Findet auch nicht`s

                          Kommentar

                          • Nemesis-2
                            Ratsherr


                            • 30.03.2004
                            • 213
                            • .

                            #14
                            Jagdausübungsberechtigter...

                            @ Wolfsmond

                            Die Behauptung das ein Jagdaufseher polizeiliche Befugnisse hat ist so nicht ganz richtig und das er auch noch höhere Gewalt wie der Jagdausübungsberechtigte (Revierbesitzer) hat ist schlichtweg Falsch.

                            Dazu muß man wissen das es zwei verschiedene Jagdaufseher Typen gibt:

                            1. Bestätigter Jagdaufseher, mit Lehrgang am Landesjagdverband und bestandener Jagdaufseher Prüfung werden von einem Revierbesitzer offiziell eingestellt und sind bei der Unteren Jagdbehörde registriert und führen einen Dienstausweis.

                            2. die andere Kategorie sind Jäger die nur so als Freizeitspaß Jagdaufsicht betreiben bei einem Revierbesitzer der nicht so viel Zeit hat. Rechte haben die gleich Null genau so wie Jagdgäste des Revierinhabers.

                            Ich gehöre zur Kategorie 1


                            Im übrigen hat der Jagdausübungsberechtigte Revierbesitzer die gleichen Rechte wie der Jagdaufseher mit Dienstausweiß.


                            Gruß
                            Carsten

                            Kommentar

                            • wolfsmond
                              Heerführer

                              • 19.03.2002
                              • 1111
                              • Kiel

                              #15
                              Zitat von Nemesis-2
                              @ Wolfsmond

                              Die Behauptung das ein Jagdaufseher polizeiliche Befugnisse hat ist so nicht ganz richtig und das er auch noch höhere Gewalt wie der Jagdausübungsberechtigte (Revierbesitzer) hat ist schlichtweg Falsch.


                              Im übrigen hat der Jagdausübungsberechtigte Revierbesitzer die gleichen Rechte wie der Jagdaufseher mit Dienstausweiß.


                              Gruß
                              Carsten
                              dann hast du wohl meinen bericht nicht aufmerksam durchgelesen, oder aber falsch interpretiert

                              1.) ein jagdausübungsberechtigter ist nicht zwangsweise eigentümer eines revieres !

                              2.) ein jagdausübungsberechtigter (kein eigentümer des revieres) hat keine polizeiliche gewalt und keine weisungsbefugnis gegenüber personen ! so hat er keine befugnis personen aufzufordern den wald zu verlassen, oder z.b. sich auszuweisen ! (auch der eigentümer des waldes oder revieres darf es nicht)

                              3.) jagdaufseher (haben immer einen ausweis, wenn sie über die unb bestellt sind), haben die unter 2. genannten rechte, sofern diese es erfordern. Jagdaufseher haben sich in jedem fall auf verlangen der betroffenen; a) mit dem gültigen dienstausweis UND b) dem gültigen personalausweis auszuweisen. Tut er dies nicht, oder kann er dies nicht, begeht er damit zumindest eine ordnungswidrigkeit...

                              4.) ein reviereigentümer (ein revier oder wald kann man nicht besitzen ), hat auch kein recht personen aus seinem revier zu verweisen, wenn diese sich auf öffentlichen wegen aufhalten.

                              5.) wälder gelten als öffentliches kulturgut und sind damit der öffentlichkeit zugänglich zu machen. natürlich nur auf den dazu bestimmten wald - und wirtschaftwegen. kein wald darf ohne behördliche genehmigung - dann auch nur zeit - und gebietsweise - gesperrt werden. viele jäger sperren illegal - ohne genehmigung - waldwege, um das wild im revier zu halten.


                              ABER;

                              was nützt es wenn man sich nicht rechtmäßig in einem wald aufhält, der jäger einen aber nicht des waldes verweisen darf ? ein anruf von ihm beim aufseher oder eigentümer / oder polizei reicht doch. alles weitere kommt dann von allein! daher ist es immer empfehlenswert sich VORHER eine erlaubnis zu besorgen, in der das verlassen der waldwege gestattet wird !

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