26.03.2009, 21:27 | #1 |
Heerführer
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In Brandenburg
Hallo,Kollegen
Heute gab' es auf einem Acker ein interessantes Stelldichein inclusive Grundsatzdiskussion und Sachverhaltsklärung. Die Beteiligten: 1.)Zwei uniformierte,nette Damen vom Ordnungsamt. 2.)Zwei Sprengmeister vom KMRD-Brandenburg 3.)Zwei Polizeibeamte vom zuständigen Kreisabschnitt. 4.) Ein Sondengänger Zum Thema Sondeln in Brandenburg gab es folgende Stellungnahmen und Hinweise,die für einige hier von Bedeutung sein werden. 1.Das Ordungsamt sagt: Der Gebrauch eines Metalldetektors ist genehmigungspflichtig! Wo,warum,wann,und weshalb auch immer,spielt keine Rolle.Ob ein Gerät eingezogen wird,ist nicht eindeutig klar;bleibt eine Ermessensfrage,aber im Zweifelsfall erstmal:Ja! 2.Der KMRD sagt: Die Verwendung eines Detektors auf einem,mit Kampfmitteln belasteten Gelände ist verboten! Auch mit einer Sondelgenehmigung (NFG)!! Diese Gelände sind:Schlachtfelder und Gefechtsorte WK1& WK2,Abrüstplätze,ehem.Truppenübungsplätze,Kasernen ,alte Deponien der unmittelbaren Nachkriegszeit,Trümmerhalden,Trümmerfelder usw. Beim Antreffen eines Sondlers durch den KMRD kann das Gerät eingezogen werden bzw.wird es auch,und zwar auf Nimmerwiedersehen gefolgt von HD und so weiter..... Dies hängt damit zusammen,das eine gezielte Suche nach Kampfmitteln bzw.Waffen vorrausgesetzt wird. 3.Die Polizei sagt: Garnichts,und harrt der Dinge,die da kommen. 4.Der Sondler sagt: Aha!..so,so....und sieht zu das er verschwindet,bevor die Luft noch dünner wird. Eine Lehre,die daraus zu ziehen wäre,ist auf jeden Fall sich zu erkundigen,ob man sich trotz Suchgenehmigung,nicht doch auf einem kampfmittelverseuchten Acker rumtreibt,der als solcher verzeichnet ist.Muß nicht,kann aber Ärger geben. Gruß,Erdspiegel
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26.03.2009, 21:30 | #2 |
Heerführer
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sehr intressant danke erdspiegel man lernt nie aus !!!
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GRUSS STEFAN |
26.03.2009, 21:41 | #3 |
Ritter
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Ganz Brandenburg ist ein Schlachtfeld und Deponie die haben es bloß vergessen es zu zuschieben.
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26.03.2009, 21:42 | #4 |
Bürger
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Man lernt auch, daß man wohl klug handelt, wenn man den KRMD anonym verständigt und schnell das Weite sucht.
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26.03.2009, 21:56 | #5 |
Heerführer
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Hey Sven, hast du dieses speziell auf dem uns bekannten Acker jetzt erlebt ??
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26.03.2009, 22:09 | #6 |
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Themenstarter
PN folgt
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27.03.2009, 07:02 | #7 |
Heerführer
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tja ist bloß die Frage wo du eine Kampfmittelverdachtsflächenkarte
herbekommen willst?!?! Aber mal so als Info an die "Goldackersondler", die sind auf jeden Fall alle ausgewiesene Kampfmittelverdachtsfläche.
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Gruß Frisco Nec temere - Nec timide |
27.03.2009, 07:35 | #8 |
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Und nicht ohne Grund.
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Gruß B78 Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt? Zitat: Oelfuss |
27.03.2009, 07:58 | #9 |
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Solche Regelungen werden nur dazu führen, daß brisante Funde in Zukunft nicht mehr gemeldet werden, wer möchte schon seine Sonde verspielen?
Ich würde sie im Falle eines Falles abgeben, Gesetz ist Gesetz; allerdings steht nirgendwo geschrieben,daß sie bei der Übergabe noch im funktionsfähigem Zustand sein muß, meine wird in dem Moment der Übergabe auf dem Feld/ in dem Wald nur noch ein Bausatz sein, den man nicht mehr reparieren kann. MfG Desert-Eagle
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------------------------------------------------------------ Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist. Karl Valentin Ludger hat uns am 26.01.2020 nach schwerer Krankheit für immer verlassen. In stillem Gedenken, das SDE-Team |
27.03.2009, 08:04 | #10 | |
Heerführer
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Zitat:
...weil, wenn eine Sonde auseinandergebaut ist, ist sie ja keine Sonde mehr, sondern ein Bausatz. Vielleicht sollte man eine Sonde anbieten, die sich innerhalb von Sekunden selbst zerlegen kann... |
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