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18.06.2009, 20:52 | #1 | |
Heerführer
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Zitat:
Der Gesetzeswust ist so konstruiert,das man immer gegen irgendetwas verstößt,es sei denn man läßt sich an die Kette legen. Eine allgemeine Rechtsgrundlage hält das System auch nicht für nötig,da sowieso keiner mit 'ner Klage durchkommt. Die Wehrmacht hat auch nicht gefragt,bevor sie meiner Oma eine Flak in den Garten gestellt hat. Wer will,kann sich 'ne Sondelgenehmigung in Brandenburg holen(die gibt's) und wer nicht will,der eben nicht.
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18.06.2009, 22:09 | #2 |
Moderator
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So dazu hab ich jetzt auch mal ne Frage Ihr Allwissenden. Was ist eigentlich wenn mein Jäger des Vertrauens in Brandenburg am Hochsitz Jagdmuni verloren hat und ich geh sie suchen. Soll er da den KMRD holen? Oder ne Sondergenehmigung beantragen.
Das ist jetzt kein Witz oder ne faule Ausrede, wirklich passiert und ich habs auch im Laubwald gefunden. Ist der Jäger, wo immer die Borstentiere für den Stammtisch herkommen. Aber was wäre wenn da der falsche Zeitgenosse vorbeikommt. |
18.06.2009, 22:17 | #3 | |
Heerführer
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Zitat:
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Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte |
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19.06.2009, 06:41 | #4 | |
Heerführer
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Zitat:
Nanana, bitte keine Falschmeldungen! Schon mal was vom "Mythos-Urteil" gehört? Wenn wir 1999 in Hessen nicht das Landesamt für Denkmalpflege wegen Nachforschungsgenehmigungen verklagt hätten - und auch gewonnen haben - dann gäbe es heute noch keine NFG. Das gilt auch für Brandenburg. Antrag stellen, bei Ablehnung Widerspruch einlegen unter Hinweis auf das Mythos-Urteil, bei Zurückweisung des Widerspruchs Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. So kommt man auch in Brandenburg zu seiner NFG. Viel Erfolg Walter |
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