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19.09.2009, 20:17 | #1 | |
Heerführer
Registriert seit: Jan 2005
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Detektor: XP Deus
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Zitat:
Ich kenne nur das: Die Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Stiftung der SS-Dienstauszeichnung ( Reichsgesetzblatt- Jg. 1938-Teil I.) regelt in § 2 (1) anrechenbare Vordienstzeiten , stellt aber in § 2 (2) unmißverständlich fest, daß keine Doppelberrechnungen vorgenommen werden. ( Anhang 1 ) Laut Verordnung 289 / V.Bl. d. W.-SS/1940 waren die Vordienstzeiten bei Wehrmacht und Polizei überhaupt nicht anrechenbar. Danke |
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