23.05.2011, 02:35 | #1 |
Einwanderer
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Sondeln in Niedersachsen
Hallo,
ich weiß es gab bestimmt schon dutzende Threads zu diesem Thema. Aber so ganz schlau geworden bin ich jetzt nicht. Also daher meine Frage: Darf ich, wenn ich mir einen Detektor kaufe, einfach losziehen und Sondeln? Eine Erlaubnis des Grundstückseigentümer werd ich wohl brauchen aber wie sieht es mit einer Amtlichen Gehnemigung aus?(in Niedersachsen). Das ich funde melden muss ist mir bewusst, aber so ganz das mit der Genehmigungs sache ist mir noch nicht klar. lg Sven
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“Du weißt, daß die Welt verrückt geworden ist, wenn der beste Rapper der Welt weiß ist,
der beste Golfer schwarz, der größte Spieler in der NBA Chinese, Frankreich der USA Arroganz vorwirft und Deutschland nicht in den Krieg ziehen will.” – Chris Rock |
23.05.2011, 09:13 | #2 |
Ratsherr
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Moinmoin und willkommen im Forum!
Um in Niedersachsen sondeln zu dürfen brauchst du eine Nachforschungsgenehmigung gemäß §12 NDSchG (Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz). Die Genehmigung erteilt das zuständige Denkmalamt; einfach bei der Gemeinde/Stadt anrufen und nachfragen, oft wird das Denkmalamt von nem anderen Ressort mit abgedeckt. Meine Genehmigung hat bspw das untere Bauamt erteilt. Zusätzlich zu der NFG brauchst du natürlich auch die Erlaubnis des Landbesitzers und ggf des Pächters. Genehmigungen gibt es landwirtschaftlich genutzte Fläche auf denen sich kein bekanntes Bodendenkmal befindet. Genehmigungen für den Wald werden in Niedersachsen nicht erteilt. Ohne Nachforschungsgenehmigung darf man an Badeseen und auf Spielplätzen sondeln, die Erlaubnis des Besitzers vorausgesetzt. Gruß rid
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Gruß Sludsen ehemals bekannt als riddere28 Geändert von Sludsen (23.05.2011 um 09:17 Uhr). |
23.05.2011, 13:15 | #3 |
Ritter
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Hallo ihr,
Habe gestern dort (denkmalpflege@nld.niedersachsen.de) eine Email geschickt mit folgendem Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit möchte Ich einen Antrag stellen auf, eine Grabungs und Nachforschungsgenehmigung in zusammenhang mit einem Metalldetektor in dem Bundesland Niedersachsen. Die Nachforschungen würden sich auf Privatgrundstücken ( Acker, Wiesen, Gärten) beschränken. Ich würde Mich über eine Positive Antwort Ihrerseits freuen. Mit freundlichem Gruß Christian XXXXXXXXX Hoffe es ist die richtige Adresse für Niedersachsen? |
23.05.2011, 13:21 | #4 |
Ratsherr
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Die Adresse ist die richtige wenn es darum geht zu erfahrnen, welches das für einen zuständige Amt ist, NFG können die aber nicht erteilen.
Die NFG ist an eine Fläche gebunden, für das ganze Bundesland wird keine Genehmigung erteilt. Ich habe zb eine NFG für eine Fläche von ca. 25 ha bekommen. Sorry, aber die werden deine Anfrage ablehnen... lg rid
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Gruß Sludsen ehemals bekannt als riddere28 |
23.05.2011, 15:01 | #5 |
Einwanderer
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Themenstarter
Wie stehen denn die Chancen als Anfänger so eine Gehnemigung zu bekommen?
Und wie sieht es mit der Fundmeldung aus. Also, z.B Münzen oder Abzeichen(So sachen aus dem Fundbild bereich), darf ich diese behalten wenn ich sie z.B am Strand finde? Oder muss ich diese Melden. Also was muss ich melden und was nicht? Woher weiß ich ob etwas von Wissentschaftlichen Wert ist? ich hoffe das sind nicht so viele Fragen lg Sven
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23.05.2011, 16:10 | #6 |
Heerführer
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Niedersachsen plant oder macht schon eine kleine Ausbildung für Sondengänger anlehnend an das SH Modell.
Dort wird dann auch besprochen wie eine Fundmeldung etc aussieht. |
23.05.2011, 16:34 | #7 |
Ritter
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23.05.2011, 17:34 | #8 |
Heerführer
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23.05.2011, 17:42 | #9 |
Ritter
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23.05.2011, 18:04 | #10 |
Heerführer
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