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Alt 09.10.2011, 18:45   #1
samson
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Beiträge: 1,777

Auch wenn es hier im Forum sehr ungern gesehen wird, wenn man einen Hinweis auf geltendes Recht gibt (kein Scherz, ist leider so), sollte man nicht vergessen das die Münze schon einen Besitzer hatte, bevor sie verloren/gefunden wurde. Behält der Finder die Münze, macht er sich der Unterschlagung strafbar. Wenn auch Sondengängeruntypisch, sollte man darüber nachdenken, die Münze ins Fundbüro zu bringen. Die Wahrscheinlichkeit die Münze, nach Ablauf einer Frist, wieder zu bekommen, ist gar nicht so schlecht!
samson ist offline  
Alt 09.10.2011, 19:05   #2
Colin
Moderator

 
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Ort: "Oppidum Ubiorum"
Detektor: the "Tejon" (what else..?)
Beiträge: 10,260

So gesehen..auch wieder wahr!


lb. Gruß,

Colin
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"In dubio melior est conditio possidentis" - "Im Zweifel verdient der Besitzer Vorzug"



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Colin ist offline  
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