|
20.10.2011, 12:42 | #1 |
Moderator
Registriert seit: Sep 2008
Ort: Essen/Ruhrgebiet
Detektor: Tesoro Tejon/Minelab Safari
Beiträge: 6,849
|
Selbstverständlich!
Das betreten der Flächen ist eine privatrechtliche Angelegenheit, die nicht in die Zuständigkeit der Denkmalbehörde fällt. In meiner Genehmigung ist sogar extra ein Hinweis enthalten, das die Genehmigung nicht zum betreten der Flächen berechtigt. Gruß Michael
__________________
Der Weg ist das Ziel No DSU inside! |