15.01.2013, 01:07 | #21 |
Geselle
Registriert seit: Jan 2011
Ort: München
Beiträge: 77
|
Themenstarter
...Danke, Sorgnix!!!
|
15.01.2013, 06:49 | #22 |
Heerführer
Registriert seit: Feb 2009
Ort: Oberfranken/Bayern
Detektor: Bounty Hunter Lone Star
Beiträge: 2,013
|
Moin, also wenn man den Haufen so sieht, macht das schon was her!
Toller Fund! Grüße-
__________________
Nur weil du nicht Paranoid bist, heisst das nicht, dass dich niemand verfolgt... Suche EKM: -74-Res.Flak-Abt. 432 3. Battr. !!! |
15.01.2013, 08:04 | #23 |
Ritter
Registriert seit: Dec 2012
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 346
|
Das kann man wirklich einen Schatz nennen!
Herzlichen Glückwunsch-da wird ein ordentliches Sümmchen zusammenkommen @goldspy-warst Du vor dem Einstellen bei Ebay bei einem Münzhändler und hast Dir ein Angebot machen lassen? Gruß Tom |
15.01.2013, 10:46 | #24 |
Geselle
Registriert seit: Jan 2011
Ort: München
Beiträge: 77
|
Themenstarter
...war in München in zwei großen Münzgeschäften. Mir wurde angeboten, die Münzen dazulassen, um den Münzwert zu schätzen. Danach würde man eine Gebühr von 3% des Schätzwertes erheben. Ich hatte den Eindruck "erstmal kleinreden und bloß nichts anmerken lassen..."
Ich bin absoluter Laie, zwar habe ich schon oft Münzen gefunden, aber es waren zumeist Euro- oder DM Münzen/Scheine. Da ist die Wertbestimmung natürlich wesentlich einfacher... Habe mich vor dem Gang in die Münzgeschäfte mal im Internet schlau gemacht und bin dort auf die Seite ma-shop.de gestossen. Schien mir eine recht seriöse und kompetente Seite zu sein. Konnte dort sehen, daß sogar einzelne 10/15/20 Kopeken die 20.-€ Grenze (im Verkauf) überschritten, ganz zu schweigen von den 50 Kopeken oder gar den Rubeln...Haben uns deshalb entschlossen, erstmal Alles auf Ebay zu stellen, um zu schauen, was passiert. Ich bin nicht geldgierig, schließlich habe ich dafür ja auch nichts bezahlt...Wenn bei der Auktion der 2-3 fache Silberpreis rausspringt, bin ich schon zufrieden... Gruß Thomas |
15.01.2013, 11:56 | #25 |
Heerführer
Registriert seit: Mar 2009
Ort: Freies Germanien
Beiträge: 2,480
|
|
15.01.2013, 12:35 | #26 |
Heerführer
Registriert seit: Mar 2008
Ort: L
Detektor: GMP
Beiträge: 5,055
|
Da bin ich ja gespannt, wie hoch die Gebote gehen werden!
__________________
Gruß Carsten "Es irrt der Mensch, solang`er strebt." (Goethe Faust I) Gewinner Fotowettbewerb Mai 2011/April, Mai, Juli, August 2017, Dezember 2018, Oktober 2019, April 2021 Mitgewinner Fotowettbewerb März/April 2013/Dezember 2016 |
15.01.2013, 13:15 | #27 |
Heerführer
Registriert seit: Jul 2007
Ort: ...
Beiträge: 12,136
|
Du darfst nicht vergessen, dass bei Muenzauktion.com fast ausschließlich professionelle Händler verkaufen. Die Rechnen natürlich mit Gewinn... das verteuert ziemlich. Von Privat zu Privat werden meist erheblich niedrigere Gewinne erreicht.
Ebay ist für sowas sicher nicht verkehrt. Besser als an einen Händler zu verkaufen... denn der will natürlich möglichst viel Gewinn ansetzen können |
15.01.2013, 21:14 | #28 |
Geselle
Registriert seit: Jul 2012
Ort: Dortmund
Beiträge: 57
|
Und wer von euch bietet schon mit?!
__________________
-Das Leben ist hart, aber es geht vorbei- |
15.01.2013, 21:31 | #29 |
Heerführer
Registriert seit: Mar 2009
Ort: Freies Germanien
Beiträge: 2,480
|
Wenn er den Preis puschen möchte.....könnt er ja mal, exklusiv für uns, Einzelbilder der 1 Rubel Stücke hier einstellen.....
Ein pre 86er lugt ja vor..... (Die nicht separat zu behandeln, ist Frevel genug.....) |
15.01.2013, 21:33 | #30 |
Heerführer
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Deutschland
Detektor: XP Deus v5.2, Garrett PP
Beiträge: 1,511
|
Durch meine langjährige Zugehörigkeit zu einer gewissen Behörde und der entsprechend angeeigneten Kenntnisse behaupte ich: die Inbesitznahme von Gegenständen welche Wertgegenstände darstellen ist in dieser Situation schlichtweg rechtswidrig!
Ich wette, wenn das Nachlassgericht davon Wind bekommt gibt es richtig Haue! Wir sprechen hier von einer strafbewehrten Unterschlagung, sowie von Hehlerei...und zwar von öffentlichem Eigentum, da die Berechtigten ihr Erbe ausgeschlagen haben und der Nachlass in das Eigentum des Staates übergeht. Die Entsorgung, bzw. der Auftrag hierzu unterliegt gesetzlichen Regelungen, welche den Eigentumsübergang von Wertgegenständen ausschließt. Somit ist der Fund der beauftragenden Stelle anzuzeigen. Für ein eindeutiges Rechtsgutachten benötige ich allerdings den Auftrag...
__________________
Nec soli cedit ! DSU outside
|