09.12.2016, 18:53 | #1 |
Heerführer
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Regelung mit Weihnachtsgeld
Hallo
Wie ist die gesetzliche Regelung in Sachen Weihnachtsgeld in einem Betrieb? Soweit ich weiß , vereinfacht gesagt, wenn gezahlt wird, dann an alle, und nicht nur an einzelne, oder? Geht um folgenden Fall..... Eine Bekannte von mir arbeitet als Putzfrau in einer Arztpraxis. Alle Helferinnen haben Weihnachtsgeld bekommen , Sie nicht. Steht es Ihr ebenfalls zu , da Sie auch in dem Betrieb beschäftigt ist? Oder fällt diese Putzfrau unter Hilfskraft ( sofern es eine solche abgrenzung gibt ) , und hat entsprechend keinen anspruch auf das Geld?
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09.12.2016, 19:43 | #2 |
Moderator
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Wenn sie eine Festanstellung hat und die Kollegen Weihnachstgeld bekommen hat sie auch Anspruch. Die Höhe der "Prämie" kann unterschiedlich sein...
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09.12.2016, 20:11 | #3 |
Moderator
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10.12.2016, 01:26 | #4 |
Heerführer
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Themenstarter
Danke !
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10.12.2016, 11:15 | #5 | ||
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Zitat:
ahh gerade im Link von ghostwriter gelesen: Zitat:
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10.12.2016, 12:07 | #6 |
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weihnachtsgeld ist eine freiwillige sonderzahlung!?
es besteht kein gesetzlicher anspruch darauf ...
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10.12.2016, 12:58 | #7 |
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Wenn Sie nicht zum Betrieb gehört dann hat sie keinen Anspruch.
Wenn zu der Arztpraxis nur die medizinischen Kräfte gehören und sie nicht, dann hat sie Pech.
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10.12.2016, 13:03 | #8 |
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Beamte sind glaube die einzigen mit anspruch auf Weihnachtsgeld...
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11.12.2016, 15:11 | #9 |
Ritter
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Stimmt so nicht: in Sachsen und BRB erhalten die Beamten keine Sonderzahlung!
Quelle: Klick mich Und auch sonst wird oft das Weihnachtsgeld auf die Gehälter im Jahr umgelegt, also keine 13'te Zahlung. |
11.12.2016, 18:00 | #10 |
Moderator
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Eigentlich sollte es schon der Anstand verbieten, nicht allen Weihnachtsgeld zu zahlen.
Scheint der feine Herr Doktor ja ein ausgemachtes... ...ups, jetzt hätte ich fast Arschloch geschrieben... ...zu sein!
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