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20.01.2017, 09:03 | #1 |
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Themenstarter
Naja, ähnliche Verfahrensweisen kamen mir auch schon zu Ohren, allerdings ist das meines Wissens nach nicht legal. Irgendwo bin ich mal über einen Passus gestolpert, dass Leistungen erfüllt sein müssen - das wird dann von zeit zu zeit auch geprüft, wobei es da sicherich auch Unterschiede gibt von wem die Fördermittel kommen. Manches kommt ja direkt von der Stadt, manches vom Land und ab und an gibts wohl je nach wirtschaftlicher Lage auch direkt vom Bund Fördergelder.
Ich würd mich niemals auf das was du beschrieben hast einlassen... 20% Nachlass bei 100% Vorkasse - no way. Erstens geht das nur bei ganz klar abgegrenzten Arbeiten, wenn also wirklich nicht mit einer Mengenmehrung oder zusätzlich notwendigen Arbeiten zu rechnen ist - was nahezu ausgeschlossen ist bei Sanierungen. Zweitens müsste man vorher schon wirklich richtig mächtig bei der Kalkulation draufgehauen haben, damit das dann am Ende auch lohnt - und da ist man zumindest bei Ausschreibungen dann normalerweise aus dem Rennen. Ich mache das schon auch Ausnahmen, so gewähre ich meinem aktuellen Auftraggeber zum Beispiel 2 % Rabatt, im gegenzug vrzichtet er auf den Sicherungseinbehalt. Hat für mich den Vorteil, dass ich 1. das Geld sofort zur Verfügung habe, 2. nicht sinnlos Geld in Form von Gebühren bei meiner Bank verbrenne, 3. nicht erst in 5 Jahren wieder dran denken muss, dass da mal noch was war - denn in der Praxis bekommen eigentlich die wenigsten diese 5% zurück. Wobei das bei meinem aktuellen AG wohl sicher kein Problem wäre, da geht es äußerst fair zu und mit viel gegenseitigem Respekt. Gut, das geht jetzt aber ein wenig weg von dem was ich ich ursprünglich wissen wollte. Bin mal gespannt wie sich Jörg äußert, da kommt doch bestimmt noch was?
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20.01.2017, 11:45 | #2 | |
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Zitat:
Und 20% sind viel Geld, da lohnt sich das schon mal. Und der Auftragnehmer muss natürlich Bankbürgschaften beibringen, das ist ist relativ sicher.
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20.01.2017, 20:23 | #3 |
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Themenstarter
Meine Frage hat sich heute fast wie von selbst geklärt.
Scheinbar ist es so, dass man schon angehalten ist das in dem Jahreszeitraum auch abzurechnen, aaaaber es ist wohl so, dass da entsprechende Stellen (wenn ich richtig mitgeschnitten habe ist das ne Sache der jeweiligen Ämter) die Möglichkeit haben eine Verlängerung anzumelden. Diese muss aber begründbar sein, zum Beispiel durch Nachträge, unvorhergesehene Leistungen, höhere Gewalt oder sowas. Scheint aber wohl trotzdem schwierig zu sein, daher wirds wohl selten gemacht. Naja, Frage im Grunde geklärt, trotzdem: DANKE!
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