|
01.02.2017, 12:24 | #1 | |
Heerführer
Registriert seit: Sep 2012
Ort: Königreich Württemberg
Detektor: AT Pro
Beiträge: 4,738
|
Zitat:
Ja, es gibt Reglungen zum Thema Stalken etc. Ist aber das Überfliegen von Grundstücken (ohne benötigte Genehmigung) nicht verboten oder limitiert, fällt dir der Beweis des Stalkens entsprechend schwer. Hier argumentiert man dann eben mit "Ja aber ich darf doch rumfliegen" und schon ist es eine Auslegungssache des Gerichts. Auslegungen bedeuten aber nie Rechtssicherheit, sondern sind Fall zu Fall Entscheidungen. Verbietet man kategorisch jeder Drohne ein (zumindest bebautes) Grundstück ungefragt zu überfliegen, hast du die 100% Sicherheit und hier ist auch keine Auslegung nötig. Ob es am Ende als Stalking oder ungefragtes Überfliegen gewertet wird, ist dabei am Ende egal. Ich versteh auch noch ehrlich nicht, wieso man mit Drohnen über fremde (bebaute) Grundstücke fliegen muss ohne Genehmigung und Einverständnis des Betroffenen. Das hat hier noch keiner dargelegt. Das würde mich auch mal interessieren. Daher zum Verständnis mal meine Fragen an die Betroffenen: 1. Warum muss ich in einem Wohngebiet über Gärten und Grundstücke anderer fliegen (ob jetzt mit oder ohne Kamera sei mal dahingestellt)? 2. Warum muss ich mit einer Kamera über Gärten und Grundstücke anderer fliegen? 3. Warum kann dies nicht an einem gesonderten Bereich passieren wie Feld, Modellflugzeugplatz etc? (Neben Sicherheit, Privatssphäre spielt ja auch noch Lärmbelästigung eine Rolle!) 4. Wofür gibt es diese Gewichtsreglungen? Welchen Hintergrund hat dies? @Michael: Naja aber andere Hobbies wie z.b. Schießen, GoKart und was weiß ich alles finden auch auf extra Gelände statt. Zusätzlich benötigst du beim Autofahren auf der Straße einen Führerschein UND musst extrem viele Regeln beachten. Wieso sollte das bei Drohnen anders sein?
__________________
Gruss Matthias |
|
01.02.2017, 21:03 | #2 | |
Heerführer
Registriert seit: Jul 2000
Ort: Gera
Beiträge: 2,654
|
Zitat:
Den ich überfliege ja dein Grundstück nicht deines Grundstücks wegen, sondern weils einfach auf meinem Weg im Luftraum von A nach B liegt. Das sind rechtlich völlig unabhängige Räume. Was denkst du warum du einer Bauhöhenbeschränkung unterliegst? Lass dich nicht von der Amazonlobby instrumentalisieren.
__________________
Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen. |
|
01.02.2017, 21:41 | #3 |
Ratsherr
Registriert seit: Dec 2015
Ort: Kreis KC Ofr
Detektor: Rutus Alter 71/ Fischer F22
Beiträge: 238
|
Im Prinzip ist es doch auch Schei.... egal ob ich nun direkt über ein Grundstück fliege oder nur an der Gemarkungsgrenze. Die Einsicht in den geheimnissvollen Hinterhof und den nackten Hintern der Nachbarin hab ich bei 30m Höhe und entsprechender Optik sowieso. Also ist diese ganze rumeierei um Privatsphäre und Rechtssicherheit eh nur reine Augenwischerei. Wie willst du gegen eine Bespitzelung von der Grundstückgrenze vorgehen. Was willst du machen wenn der Nachbar/ ich vom Gehsteig/ Nachbarsgarten/ Balkon/ Dachboden aus übern Zaun gucke. Idioten und Spinner werden mit solchen Regeln nicht aufgehalten nur seriöse Modellbauer werden von dieser schwachsinnigen Verordnung betroffen. Wenn die Drohnen/ Flugzeuge beschränkt werden dauerts nicht mehr lange dann ist alles andere der Einfachkeit halber auch eingeschlossen.
__________________
Cu Bobo ___________________________________ Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat. Mark Twain (1835-1910) |