|
21.07.2017, 17:28 | #1 | |
Heerführer
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Baden
Beiträge: 2,412
|
Zitat:
Mal ganz zu schweigen davon, daß da entsprechend meist lausiger Blitzerauflösung bundesweit sicher mehrere Verdächtige in Frage kommen. Ich glaube auch nicht, daß alle im Perso ein in Hinsicht "biometrischer Daten" unbearbeitetes Bild abgeben. Dämmerts? Gruß Zappo |
|
22.07.2017, 14:23 | #2 | |
Moderator
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Oberpfalz/Bayern
Detektor: Rutus Optima, Quest Q40 + Cors Strike, Whites TREASURE Pro, XP ADX 150 Pro, Teknetics Delta 4000 u. Omega 8000, Deteknix Xpointer, Garrett ProPointer
Beiträge: 3,750
|
Zitat:
Das ist nun wirklich Science-Fiction...
__________________
Suche Heiligenanhänger aller Art. Bitte alles anbieten. Danke. |
|
24.07.2017, 09:04 | #3 |
Heerführer
Registriert seit: Sep 2012
Ort: Königreich Württemberg
Detektor: AT Pro
Beiträge: 4,738
|
zumal zu einem guten vergleich auch das blitzerfoto biometrisch sein müsste ;-)
__________________
Gruss Matthias |
24.07.2017, 21:22 | #4 |
Heerführer
Registriert seit: Jul 2000
Ort: Gera
Beiträge: 2,654
|
Ich hab ne Verkehrsrechtschutz der ARAG. Die kümmert sich um sowas gerne...
__________________
Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen. |
24.07.2017, 22:28 | #5 |
Admin
Registriert seit: May 2000
Ort: Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
Detektor: Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...
Beiträge: 24,994
|
... dieser Thread ist mittlerweile sowas von abgefrühstückt Wg. der par Tacken wird hier ganz schön Wind produziert. Rechtschutz ist u.U. vielleicht auch ganz nett. ... anständig fahren ist auf Dauer aber billiger Gruß jörg
__________________
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) |
25.07.2017, 11:50 | #6 |
Heerführer
Registriert seit: Jul 2000
Ort: Gera
Beiträge: 2,654
|
Wie immer gehts beim Knöllchen ums Prinzip, ala Behörden vs Bürger...
__________________
Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen. |
02.09.2017, 02:43 | #7 |
Geselle
Registriert seit: Jul 2005
Beiträge: 84
|
irgendwie steckt hier gefährlich viel Halbwissen drinn.
Verjährung: der tatsächlich Betroffene muss innerhalb von 3 Monaten ab Tag der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit angehört worden sein. Wird der Fahrzeughalter angeschrieben ( der nicht selbst der Betroffene ist ) lohnt es sich schon, die Anhörungs und Postlaufzeiten auszunutzen. Die Antwort: Ich wars nicht, und weiß auch nicht wer, kann sinnvoll sein. Wird der unter selber Wohnanschrift wie der Halter wohnende Fahrzeugführer direkt als Betroffener angeschrieben. Es ist anzunehmen, das ein einfacher Lichtbildabgleich erfolgt ist, manchmal war man auch schon beim Nachbarn fragen (bei Bußgeldern). Zur Unterbrechung der Verjährungsfrist reicht die Anordnung der Anhörung des tats. Betroffenen. Dann beginnt die Frist neu zu laufen. Falls die Drei Monate schon rum sind und man testet immer noch aus, wer es war, könnte man sich dann zu erkennen geben. Bei Parkverstößen sollte man sich überlegen was günstiger ist: die Verwarnung oder die Verfahrenskosten bei Bußgeld gegen Halter (ca 28,50) übrigens, stellt solche Fragen lieber im www.verkehrsportal.de das ist da kompetenter |
06.09.2017, 11:43 | #8 | |
Moderator
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Oberpfalz/Bayern
Detektor: Rutus Optima, Quest Q40 + Cors Strike, Whites TREASURE Pro, XP ADX 150 Pro, Teknetics Delta 4000 u. Omega 8000, Deteknix Xpointer, Garrett ProPointer
Beiträge: 3,750
|
Zitat:
Wäre mir noch nie aufgefallen... Gruß S.
__________________
Suche Heiligenanhänger aller Art. Bitte alles anbieten. Danke. |
|