03.03.2017, 10:43 | #21 |
Heerführer
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Das Gegenteil ist der Fall. OHNE Widerspruch wird die zur lastgelegte OWi anerkannt. Was meinst du warum da ne 2 Wochenfrist läuft???
Die Verjährung läuft ja hier dennoch weiter, da weder dem Halter, NOCH dem Fahrer, ordentlich zugestellt wurde. Das war aber nicht die Kernfrage, SONDERN wie kömmen sie auf seine Freundin??? DAS würde mich als Datenschutzbeauftrager auch brennend interessieren...
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Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen. |
03.03.2017, 11:10 | #22 |
Heerführer
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Frag mal die GEZ !
Die wollen auch wissen ob sie zweimal Gebühren kassieren können wenn zwei Personen mit unterschiedlichen Namen an einer Adresse gemeldet sind. Ich bin letztes Jahr umgezogen und hab mich umgemeldet. Ohne Zeit zu haben das der GEZ zu melden hab ich direkt Post zur neuen Adresse bekommen. Wie das geht ? https://www.datenschutzbeauftragter-...ns-geld-macht/
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Gruß Hubertus "Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig." Albert Einstein |
03.03.2017, 11:17 | #23 |
Ritter
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03.03.2017, 12:02 | #24 | |
Heerführer
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Zitat:
Eine OWI hat eine 3 Monatige verjährungsfrist. Diese wird aber unterbrochen durch die Zusendung des Fragebogens ODER des Bescheids. Durch die Unterbrechung wird die Verjährung neu gestartet und somit gilt ab Zusendung des Briefs eine erneute 3 monatige Verjährungsfrist. Somit beträgt die max. Verjährung 6 Monate. Im Übrigen ist nicht die Zustellung maßgeblich sondern das Erstellen des Briefes für die Unterbrechung! Sprich: Datum auf dem Brief -1 Tag + 3 Monate = neue Verjährungsfrist. Der Widerspruch ist im Übrigen natürlich kein Schuldanerkenntnis, was hier auch gar nicht gehen kann da weder dem Halter noch der Fahrerin ein Brief geschickt wurde. Somit ist eine Äußerung a la "ist nicht mein Auto UND ich bin nicht gefahren, wie kommen Sie darauf" natürlich kein Schulderkenntnis.
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Gruss Matthias |
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03.03.2017, 18:17 | #25 |
Ritter
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Hallo!
Komisch ist es! Wer hat denn geblitzt? Polizei, fester Blitzer oder Landkreis? Hast Du Verkehrsrechtschutz? Oder bist Du in einem Automobilclub? Gruss Matthias
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Qualifizierungskurs für Sondengänger in Niedersachsen vom Niedersächsischen Landesdenkmalamt für Denkmalpflege - theoretischer und praktischer Teil - Hannover erfolgreich absolviert! |
04.03.2017, 00:10 | #26 |
Banned
Ratsherr
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Ihr schreibt ganz viel Quatsch zusammen.
Mal der Reihe nach. Die Freundin ist unter gleicher Meldeadresse geblitzt wurden. Ergo macht das Amt eine Halterabfrage. Die bekommt das Amt mit Adresse und Foto. Da der Halter mit der Person auf dem Foto (Freundin) nicht identisch ist geht die Sache zur Polizei, welche eine Streife los schickt. Hier hat ein Nachbar oder wer auch immer gequatscht, das Madam unter gleicher Adresse gemeldet ist. Ergo bekommt die Freundin unter ihrer Meldeadresse, welche mit der Halteradresse identisch ist Post (die Anhörung, welche an umseitige Adresse zurück zu schicken ist). Diese Anhörung muß innert 3 Monaten der richtigen Person zugestellt sein! Wichtig!!! Der Brief mit der Anhörung muß ein Amtlicher Behördenbrief sein!!! ggf. mit Zustellurkunde - Erkennbar an den 2 Rosa Streifen auf der Rückseite. Ein einfacher weißer Umschlag gilt nicht als Amtlich. Mein Anwalt meinte damals, das ist was für den Papierkorb. Manche Ämter stellen die Anhörung aus Faulheit dem Halter zu, mit dem Endeffekt, der Halter lässt die Angelegenheit schleifen und die Anhörung kann vor dem 3 monatigen Fristablauf der Freundin nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden. Ergo, die Sache wäre gegessen! Im Anschluß daran hat die Behörde eine Frist von 3 Monaten einzuhalten um einen Bußgeldbescheid zu erstellen und zu zuschicken. Und jetzt kommt was ganz wichtiges! Unbedingt das Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheid kontrollieren. Es muß vor Ablauf der 2x 3 Monate = 6 Monaten liegen! Vielfach liegt das Datum einen Tag nach Ablauf der 6 Monats Frist!!! Ist mir selbst schon passiert. Einen Tag zu spät ausgestellt. Erst hier kommt der Wiederspruch. Und erst danach gab es zwei mündliche Gerichtsverhandlungen. Das erste Urteil lautete - Kostenteilung, jeder trägt seine Kosten selbst und kein Bußgeld. Damit war aber mein Anwalt nicht einverstanden. Das zweite Urteil lautete - alle Kosten werden der Staatskasse auferlegt und kein Bußgeld. Glück und den richtigen Anwalt gehabt VG |
04.03.2017, 00:24 | #27 |
Admin
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wird immer interessanter hier ... Gruß
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) |
04.03.2017, 09:53 | #28 | |
Moderator
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Zitat:
Die SCHWESTER ist gefahren aber die Lebenspartnerin erhält Post Augen auf beim Eierkauf. |
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04.03.2017, 17:39 | #29 |
Heerführer
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3 Monate hat die Behörde Zeit den Fahrzeugführer auszumachen.
In der Anhörung ist eine Frist angegeben. In der Regel 2 Wochen. Also so weit als möglich herauszögern. Anhörung mit dem Vermerk zurückschicken das es nicht ihr Auto ist. Ich hab das selbe Spiel Ende letztes Jahr mit der Behörde durchgezogen. Da wurde der Sohn meiner Frau mit einem Auto geblitzt das auf mich zugelassen ist. Da gings um 120 Euro und 1 Punkt. Hat funktioniert. Nachtrag: Wann wurde die Schwester geblitzdingst?
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Glück Auf! Matthias |
04.03.2017, 18:13 | #30 | |
Banned
Ratsherr
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Zitat:
Bei der falschen Zuordnung durch Dritte geht das noch in Richtung "Übler Nachrede". Welche Person ist auf dem Blitzerfoto zu sehen? Schwester oder Freundin? @BastiSDL frag mal beide Damen wer zum fraglichen Zeitpunkt das Auto gefahren ist! VG |
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