08.05.2017, 20:32 | #1 |
Moderator
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Kostenfrage bei Schleichertouren
Neulich an einer "Investruine" mit Historie gesehen.
Versucht hier der Bauherr die Urbexer an den Sanierungskosten der Immobilie zu beteiligen?!? Auf der anderen Seite des Objekts war dieses zu lesen. Gruß ratloser Grubenmolch. |
08.05.2017, 22:21 | #2 |
Heerführer
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Der Eine nennt es "Schleichertour", der Andere: ... https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html
und da finde ich es OK, wenn man am Außenbereich schon darauf hinweist, daß man Leute, die dort widerrechtlich angetroffen werden, an den Kosten für den Objektschutz beteiligt ... Gruß Wolf |
09.05.2017, 10:05 | #3 |
Heerführer
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Rechtlich halte ich das für zumindest fragwürdig und kaum durchsetzbar, da man dem, der erwischt wird, nur die Kosten auferlegen könnte, die er nachweisbar verursacht hat.
Denkbar wäre bei einer Videoüberwachung, dass der Wachschutz ausrückt und der Inhaber eine Rechnung für den Einsatz bekommt. Diese Rechnung ließe sich sicherlich einklagen, da die Kosten nachweisbar nur durch seine Aktion entstanden sind. Aber abschreckend wirkt das Schild bestimmt und hat somit seinen Zweck erfüllt. Ist allgemein so eine Sache mit privat aufgestellten Warnschildern. Am Rande und OT - "Vorsicht bissiger Hund" als Schild ist extrem kontraproduktiv, wenn der Hund wirklich mal beißt.
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Gruß Dirk Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. - Otto Von Bismarck |