17.10.2017, 10:30 | #20 |
Heerführer
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Hier mal meine noch legalen Hümmelchen.
@Matthias: Wobei ich beim Springmesser absolut nicht sicher bin da ich mir das Waffengesetz selbst noch nicht zu Gemüte geführt habe. Der Bescheid bezieht sich auf Rettungsmesser. Natürlich geht es um das Führen der Messer und es ist ja auch kein Problem das Messer in meinen Rucksack zu packen. Aber jetzt soll ich noch ein Schloss dranmachen weil ich ja sonst mal schell meinen Rucksack absetzen kann, den Reissverschluss öffne, das Messer suche und dann ganz schnell jemanden absteche ?-O @Donnerstag: Bei der Jagd, Angeln, Arbeit usw. ists erlaubt - allerdings auf dem Weg dorthin bitte im Tresor aufbewahren ....
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Gruß Hubertus "Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig." Albert Einstein |