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12.12.2017, 00:23 | #1 |
Landesfürst
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12.12.2017, 11:16 | #2 |
Bürger
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Soweit ich die Rechtslage mal gehört habe, darf Stacheldraht an Privatgrundstücken nicht im oder am Zaun verbaut werden.
Ein eventueller Einbrecher könnte sich ja verletzen. Andererseits ist es auch wirklich gefährlich, wenn davor z.B. ein Fußweg am Zaun entlang führt und z.B. Kinder dort lang toben....
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Viele Grüße CNC-Webbi |