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Umfrageergebnis anzeigen: Wie lautet das DRITTE Urteil im Fall "Barbarenschatz"?
01. Freispruch 1. Klasse (Fund wurde ordnungsgemäß gemeldet) 0 0%
02. Freispruch - aus Mangel an Beweisen - in dubio pro reo 5 9.26%
03. Schuldspruch - ___ Euro Geldstrafe 11 20.37%
04. Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung - ___ Monate 4 7.41%
05. Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung - ___ Monate + Geldstrafe ___ Euro 21 38.89%
06. mein Urteil wurde nicht zur Auswahl gestellt - gebe ich in gesondertem Beitrag bekannt 1 1.85%
07. China! Wo steht der Sack Reis?? 12 22.22%
Teilnehmer: 54. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 09.02.2018, 11:07   #1
Digitangel
Anwärter

 
Registriert seit: Apr 2017
Ort: Saarland
Beiträge: 16

Zitat:
Zitat von chabbs Beitrag anzeigen
Schon mal was vom Dunning-Kruger-Effekt gehört? Nein? Keine Ursache.
Ganz nüchtern betrachtet bleibt folgendes:
Die ungenehmigte Suche seitens Denkmalschutz war nie ein Thema; es gab einen symbolischen Denkzettel in Form von 500€ für die verzögerte Fundmeldung bzw. -abgabe.
Benny ist vor Gericht kein Straftäter, auch wenn das einigen hier nicht in den Kopf will.
Die große Klatsche hat die Archäologie abbekommen mit ihrem ewig gestrigen Gehabe.
Die große Ungerechtigkeit besteht immer noch darin, dass gefundene Schätze einfach enteignet werden ohne Ausgleich beim Finder bzw. Landbesitzer vorzunehmen.
Da dürfte gesetzmäßig gerne nachgebessert werden. Für den Rest besteht keinerlei Bedarf.
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Alt 09.02.2018, 11:41   #2
erich 1964
Heerführer

 
Benutzerbild von erich 1964
 
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Raetia - Rätien
Detektor: Cibola SE , Ace 150, Garrett Pro Pinpointer
Beiträge: 4,103

Zitat:
Zitat von Digitangel Beitrag anzeigen
Die große Klatsche hat die Archäologie abbekommen mit ihrem ewig gestrigen Gehabe
Meinst du mit ewig gestrigem Gehabe, dass man verhindern will kulturelles Erbe vor Raubgräbern zu schützen??
Jeder Sondler der mit der Absicht sucht -Geld zu machen- sollte sich wohl besser ein anderes "Hobby" suchen...
__________________
Das Leben ist das, was man mit seinen Gedanken daraus macht!
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Alt 09.02.2018, 11:47   #3
insurgent
Heerführer

 
Benutzerbild von insurgent
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: schleswig Holstein
Detektor: GMP2
Beiträge: 2,126

Zitat:
Zitat von Digitangel Beitrag anzeigen
....
Benny ist vor Gericht kein Straftäter, auch wenn das einigen hier nicht in den Kopf will.
...
Stop, er ist auf Bewährung. Wenn er sich etwas in einem Jahr zu schulden kommen lässt ist er ein Straftäter.

Und verurteilt ist er wegen Unterschlagung und somit hat er und die ganze Zeit belogen.
__________________
Mitglied der Detektorengruppe SH
insurgent ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2018, 12:12   #4
Niklot
Landesfürst

 
Benutzerbild von Niklot
 
Registriert seit: Mar 2015
Ort: Mecklenburg
Detektor: Seben Tiefenmonster :-)
Beiträge: 910

Zitat:
Zitat von Digitangel Beitrag anzeigen
Ganz nüchtern betrachtet bleibt folgendes:
Die ungenehmigte Suche seitens Denkmalschutz war nie ein Thema; es gab einen symbolischen Denkzettel in Form von 500€ für die verzögerte Fundmeldung bzw. -abgabe.
Benny ist vor Gericht kein Straftäter, auch wenn das einigen hier nicht in den Kopf will.
Die große Klatsche hat die Archäologie abbekommen mit ihrem ewig gestrigen Gehabe.
Die große Ungerechtigkeit besteht immer noch darin, dass gefundene Schätze einfach enteignet werden ohne Ausgleich beim Finder bzw. Landbesitzer vorzunehmen.
Da dürfte gesetzmäßig gerne nachgebessert werden. Für den Rest besteht keinerlei Bedarf.
Dennoch habe er gewusst, dass er etwas Interessantes gefunden hatte, sagte die Richterin. Und da er versucht habe, Spuren zu verwischen und den Fund nicht abgab, sei er der Unterschlagung schuldig

Mal ganz nüchtern betrachtet!
Ich sehe hier deutlich eine Verurteilung in Form eines Schuldspruchs, oder hab ich jetzt komplett einen an der Waffel?
Nüchtern bin ich, das ist safe, versprochen!!!

Und wer bitte sollte dich wofür entschädigen???
Im Gesetz steht doch ganz eindeutig drin wem was gehört, wenn......
Wer hat dich dann beauftragt danach zu suchen???

Zu DDR-Zeiten war das praktisch geregelt, da hieß das alles Volkseigentum, für dich mal ganz nüchtern übersetzt, es gehörte der Allgemeinheit, mit allem drum und dran, also auch die Geschichte die dahinter steckt.

Bei so Meinungen wie sie von dir kommen, da kann man die Gesetze nur noch weiter anziehen und so Typen dann eben kriminalisieren, dann ist der Straftatbestand sofort erfüllt, klare Sache.
Dann werden so einige Führungszeugnisse nicht mehr weiß bleiben und ich kauf mir dann einen guten gebrauchten Detektor für kleines Geld, die werden dann sicher den Markt überschwemmen, freu
__________________
Gruß Niklot
Niklot ist offline   Mit Zitat antworten
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